Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Richtlinie WoLeRaF gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen in drei Bereichen: Erstens den Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene, zweitens die Schaffung fester Kurzzeitpflegeplätze durch Neuschaffung oder dauerhafte Umwandlung von Langzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen, drittens Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege. Zuwendungsempfänger sind Initiatoren neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften, Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI sowie Institutionen, die Projekte zur Verbesserung der Pflege wissenschaftlich begleiten. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als Festbetragsfinanzierung.
Passt Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF (Bayern) zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Aufbau einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft
Träger vollstationärer Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag nach SGB XI
Zuwendungsfähige Ausgaben über der Bagatellgrenze
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 90 % | 100.000 € |
Was bekommst du konkret?
Ambulant betreute Wohngemeinschaften: Zuwendung je Projekt bis zu 40.000 Euro (maximal 25.000 Euro für Personal-, Sach-, Beratungs- und Öffentlichkeitsausgaben, maximal 15.000 Euro für Ausstattungsgegenstände), höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, einmalig als Anschubfinanzierung. Kurzzeitpflegeplätze: bis zu 90 Prozent des Tagessatzes, maximal 100 Euro je nichtbelegtem Tag bis zu 10.000 Euro je Platz und Jahr. Einzelprojekte zur Verbesserung der Pflege: bis zu 100.000 Euro je Projekt, höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 111.111 €
pro Antrag
- Gesamtkosten111.111 €
- Förderfähige Basis111.111 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil11.111 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist unter Verwendung der Vordrucke des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege einzureichen. Zuständig für die Antragsentgegennahme ist bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Kurzzeitpflegeplätzen das Landesamt für Pflege, bei Einzelprojekten das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Pflege. Zuwendungen können nur beantragt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 5.000 Euro (Bereiche 1 und 3) beziehungsweise 2.500 Euro (Bereich 2) betragen.
Häufige Fragen
Was wird über die Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) gefördert?
Wie hoch ist die Förderung für eine neue ambulant betreute Wohngemeinschaft?
Wer kann eine Förderung nach WoLeRaF beantragen?
Mehr zu Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF (Bayern) und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmbeschreibung Förderdatenbankfoerderdatenbank.dePrimärquelleFreistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- [02]Förderprogramme – StMGP Bayernstmgp.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege