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Zuschuss · bis 90 % Land

Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF (Bayern)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene, die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen sowie Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Förderquote 90 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie WoLeRaF gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen in drei Bereichen: Erstens den Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene, zweitens die Schaffung fester Kurzzeitpflegeplätze durch Neuschaffung oder dauerhafte Umwandlung von Langzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen, drittens Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege. Zuwendungsempfänger sind Initiatoren neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften, Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI sowie Institutionen, die Projekte zur Verbesserung der Pflege wissenschaftlich begleiten. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als Festbetragsfinanzierung.

Schnell-Check

Passt Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF (Bayern) zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Aufbau einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft

Träger vollstationärer Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag nach SGB XI

Zuwendungsfähige Ausgaben über der Bagatellgrenze

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag90 %100.000 €

Was bekommst du konkret?

Ambulant betreute Wohngemeinschaften: Zuwendung je Projekt bis zu 40.000 Euro (maximal 25.000 Euro für Personal-, Sach-, Beratungs- und Öffentlichkeitsausgaben, maximal 15.000 Euro für Ausstattungsgegenstände), höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, einmalig als Anschubfinanzierung. Kurzzeitpflegeplätze: bis zu 90 Prozent des Tagessatzes, maximal 100 Euro je nichtbelegtem Tag bis zu 10.000 Euro je Platz und Jahr. Einzelprojekte zur Verbesserung der Pflege: bis zu 100.000 Euro je Projekt, höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF (Bayern)
111.111 €

Förderfähig sind max. 111.111 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote90%
  • Gesamtkosten111.111 €
  • Förderfähige Basis111.111 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil11.111 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist unter Verwendung der Vordrucke des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege einzureichen. Zuständig für die Antragsentgegennahme ist bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Kurzzeitpflegeplätzen das Landesamt für Pflege, bei Einzelprojekten das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Pflege. Zuwendungen können nur beantragt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 5.000 Euro (Bereiche 1 und 3) beziehungsweise 2.500 Euro (Bereich 2) betragen.

Häufige Fragen

Was wird über die Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) gefördert?
Gefördert werden der Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene, die Schaffung fester Kurzzeitpflegeplätze in vollstationären Einrichtungen sowie Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege.
Wie hoch ist die Förderung für eine neue ambulant betreute Wohngemeinschaft?
Die Zuwendung beträgt je Projekt bis zu 40.000 Euro, davon maximal 25.000 Euro für Personal-, Sach-, Beratungs- und Öffentlichkeitsausgaben und maximal 15.000 Euro für Ausstattungsgegenstände, höchstens jedoch 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie wird einmalig als Anschubfinanzierung bewilligt.
Wer kann eine Förderung nach WoLeRaF beantragen?
Antragsberechtigt sind Initiatoren neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften, Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach den §§ 72 ff. SGB XI und Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI sowie Institutionen, die Projekte zur Verbesserung der Pflege wissenschaftlich begleiten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmbeschreibung Förderdatenbank
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFreistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  2. [02]
    Förderprogramme – StMGP Bayern
    stmgp.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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