Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Galileo ist das globale Satellitennavigationssystem der Europäischen Union. Mit der Richtlinie vom 7. August 2026 (Bundesanzeiger vom 25. August 2026) will das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt das Potenzial der Galileodaten und -dienste – mit Ausnahme des Public Regulated Service (PRS) – für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland erschließen.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die bestehende Galileoanwendungen erweitern, neue Anwendungsfelder erschließen (zum Beispiel durch Miniaturisierung, Datenvisualisierung oder die Integration mit KI, 5G/6G oder Geoinformationen), Anwendungen in Leuchtturmprojekten demonstrieren, Positionierungs- und Zeitbestimmungsdienste sowie Empfängertechniken technisch weiterentwickeln oder Standards und Zertifizierungen für galileobasierte Anwendungen entwickeln. Als Anwendungsfelder nennt die Richtlinie unter anderem Landwirtschaft, Mobilität, Lieferketten, Energie, die Resilienz kritischer Infrastrukturen, autonomes Fahren und Smart Cities.
Die Richtlinie richtet sich ausdrücklich an die NewSpace-Community. Einzelvorhaben richten sich primär an Unternehmen; bei Verbundvorhaben ist die Beteiligung von Unternehmen vorausgesetzt, die Beteiligung von Startups beziehungsweise KMU ist ausdrücklich erwünscht. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sich an Verbundvorhaben beteiligen. Die angestrebten Ergebnisse müssen über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen und eine konkrete Anwendungs- und Verwertungsperspektive haben. Die Ergebnisse dürfen nur in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz genutzt und verwertet werden.
Passt Galileo und NewSpace zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Erschließt, erweitert oder entwickelt Ihr Vorhaben Anwendungen oder Dienste auf Basis von Galileo technisch weiter? | — |
| Gehen die angestrebten Ergebnisse über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinaus? | — |
| Haben Sie eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland (spätestens zum Zeitpunkt der Auszahlung)? | — |
| Haben Sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen? | — |
| Ist bei einem Verbundvorhaben mindestens ein Unternehmen beteiligt? | Bei Verbundvorhaben ist die Beteiligung von Unternehmen vorausgesetzt; Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sich an Verbundvorhaben beteiligen. |
| Ist Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AGVO? | Ausnahme laut Richtlinie: Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befanden, aber zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 dazu wurden. |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden auf Basis der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten anteilig gefördert; eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Die Förderquote richtet sich nach der Forschungskategorie und den Höchstsätzen der AGVO: bis zu 100 Prozent für Grundlagenforschung, bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung, bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für Durchführbarkeitsstudien. Für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sind Aufschläge möglich – um 20 Prozentpunkte bei kleinen und um zehn Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen sowie um 15 Prozentpunkte etwa bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Verbreitung der Ergebnisse –, insgesamt auf bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden für nichtwirtschaftliche Vorhaben auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben mit bis zu 100 Prozent gefördert. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzu.
Vorhaben werden mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren gefördert, in begründeten Einzelfällen bis zu drei Jahren. Einen festen Höchstbetrag je Vorhaben nennt die Richtlinie nicht.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Projektskizze auf höchstens 10 Seiten nach der vorgegebenen Gliederung erstellen
Die Projektskizze muss in deutscher Sprache abgefasst sein und darf maximal 10 Seiten umfassen. Die Gliederung umfasst unter anderem Deckblatt, Finanzplanung, Ziele des Vorhabens, Stand der Wissenschaft und Technik, Forschungsbedarf und geplante Arbeiten, groben Projektablaufplan sowie eine erste Einschätzung zum Verwertungsplan. Das Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf noch nicht begonnen worden sein.
- 02
Projektskizze ausschließlich elektronisch über easy-Online einreichen
Die Skizze wird der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR ausschließlich in elektronischer Form über easy-Online vorgelegt; bei Verbundvorhaben legt der Verbundkoordinator sie in Abstimmung mit allen Vorhabenpartnern vor. Es handelt sich um ein offenes Förderprogramm, bei dem jederzeit Skizzen eingereicht werden können. Ansprechpartner sind fachtechnisch GNSS-NewSpace@dlr.de und administrativ foederadministration-raumfahrtagentur@dlr.de.
Zu easy-Online (Förderportal des Bundes) - 03
Bewertung und Auswahl der Skizzen abwarten
Die Skizzen werden unter anderem nach Bezug zu den Förderzielen, wissenschaftlicher Qualität, Innovationsgrad, Verwertungsplan und Marktpotenzial bewertet. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
- 04
Auf Aufforderung den förmlichen Förderantrag über easy-Online stellen
Die Verfasser positiv bewerteter Skizzen werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Er ist über easy-Online zu erstellen und kann mit TAN-Verfahren oder qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden; daneben bleibt die Papierform möglich. Zum Antrag gehören ein Projektablaufplan und eine angemessene Budgetierung.
- 05
Entscheidung der Bewilligungsbehörde abwarten
Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zuwendung nicht abgeleitet werden.
Häufige Fragen
Wer kann die Galileo- und NewSpace-Förderung beantragen?
Können Hochschulen allein ein Vorhaben einreichen?
Wie hoch ist die Förderung?
Gibt es eine Einreichungsfrist für Projektskizzen?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Wie lange darf ein gefördertes Vorhaben laufen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Galileo und NewSpace – nationales Programm für raumfahrtbasierte Anwendungen — Offizielle Programmseitebmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- [02]Deutsche Raumfahrtagentur im DLR: Förderrichtlinie Galileo und NewSpacedlr.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.