BundesBonus
Zuschuss · bis 7.000 € Land

BW-e-Pflegefahrzeuge

Zuschuss bis zu 7.000 EUR der L-Bank für Pflege- und Sozialdienste in Baden-Württemberg, die einen neuen Elektro-Kleinwagen (Fahrzeuglänge bis 4,3 m) überwiegend in der stationären oder ambulanten Pflege einsetzen.

Max. Förderung
7.000 €
pro Antrag
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 7.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm BW-e-Pflegefahrzeuge fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Umstellung des Fahrzeugbestands von Pflege- und Sozialdiensten auf vollelektrischen Antrieb. Antragsberechtigt sind nach § 72 SGB XI zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mit Zulassung in Baden-Württemberg, die das Fahrzeug überwiegend dort einsetzen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Förderfähig ist der Erwerb von Elektro-Kleinwagen (batterie- oder brennstoffzellenelektrisch) der EG-Fahrzeugklasse M1 mit einer Fahrzeuglänge von bis zu 4,3 Metern, die überwiegend (mehr als 70 Prozent) in der Pflege eingesetzt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Nach § 72 SGB XI zugelassene ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung

Pflegeeinrichtung in Baden-Württemberg zugelassen, Fahrzeug-Einsatz überwiegend dort

Fahrzeug zu mindestens 70 Prozent in der Pflege im Einsatz

Fahrzeuglänge maximal 4,3 Meter (EG-Klasse M1)

Rein batterieelektrisch oder brennstoffzellenelektrisch (keine Hybride)

Mindestens 3 Jahre Halterzeit und überwiegende Nutzung in BW

Wie stellst du den Antrag?

Antrag vor verbindlicher Bestellung elektronisch über das Online-Antragsformular einreichen. De-minimis-Erklärung beifügen. Fahrzeug innerhalb eines Jahres nach Bewilligungsbescheid anschaffen, in Baden-Württemberg zulassen und mindestens 3 Jahre überwiegend dort betreiben. Anträge werden fortlaufend bearbeitet, Mittel werden nach Eingang verteilt.

Häufige Fragen

Können Privatpersonen die Förderung erhalten?
Nein. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Antragsberechtigt sind nach § 72 SGB XI zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mit Zulassung in Baden-Württemberg.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 7.000 EUR je gekauftem Elektrofahrzeug als Festbetragsförderung. Pro Antrag können maximal 10 Fahrzeuge gefördert werden, pro Antragsteller maximal 30 Fahrzeuge innerhalb von 3 Jahren.
Sind Hybrid-Modelle förderfähig?
Nein. Förderfähig sind ausschließlich rein batterieelektrisch oder brennstoffzellenelektrisch betriebene Fahrzeuge. Hybride und Nachrüstungen sind ausgeschlossen.
Welche Fahrzeuggröße ist förderfähig?
Förderfähig sind Elektro-Kleinwagen der EG-Fahrzeugklasse M1 mit einer Fahrzeuglänge von bis zu 4,3 Metern. Eine Kaufpreisgrenze gibt es nicht.
Wie ist die Zweckbindung?
Das Elektrofahrzeug muss in Baden-Württemberg neu zugelassen werden und mindestens 3 Jahre überwiegend dort verkehren. Außerdem wird die Kilometerleistung jährlich an das Verkehrsministerium gemeldet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BW-e-Pflegefahrzeuge — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  2. [02]
    Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
    vm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  3. [03]
    Förderkriterien BW-e-Pflegefahrzeuge
    l-bank.deRechtsgrundlageL-Bank Baden-Württemberg