Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderhöhe | bis zu 25 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512) finanziert Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. Euro, gewerblichen Sozialunternehmen, Einzelunternehmern und Freiberuflern. Mitfinanziert werden Erwerb und Implementierung von Hard- und Software, Personalkosten inklusive Beraterkosten sowie Investitionen, die untrennbar mit dem Vorhaben verbunden sind. Die Förderung erfolgt in drei Stufen: Stufe 1 Basisdigitalisierung (Hard- und Softwarelösungen, Breitband, Cloud), Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung (digitale Transformation, IT-Sicherheit, Mitarbeiterweiterbildung) und Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung (Zukunftstechnologien, KI).
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. Euro | In Stufe 1 nur kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler (weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme). In den Stufen 2 und 3 auch größere Mittelständler bis 500 Millionen Euro Gruppenumsatz. |
| Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen | Den Antrag beim Finanzierungspartner stellen, bevor das Vorhaben beginnt. Je Vorhaben ist ein eigener Antrag nötig; finanziert wird ein Zeitraum von höchstens 24 Monaten ab Vorhabensbeginn. |
| Vorhaben mit Ausschlussliste der KfW vereinbar, Paris-kompatible Sektorleitlinien berücksichtigt | Ausgeschlossen sind unter anderem Umschuldungen, Share Deals, Wohngebäude, Grundstückserwerb und Maßnahmen zur Energieversorgung. Zusätzlich gelten die Ausschlussliste und die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW. |
| Stufe 1 Basisdigitalisierung, Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung oder Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung | Die Stufe hängt nur von der Art des Vorhabens ab, nicht vom bisherigen Digitalisierungsstand des Unternehmens. Eine Förderung in einer niedrigeren Stufe ist keine Voraussetzung für eine höhere. |
Was bekommst du konkret?
Kredit max. 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben in Stufe 1 sowie max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben in den Stufen 2 und 3. Zuschuss max. 200.000 Euro (nur in Stufen 2 und 3). Finanzierungsanteil bis 100 Prozent, Laufzeiten 2 bis 10 Jahre mit 1 bis 2 Tilgungsfreijahren, Zinssatz fest für die gesamte Laufzeit.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Stufe klären und Unterlagen vorbereiten
Das Vorhaben einer Stufe zuordnen und eine Projektskizze mit Ist- und Soll-Zustand erstellen. Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) wird online im gBzA-Center der KfW erzeugt. Für Stufe 1 ist vorher der KfW-Digitalisierungs-Check nötig.
- 02
Antrag über die Hausbank vor Beginn
Den Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl stellen. Den ERP-Förderzuschuss (Stufen 2 und 3) gleich mitbeantragen oder spätestens 3 Monate nach der Kreditzusage.
- 03
Prüfung und Zusage
Die Hausbank leitet den Antrag an die KfW weiter; der Zinssatz wird am Tag der KfW-Zusage festgesetzt. In der Variante 512 ist bei einem KfW-Eigenrisiko bis 750.000 Euro eine beschleunigte Risikoprüfung (Fast Track) möglich.
- 04
Abruf, Zuschuss und Verwendungsnachweis
Den Kredit innerhalb der Abruffrist abrufen. Die Auszahlung des Zuschusses innerhalb von 3 Monaten nach vollständiger Auszahlung des Kredits über die Hausbank beantragen. Die Verwendung der Mittel nach Fertigstellung nachweisen, spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits.
Häufige Fragen
Was wird im ERP-Förderkredit Digitalisierung finanziert?
Welche drei Stufen gibt es?
Wie hoch sind Kredit und Zuschuss?
Was wird nicht gefördert?
Wie hoch ist der ERP-Förderzuschuss?
Wann gilt ein Vorhaben als HighEnd-Digitalisierung?
Welche Laufzeiten gelten beim ERP-Förderkredit Digitalisierung?
Was unterscheidet die Varianten 511 und 512?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW-Programmüberblick 511/512kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]Merkblatt KfW 511 (ohne Haftungsfreistellung)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]Merkblatt KfW 512 (mit Haftungsfreistellung)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.