Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm Digitalfunk unterstützt die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei der Erstbeschaffung digitaler TETRA-Endgeräte für die Teilnahme am digitalen Sprech- und Datenfunksystem in Bayern. Gefördert werden Fahrzeugfunkgeräte (MRT), Handfunkgeräte (HRT), Festfunkstellen (FRT) sowie Alarmmeldeempfänger (Pager) und Sirenensteuergeräte für den Umstieg von analogen zu digitalen Systemen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Behörde mit Sicherheitsaufgaben (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
Umstieg vom Analogfunk zum digitalen BOS-Funk
Geräte müssen zertifiziert und BOS-Funk-tauglich sein
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag beim Ministerium
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Ministerium.
- 02
Nicht vorzeitig beginnen
Vorhaben dürfen nicht vor Abschluss des Lieferungs- bzw. Leistungsvertrags begonnen werden.
- 03
Nur Kauf förderfähig
Förderfähig ist nur der Kauf; Leasing und Mietkauf sind ausgeschlossen. Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Sonderförderprogramm Digitalfunk und der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Häufige Fragen
Welche Geräte werden gefördert?
Wer kann einen Antrag stellen?
Wie hoch ist die maximale Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Digitalfunk BOS – Förderung digitaler Endgeräte — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integrationstmi.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern