Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | bis zu 3.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt Taxi-, Mietwagen-, Bedarfsverkehrs- und Carsharing-Unternehmen bei der Umstellung ihrer Flotten auf vollelektrische Fahrzeuge. Fahrzeuge mit hoher innerörtlicher Fahrleistung sollen so klimafreundlicher werden.
Gefördert wird jedes vollelektrische Fahrzeug der EG-Klassen M1 und N1 mit einem Zuschuss zu den Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten. Die Abwicklung übernimmt die L-Bank; die Bewilligung erfolgt in Reihenfolge des Antragseingangs nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Gültige Taxi-, Mietwagen- oder PBefG-Lizenz vorhanden
Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Rein batterie- oder brennstoffzellenelektrisches Fahrzeug (Klasse M1 oder N1)
Fahrzeug überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz
Mindestens drei Jahre Betriebseinsatz (Zweckbindung)
Was bekommst du konkret?
Für gekaufte Fahrzeuge beträgt der Zuschuss bis zu 3.000 Euro pro Fahrzeug. Bei geleasten Fahrzeugen werden 1.000 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre gewährt; bei kürzerer Leasingdauer reduziert sich der Betrag anteilig. Gefördert werden ausschließlich rein batterie- oder brennstoffzellenelektrische Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1. Pro antragstellendem Unternehmen sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.
Wie stellst du den Antrag?
Anträge werden elektronisch über das Online-Antragsformular der L-Bank gestellt; pro Fahrzeug ist ein eigener Antrag erforderlich. Beizufügen ist eine De-minimis-Erklärung, nach Bewilligung zusätzlich der Verwendungsnachweis mit Kauf- beziehungsweise Leasingvertrag und Zulassungsnachweis. Die Bewilligung erfolgt in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2026 möglich.
Häufige Fragen
Wer ist für die E-Taxi-Förderung antragsberechtigt?
Wie hoch ist der Zuschuss pro Fahrzeug?
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Wie viele Fahrzeuge kann ein Unternehmen fördern lassen?
Bis wann kann die E-Taxi-Förderung beantragt werden?
Welche Auflagen gelten nach der Förderung?
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Unsere Quellen
- [01]Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
- [02]Verkehrsministerium Baden-Württemberg: E-Taxi-Förderungvm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg