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Zuschuss · bis 3.000 € Land Aktuell bis 31.12.2026

Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Das Land Baden-Württemberg fördert die Umstellung gewerblicher Personenbeförderung auf Elektroantrieb. Taxi-, Mietwagen-, Bedarfsverkehrs- und Carsharing-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg erhalten pro vollelektrischem Fahrzeug einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro zu den Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten, bei Leasing 1.000 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre.

Max. Förderung
3.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 3.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt Taxi-, Mietwagen-, Bedarfsverkehrs- und Carsharing-Unternehmen bei der Umstellung ihrer Flotten auf vollelektrische Fahrzeuge. Fahrzeuge mit hoher innerörtlicher Fahrleistung sollen so klimafreundlicher werden.

Gefördert wird jedes vollelektrische Fahrzeug der EG-Klassen M1 und N1 mit einem Zuschuss zu den Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten. Die Abwicklung übernimmt die L-Bank; die Bewilligung erfolgt in Reihenfolge des Antragseingangs nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Gültige Taxi-, Mietwagen- oder PBefG-Lizenz vorhanden

Unternehmenssitz in Baden-Württemberg

Rein batterie- oder brennstoffzellenelektrisches Fahrzeug (Klasse M1 oder N1)

Fahrzeug überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz

Mindestens drei Jahre Betriebseinsatz (Zweckbindung)

Was bekommst du konkret?

Für gekaufte Fahrzeuge beträgt der Zuschuss bis zu 3.000 Euro pro Fahrzeug. Bei geleasten Fahrzeugen werden 1.000 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre gewährt; bei kürzerer Leasingdauer reduziert sich der Betrag anteilig. Gefördert werden ausschließlich rein batterie- oder brennstoffzellenelektrische Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1. Pro antragstellendem Unternehmen sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge werden elektronisch über das Online-Antragsformular der L-Bank gestellt; pro Fahrzeug ist ein eigener Antrag erforderlich. Beizufügen ist eine De-minimis-Erklärung, nach Bewilligung zusätzlich der Verwendungsnachweis mit Kauf- beziehungsweise Leasingvertrag und Zulassungsnachweis. Die Bewilligung erfolgt in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2026 möglich.

Häufige Fragen

Wer ist für die E-Taxi-Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie Carsharing-Unternehmen mit gültiger Lizenz und Sitz in Baden-Württemberg.
Wie hoch ist der Zuschuss pro Fahrzeug?
Für gekaufte Fahrzeuge beträgt der Zuschuss bis zu 3.000 Euro pro Fahrzeug. Bei geleasten Fahrzeugen werden 1.000 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre gewährt; bei kürzerer Leasingdauer reduziert sich der Betrag anteilig.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden ausschließlich rein batterieelektrisch oder brennstoffzellenelektrisch betriebene Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1. Verbrenner und Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
Wie viele Fahrzeuge kann ein Unternehmen fördern lassen?
Pro antragstellendem Unternehmen sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig. Für jedes Fahrzeug ist ein eigener Antrag über das Online-Formular der L-Bank zu stellen.
Bis wann kann die E-Taxi-Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2026 möglich. Die Bewilligung erfolgt in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank und ist von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig.
Welche Auflagen gelten nach der Förderung?
Das geförderte Fahrzeug muss mindestens drei Jahre überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein. Der Einsatz ist nach 1,5 und nach 3 Jahren gegenüber der L-Bank zu bestätigen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Verkehrsministerium Baden-Württemberg: E-Taxi-Förderung
    vm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
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