Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung |
| Förderhöhe | 2.500 € – 50.000 € |
| Förderquote | 40 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur Betriebe, die ihren Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet Dresden Südwest/Cottaer Bogen oder Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 haben oder dorthin verlegen. Die Gebietsgrenzen sind im Themenstadtplan und in den Anhängen der Richtlinie festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Bei beantragtem, eröffnetem oder mangels Masse abgelehntem Insolvenzverfahren wird keine Zuwendung gewährt. Das Vorhaben muss mindestens zwei der in der Richtlinie festgelegten Auswahlkriterien erfüllen, etwa das Arbeitsplatz-, Ansiedlungs-, Barrierefreiheits- oder Innovationskriterium.
Das Vorhaben darf vor Bewilligung der Zuwendung nicht begonnen worden sein, es sei denn, der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn wurde vorher von der Landeshauptstadt Dresden genehmigt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ausgeschlossen sind unter anderem Personalkosten, Kreditprovisionen und Zwischenkreditzinsen, Abschreibungen, Reise- und Verpflegungskosten sowie die Anschaffung von Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind. Leasing ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte in einem der zwei Fördergebiete
Klein- oder Kleinstunternehmen
Mindestens zwei Auswahlkriterien erfüllen
Antrag vor Vorhabenbeginn
Nicht förderfähige Kosten
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 40 % | 50.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 Euro. Zuschüsse unter 2.500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). Die Landeshauptstadt Dresden bezuschusst über die Fachförderrichtlinie FFRL KU DD investive Vorhaben von Klein- und Kleinstunternehmen in zwei festgelegten Stadtteil-Fördergebieten: Dresden Südwest/Cottaer Bogen sowie Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2. Gefördert werden Umbau, Erweiterung und Sanierung von Betriebsgebäuden sowie die Beschaffung und Installation von Anlagen und Einrichtungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 Euro und mindestens 2.500 Euro je Unternehmen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 125.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten125.000 €
- Förderfähige Basis125.000 €
- Zuschuss– 50.000 €
- Dein Eigenanteil75.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst im Themenstadtplan prüfen, ob die Betriebsstätte im Fördergebiet Cottaer Bogen oder Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 liegt, und die Firmenkundenberatung des Amtes für Wirtschaftsförderung kontaktieren. Der Antrag wird digital über das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden gestellt; zusätzlich muss der vollständig ausgefüllte Antrag mit rechtsverbindlicher Unterschrift fristgerecht postalisch beim Amt für Wirtschaftsförderung vorliegen, denn der digitale Versand allein wahrt die Frist nicht. Beizufügen sind unter anderem die De-minimis-Erklärung und eine Rentabilitätsvorschau. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Häufige Fragen
Wer kann die Dresdner Kleinunternehmens-Förderung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Was wird konkret gefördert?
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Fördermittel für Klein- und Kleinstunternehmen Dresden — Offizielle Programmseitedresden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung
- [02]Fachförderrichtlinie FFRL KU DD (PDF)dresden.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Dresden — Amt für Wirtschaftsförderung