Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung |
| Förderhöhe | 2.500 € – 50.000 € |
| Förderquote | 40 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur Betriebe, die ihren Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet Dresden Südwest/Cottaer Bogen oder Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 haben oder dorthin verlegen. Die Gebietsgrenzen sind im Themenstadtplan und in den Anhängen der Richtlinie festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Bei beantragtem, eröffnetem oder mangels Masse abgelehntem Insolvenzverfahren wird keine Zuwendung gewährt. Das Vorhaben muss mindestens zwei der in der Richtlinie festgelegten Auswahlkriterien erfüllen, etwa das Arbeitsplatz-, Ansiedlungs-, Barrierefreiheits- oder Innovationskriterium.
Das Vorhaben darf vor Bewilligung der Zuwendung nicht begonnen worden sein, es sei denn, der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn wurde vorher von der Landeshauptstadt Dresden genehmigt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ausgeschlossen sind unter anderem Personalkosten, Kreditprovisionen und Zwischenkreditzinsen, Abschreibungen, Reise- und Verpflegungskosten sowie die Anschaffung von Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind. Leasing ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte in einem der zwei Fördergebiete
Klein- oder Kleinstunternehmen
Mindestens zwei Auswahlkriterien erfüllen
Antrag vor Vorhabenbeginn
Nicht förderfähige Kosten
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 40 % | 50.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 125.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten125.000 €
- Förderfähige Basis125.000 €
- Zuschuss– 50.000 €
- Dein Eigenanteil75.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Dresden?
Als lokale Anlaufstelle ist für Dresden Wirtschaftsservice Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung hinterlegt (Wirtschaftsförderung). Eine Wirtschaftsförderung ist die kommunale Schnittstelle für Betriebe — von Standortfragen bis zur Weiterleitung an Landes- und Bundesprogramme.
Dresden wird in Sachsen als Stadt geführt. In der Region leben 568.049 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 14612.
Häufige Fragen
Wer kann die Dresdner Kleinunternehmens-Förderung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Was wird konkret gefördert?
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Fördermittel für Klein- und Kleinstunternehmen Dresden — Offizielle Programmseitedresden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung
- [02]Fachförderrichtlinie FFRL KU DD (PDF)dresden.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung
Diese Seite zeigt Fördermittel für Klein- und Kleinstunternehmen Dresden mit Fokus auf Dresden. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.