Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich. Die Förderung leitet sich aus der Regionalen Innovationsstrategie des Landes (2021–2027) ab und dient der Umsetzung der Forschungs- und Innovationspolitik. Gefördert werden Einzelvorhaben, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben von Unternehmen sowie von Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Förderbar sind unter anderem Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Unternehmensgründungen kleiner nicht börsennotierter Unternehmen, Forschungsinfrastrukturen, Innovationscluster sowie Prozess- und Organisationsinnovationen. Die Vorhaben müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Durchführung des Vorhabens in Nordrhein-Westfalen
Antrag vor Beginn der Arbeiten am Vorhaben
Beitrag zu einem Innovationsfeld der Regionalen Innovationsstrategie
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer vorhabenbezogener Zuschuss bereitgestellt. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt regelmäßig bis zu drei Jahre. Bürgerschaftliches Engagement in Form freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann als fiktive Ausgabe in Höhe von 15 Euro je geleisteter Stunde in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Eine Unternehmensneugründung kann zusätzlich auch in Form von Krediten zu nicht marktüblichen Zinssätzen gefördert werden.
Wie stellst du den Antrag?
Zuwendungsempfangende haben vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben einen schriftlichen Antrag gemäß Artikel 6 Absatz 2 der AGVO zu stellen. Der Antrag muss mindestens Name und Größe des Unternehmens, eine Beschreibung des Vorhabens mit Beginn und Abschluss, den Standort, die Ausgaben, die Art der Beihilfe sowie die Höhe der benötigten öffentlichen Finanzierung enthalten. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Häufige Fragen
Was wird gefördert?
Wer kann eine Förderung erhalten?
Wie lange darf ein Vorhaben laufen?
In welcher Form wird gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmübersicht Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen
- [02]Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRWwirtschaft.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen