BundesBonus
Zuschuss Bund Aktuell bis 30.06.2027

Galileo und NewSpace – nationales Programm für raumfahrtbasierte Anwendungen

Das BMFTR fördert über das nationale Programm für raumfahrtbasierte Anwendungen mit Galileo und NewSpace Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Daten und Dienste des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo nutzen oder weiterentwickeln. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen einschließlich Startups und KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss; Projektskizzen können jederzeit bei der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR eingereicht werden.

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Galileo ist das globale Satellitennavigationssystem der Europäischen Union. Mit der Richtlinie vom 7. August 2026 (Bundesanzeiger vom 25. August 2026) will das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt das Potenzial der Galileodaten und -dienste – mit Ausnahme des Public Regulated Service (PRS) – für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland erschließen.

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die bestehende Galileoanwendungen erweitern, neue Anwendungsfelder erschließen (zum Beispiel durch Miniaturisierung, Datenvisualisierung oder die Integration mit KI, 5G/6G oder Geoinformationen), Anwendungen in Leuchtturmprojekten demonstrieren, Positionierungs- und Zeitbestimmungsdienste sowie Empfängertechniken technisch weiterentwickeln oder Standards und Zertifizierungen für galileobasierte Anwendungen entwickeln. Als Anwendungsfelder nennt die Richtlinie unter anderem Landwirtschaft, Mobilität, Lieferketten, Energie, die Resilienz kritischer Infrastrukturen, autonomes Fahren und Smart Cities.

Die Richtlinie richtet sich ausdrücklich an die NewSpace-Community. Einzelvorhaben richten sich primär an Unternehmen; bei Verbundvorhaben ist die Beteiligung von Unternehmen vorausgesetzt, die Beteiligung von Startups beziehungsweise KMU ist ausdrücklich erwünscht. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sich an Verbundvorhaben beteiligen. Die angestrebten Ergebnisse müssen über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen und eine konkrete Anwendungs- und Verwertungsperspektive haben. Die Ergebnisse dürfen nur in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz genutzt und verwertet werden.

Schnell-Check

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Bei Verbundvorhaben ist die Beteiligung von Unternehmen vorausgesetzt; Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sich an Verbundvorhaben beteiligen.

Ausnahme laut Richtlinie: Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befanden, aber zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 dazu wurden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Erschließt, erweitert oder entwickelt Ihr Vorhaben Anwendungen oder Dienste auf Basis von Galileo technisch weiter?—
Gehen die angestrebten Ergebnisse über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinaus?—
Haben Sie eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland (spätestens zum Zeitpunkt der Auszahlung)?—
Haben Sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen?—
Ist bei einem Verbundvorhaben mindestens ein Unternehmen beteiligt?Bei Verbundvorhaben ist die Beteiligung von Unternehmen vorausgesetzt; Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sich an Verbundvorhaben beteiligen.
Ist Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AGVO?Ausnahme laut Richtlinie: Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befanden, aber zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 dazu wurden.

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden auf Basis der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten anteilig gefördert; eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Die Förderquote richtet sich nach der Forschungskategorie und den Höchstsätzen der AGVO: bis zu 100 Prozent für Grundlagenforschung, bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung, bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für Durchführbarkeitsstudien. Für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sind Aufschläge möglich – um 20 Prozentpunkte bei kleinen und um zehn Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen sowie um 15 Prozentpunkte etwa bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Verbreitung der Ergebnisse –, insgesamt auf bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden für nichtwirtschaftliche Vorhaben auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben mit bis zu 100 Prozent gefördert. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzu.

Vorhaben werden mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren gefördert, in begründeten Einzelfällen bis zu drei Jahren. Einen festen Höchstbetrag je Vorhaben nennt die Richtlinie nicht.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Projektskizze auf höchstens 10 Seiten nach der vorgegebenen Gliederung erstellen

    Die Projektskizze muss in deutscher Sprache abgefasst sein und darf maximal 10 Seiten umfassen. Die Gliederung umfasst unter anderem Deckblatt, Finanzplanung, Ziele des Vorhabens, Stand der Wissenschaft und Technik, Forschungsbedarf und geplante Arbeiten, groben Projektablaufplan sowie eine erste Einschätzung zum Verwertungsplan. Das Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf noch nicht begonnen worden sein.

  2. 02

    Projektskizze ausschließlich elektronisch über easy-Online einreichen

    Die Skizze wird der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR ausschließlich in elektronischer Form über easy-Online vorgelegt; bei Verbundvorhaben legt der Verbundkoordinator sie in Abstimmung mit allen Vorhabenpartnern vor. Es handelt sich um ein offenes Förderprogramm, bei dem jederzeit Skizzen eingereicht werden können. Ansprechpartner sind fachtechnisch GNSS-NewSpace@dlr.de und administrativ foederadministration-raumfahrtagentur@dlr.de.

    Zu easy-Online (Förderportal des Bundes)
  3. 03

    Bewertung und Auswahl der Skizzen abwarten

    Die Skizzen werden unter anderem nach Bezug zu den Förderzielen, wissenschaftlicher Qualität, Innovationsgrad, Verwertungsplan und Marktpotenzial bewertet. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

  4. 04

    Auf Aufforderung den förmlichen Förderantrag über easy-Online stellen

    Die Verfasser positiv bewerteter Skizzen werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Er ist über easy-Online zu erstellen und kann mit TAN-Verfahren oder qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden; daneben bleibt die Papierform möglich. Zum Antrag gehören ein Projektablaufplan und eine angemessene Budgetierung.

  5. 05

    Entscheidung der Bewilligungsbehörde abwarten

    Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zuwendung nicht abgeleitet werden.

Häufige Fragen

Wer kann die Galileo- und NewSpace-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, universitäre und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Startups und KMU, Gebietskörperschaften, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung ist eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland nötig.
Können Hochschulen allein ein Vorhaben einreichen?
Hochschulen sind antragsberechtigt. Laut Richtlinie richten sich Einzelvorhaben aber primär an Unternehmen, und bei Verbundvorhaben ist die Beteiligung von Unternehmen vorausgesetzt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sich an den Verbundvorhaben beteiligen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bei Unternehmen hängt die Quote von der Forschungskategorie ab: bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung, bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung, mit Aufschlägen für kleine und mittlere Unternehmen oder Zusammenarbeit bis zu 80 Prozent. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können für nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten; an Hochschulen und Universitätskliniken kommt bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzu.
Gibt es eine Einreichungsfrist für Projektskizzen?
Nein, laut Deutscher Raumfahrtagentur im DLR handelt es sich um ein offenes Förderprogramm, bei dem jederzeit Skizzen eingereicht werden können. Die Richtlinie selbst ist bis zum 30. Juni 2027 befristet und verlängert sich, wenn die AGVO ohne relevante inhaltliche Änderungen verlängert wird, höchstens bis zum 31. Dezember 2029.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie über easy-Online eine Projektskizze von höchstens 10 Seiten bei der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR ein. Nach positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Wie lange darf ein gefördertes Vorhaben laufen?
Einzel- und Verbundvorhaben können mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren gefördert werden, in begründeten Einzelfällen bis zu drei Jahren.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Galileo und NewSpace – nationales Programm für raumfahrtbasierte Anwendungen — Offizielle Programmseite
    bmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  2. [02]
    Deutsche Raumfahrtagentur im DLR: Förderrichtlinie Galileo und NewSpace
    dlr.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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