BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Land

Digitalfunk BOS – Förderung digitaler Endgeräte

Der Freistaat Bayern fördert Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzbehörden beim Umstieg vom Analogfunk zum digitalen BOS-Funk durch Zuschüsse für TETRA-Endgeräte, Fahrzeugfunkgeräte und Installationsmaßnahmen.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm Digitalfunk unterstützt die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei der Erstbeschaffung digitaler TETRA-Endgeräte für die Teilnahme am digitalen Sprech- und Datenfunksystem in Bayern. Gefördert werden Fahrzeugfunkgeräte (MRT), Handfunkgeräte (HRT), Festfunkstellen (FRT) sowie Alarmmeldeempfänger (Pager) und Sirenensteuergeräte für den Umstieg von analogen zu digitalen Systemen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Behörde mit Sicherheitsaufgaben (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)

Umstieg vom Analogfunk zum digitalen BOS-Funk

Geräte müssen zertifiziert und BOS-Funk-tauglich sein

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim Ministerium

    Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Ministerium.

  2. 02

    Nicht vorzeitig beginnen

    Vorhaben dürfen nicht vor Abschluss des Lieferungs- bzw. Leistungsvertrags begonnen werden.

  3. 03

    Nur Kauf förderfähig

    Förderfähig ist nur der Kauf; Leasing und Mietkauf sind ausgeschlossen. Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Sonderförderprogramm Digitalfunk und der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).

Häufige Fragen

Welche Geräte werden gefördert?
Gefördert werden digitale TETRA-Endgeräte wie Fahrzeugfunkgeräte (MRT), Handfunkgeräte (HRT), Festfunkstellen (FRT), Alarmmeldeempfänger (Pager) und Komponenten zur Ertüchtigung von Sirenenanlagen sowie Zubehör gemäß Sonderförderprogramm Digitalfunk.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Kommunen für ihre Feuerwehren, Durchführende des Rettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (für Notärzte) und Freiwillige Hilfsorganisationen für Katastrophenschutzfahrzeuge.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, ist aber auf maximal 80% der tatsächlichen Endgerätekosten beschränkt. Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
    stmi.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
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