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Filmförderung der Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen

Die Film- und Medienstiftung NRW GmbH fördert Entwicklung, Produktion, Verleih und Abspiel von Kinofilmen, Fernsehprojekten, Hörspielen und innovativen audiovisuellen Inhalten in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen; die Erstellung von Drehbüchern wird im Regelfall mit bis zu 20.000 Euro gefördert. Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die produktionsvorbereitende Förderung als Zuschuss.

Zuständig
Film- und Medienstiftung NRW GmbH
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Film- und Medienstiftung NRW GmbH fördert die Film- und Medienkultur sowie die Film- und Medienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die kulturelle Qualität der Produktion zu steigern, die Leistungsfähigkeit nordrhein-westfälischer Film- und Medienunternehmen zu stärken und den Film- und Mediennachwuchs zu unterstützen. Gefördert werden Projektentwicklung, Produktion, Verleih, Abspiel, Hörspiele und innovative audiovisuelle Inhalte. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Realisierung und Mittelverwendung möglichst in Nordrhein-Westfalen

Projekt bei Antragstellung noch nicht begonnen

Unternehmen oder Freischaffende mit Sitz in NRW oder Deutschland

Fristgerechte Einreichung zu den Einreichterminen

Was bekommst du konkret?

In der Regel bedingt rückzahlbare Darlehen für produktionsvorbereitende Maßnahmen, die Herstellung von Kinofilmen und Fernsehprojekten, Post-Produktion, Verleih, Vertrieb, Filmabspiel sowie Hörspiele und innovative audiovisuelle Inhalte. Die Erstellung von Drehbüchern wird im Regelfall mit bis zu 20.000 Euro gefördert. Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die produktionsvorbereitende Förderung als Zuschuss. Der Fördernehmer darf mindestens 20 v.H. der Ausgaben in einem anderen Land der EU tätigen.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird vollständig und fristgerecht zu den jeweiligen Einreichterminen über die Formulare und Online-Tools der Film- und Medienstiftung gestellt. Mit der Realisierung des Projekts darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Über die Anträge entscheiden die jeweiligen Gremien. Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Freischaffende mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder der Bundesrepublik Deutschland.

Häufige Fragen

Wer fördert Filmprojekte in Nordrhein-Westfalen?
Die Film- und Medienstiftung NRW GmbH, deren zentrale Aufgabe die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist.
In welcher Form wird gefördert?
In der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen. Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung produktionsvorbereitender Maßnahmen als Zuschuss.
Wie hoch ist die Drehbuchförderung?
Der Förderbetrag soll im Regelfall einen Betrag von 20.000 Euro nicht überschreiten.
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen oder Freischaffende, die einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder der Bundesrepublik Deutschland haben.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes — Programmprofil
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW GmbH
  2. [02]
    Film- und Medienstiftung NRW — Förderung
    filmstiftung.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW GmbH
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