Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz |
| Förderhöhe | bis zu 5.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Zuwendungsfähig sind notwendige Maßnahmen an Kulturdenkmalen, die der Sicherung, Erhaltung, Nutzbarmachung und Pflege oder der Begutachtung und Dokumentation dienen. Objekte nach § 2 Abs. 3 Sächsisches Denkmalschutzgesetz sind ausgeschlossen. Gefördert werden Aufwendungen, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden, soweit sie den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigen. Laufende Unterhaltung und Schönheitsreparaturen sind nicht zuwendungsfähig. Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung müssen vor der Bewilligung vorliegen. Bei genehmigungsfreien Maßnahmen ist die Abstimmung mit der Denkmalpflege nachzuweisen.
Voraussetzung ist ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan und ein angemessener Eigenanteil: mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten als eigene finanzielle Mittel. Eigenleistungen sollen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Zuwendungen dürfen nur für Maßnahmen bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden; Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planung, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks gelten nicht als Beginn. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Beginn kann auf schriftlichen Antrag genehmigt werden. Eine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme über diese Fachförderrichtlinie und über das Landes- oder Sonderprogramm Denkmalpflege ist nicht zulässig. Leistungen aus anderen öffentlichen Programmen mindern die Zuwendung.
Passt Denkmalförderung der Stadt Dresden zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Eingetragenes Kulturdenkmal in Dresden
Nur denkmalbedingter Mehraufwand
Genehmigungen vor der Bewilligung
Eigenanteil und gesicherte Gesamtfinanzierung
Kein Maßnahmenbeginn vor Bewilligung
Keine Doppelförderung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 5.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 10.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten10.000 €
- Förderfähige Basis10.000 €
- Zuschuss– 5.000 €
- Dein Eigenanteil5.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Dresden?
Als lokale Anlaufstelle ist für Dresden Dresden hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Dresden wird in Sachsen als Stadt geführt. In der Region leben 568.049 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 14612.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Denkmalförderung Stadt und Denkmalförderung Land?
Was genau wird bezuschusst?
Wie viel Eigenanteil muss ich mitbringen?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Denkmalförderung der Stadt Dresden — Offizielle Programmseitedresden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz
- [02]Fachförderrichtlinie Denkmal (PDF)dresden.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz
- [03]Merkblatt zur Fachförderrichtlinie Denkmal (PDF)dresden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz
Diese Seite zeigt Denkmalförderung der Stadt Dresden mit Fokus auf Dresden. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.