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Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit der FEI-Richtlinie Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich. Ziel ist es, den Transfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu stärken und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen.

Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich. Die Förderung leitet sich aus der Regionalen Innovationsstrategie des Landes (2021–2027) ab und dient der Umsetzung der Forschungs- und Innovationspolitik. Gefördert werden Einzelvorhaben, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben von Unternehmen sowie von Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Förderbar sind unter anderem Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Unternehmensgründungen kleiner nicht börsennotierter Unternehmen, Forschungsinfrastrukturen, Innovationscluster sowie Prozess- und Organisationsinnovationen. Die Vorhaben müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Durchführung des Vorhabens in Nordrhein-Westfalen

Antrag vor Beginn der Arbeiten am Vorhaben

Beitrag zu einem Innovationsfeld der Regionalen Innovationsstrategie

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer vorhabenbezogener Zuschuss bereitgestellt. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt regelmäßig bis zu drei Jahre. Bürgerschaftliches Engagement in Form freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann als fiktive Ausgabe in Höhe von 15 Euro je geleisteter Stunde in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Eine Unternehmensneugründung kann zusätzlich auch in Form von Krediten zu nicht marktüblichen Zinssätzen gefördert werden.

Wie stellst du den Antrag?

Zuwendungsempfangende haben vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben einen schriftlichen Antrag gemäß Artikel 6 Absatz 2 der AGVO zu stellen. Der Antrag muss mindestens Name und Größe des Unternehmens, eine Beschreibung des Vorhabens mit Beginn und Abschluss, den Standort, die Ausgaben, die Art der Beihilfe sowie die Höhe der benötigten öffentlichen Finanzierung enthalten. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Häufige Fragen

Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich, darunter Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Unternehmensgründungen, Forschungsinfrastrukturen, Innovationscluster sowie Prozess- und Organisationsinnovationen.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Zuwendungsempfangende können Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung wie Hochschulen oder Forschungsinstitute sein.
Wie lange darf ein Vorhaben laufen?
Die Laufzeit des Vorhabens beträgt regelmäßig bis zu drei Jahre, sofern die Regelungen der Richtlinie keine längeren Laufzeiten zulassen.
In welcher Form wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer vorhabenbezogener Zuschuss bereitgestellt. Unternehmensneugründungen können zusätzlich auch in Form von Krediten gefördert werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmübersicht Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW
    wirtschaft.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen
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