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Zuschuss · bis 40 % Kommune Aktuell bis 30.06.2027

Fördermittel für Klein- und Kleinstunternehmen Dresden

Die Kleinunternehmens-Förderung Dresden ist ein kommunaler Investitionszuschuss des Amtes für Wirtschaftsförderung für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern in zwei Dresdner Stadtteil-Fördergebieten. Bezuschusst werden Umbau, Erweiterung und Sanierung der Betriebsstätte sowie ortsfeste und bewegliche Anlagen. Die Zuwendung liegt bei maximal 40 Prozent der Ausgaben, gedeckelt auf 50.000 Euro je Unternehmen.

Max. Förderung
50.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung
Förderhöhe 2.500 € – 50.000 €
Förderquote 40 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden nur Betriebe, die ihren Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet Dresden Südwest/Cottaer Bogen oder Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 haben oder dorthin verlegen. Die Gebietsgrenzen sind im Themenstadtplan und in den Anhängen der Richtlinie festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Bei beantragtem, eröffnetem oder mangels Masse abgelehntem Insolvenzverfahren wird keine Zuwendung gewährt. Das Vorhaben muss mindestens zwei der in der Richtlinie festgelegten Auswahlkriterien erfüllen, etwa das Arbeitsplatz-, Ansiedlungs-, Barrierefreiheits- oder Innovationskriterium.

Das Vorhaben darf vor Bewilligung der Zuwendung nicht begonnen worden sein, es sei denn, der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn wurde vorher von der Landeshauptstadt Dresden genehmigt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ausgeschlossen sind unter anderem Personalkosten, Kreditprovisionen und Zwischenkreditzinsen, Abschreibungen, Reise- und Verpflegungskosten sowie die Anschaffung von Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind. Leasing ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte in einem der zwei Fördergebiete

Klein- oder Kleinstunternehmen

Mindestens zwei Auswahlkriterien erfüllen

Antrag vor Vorhabenbeginn

Nicht förderfähige Kosten

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag40 %50.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 Euro. Zuschüsse unter 2.500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). Die Landeshauptstadt Dresden bezuschusst über die Fachförderrichtlinie FFRL KU DD investive Vorhaben von Klein- und Kleinstunternehmen in zwei festgelegten Stadtteil-Fördergebieten: Dresden Südwest/Cottaer Bogen sowie Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2. Gefördert werden Umbau, Erweiterung und Sanierung von Betriebsgebäuden sowie die Beschaffung und Installation von Anlagen und Einrichtungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 Euro und mindestens 2.500 Euro je Unternehmen.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Fördermittel für Klein- und Kleinstunternehmen Dresden
125.000 €

Förderfähig sind max. 125.000 €

Rechnerische Schätzung
50.000 €

pro Antrag

Förderquote40%
  • Gesamtkosten125.000 €
  • Förderfähige Basis125.000 €
  • Zuschuss– 50.000 €
  • Dein Eigenanteil75.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Zuerst im Themenstadtplan prüfen, ob die Betriebsstätte im Fördergebiet Cottaer Bogen oder Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 liegt, und die Firmenkundenberatung des Amtes für Wirtschaftsförderung kontaktieren. Der Antrag wird digital über das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden gestellt; zusätzlich muss der vollständig ausgefüllte Antrag mit rechtsverbindlicher Unterschrift fristgerecht postalisch beim Amt für Wirtschaftsförderung vorliegen, denn der digitale Versand allein wahrt die Frist nicht. Beizufügen sind unter anderem die De-minimis-Erklärung und eine Rentabilitätsvorschau. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer kann die Dresdner Kleinunternehmens-Förderung beantragen?
Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme, deren Betriebsstätte in einem der beiden Fördergebiete liegt oder dorthin verlegt wird. Die Fördergebiete sind Dresden Südwest/Cottaer Bogen sowie Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuwendung beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf 50.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Sie soll mindestens 2.500 Euro betragen, im Einzelfall darf dieser Betrag geringfügig unterschritten werden. Ausgezahlt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung.
Was wird konkret gefördert?
Zuwendungsfähig sind Kosten für Umbau, Erweiterung und Sanierung von Gebäuden einer Betriebsstätte sowie die Beschaffung und Installation ortsfester oder beweglicher Anlagen und Einrichtungen im Fördergebiet. Nicht gefördert werden Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Reise- und Verpflegungskosten sowie Straßenfahrzeuge.
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge sind laufend bis zum Ablauf der Programmdauer möglich; der letzte Antragstermin ist vorbehaltlich einer Änderung der 30. Juni 2027. Fristwahrend ist der Antrag erst, wenn er mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei der Bewilligungsbehörde vorliegt — es gilt das Datum des Posteingangsstempels.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Fördermittel für Klein- und Kleinstunternehmen Dresden — Offizielle Programmseite
    dresden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung
  2. [02]
    Fachförderrichtlinie FFRL KU DD (PDF)
    dresden.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung
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