Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die nationalen und europäischen Klimaziele sehen Treibhausgasneutralität bis 2045 vor. Luft- und Schifffahrt sowie weitere Transportsegmente bleiben dabei auch langfristig auf flüssige oder gasförmige Energieträger mit hoher Energiedichte angewiesen. Klimafreundliche E-Fuels sollen diese Lücke schließen. Für ihre Herstellung wird nachhaltiger Kohlenstoff gebraucht, der neben biogenen Quellen aus der Atmosphäre mittels Direct Air Capture oder aus schwer vermeidbaren industriellen CO₂-Quellen stammen kann.
Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 10. September 2026 (Bundesanzeiger vom 22. September 2026) soll Deutschland als führenden Forschungs- und Entwicklungsstandort für strom- und wasserstoffbasierte E-Fuels, auch auf Basis von CCU, stärken. Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette von E-Fuels einschließlich CCU-basierter Vorprodukte. Die Vorhaben müssen einen deutlichen Innovationsgewinn und ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen und reichen bis zu einem Technologie-Reifegrad von 3.
Mögliche Themen sind neue Herstellungsverfahren für E-Fuels, innovative Prozessketten, Komponenten und Materialien, neuartige Katalysatoren und Reaktorkonzepte, hochintegrierte Verfahren für klimaneutrale Kraftstoffe, Simulation und Modellierung sowie Ansätze für regulatorische Anpassungen und Anreizmechanismen im Markthochlauf. CCU-Technologien sind förderfähig, soweit sie für die Herstellung von E-Fuels nötig sind. Auch schwer vermeidbare CO₂-Emissionen aus Kalk-, Stahl- und Zementherstellung sowie Reststoffverwertung können adressiert werden. Wissenschaftskommunikation ist ausdrücklich Bestandteil der Projekte.
Passt Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sind Sie ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine Hochschule, eine Forschungseinrichtung oder eine kommunale Einrichtung (keine Privatperson)? |
| Haben Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland? |
| Handelt es sich um ein vorwettbewerbliches Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben mit hohem wissenschaftlich-technischem Risiko zu E-Fuels oder CCU-basierten Vorprodukten? |
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten die Bemessungsgrundlage; sie werden unter Berücksichtigung des Beihilferechts anteilig finanziert, eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, können bis zu 100 Prozent ihrer zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten; bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzu. Ausgaben für Wissenschaftskommunikation sind förderfähig. Einen Höchstbetrag je Vorhaben nennt die Richtlinie nicht.
Wie stellst du den Antrag?
Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 30. November 2026 Projektskizzen vorzulegen; die Frist ist keine Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen werden aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt. Die Skizze besteht aus den Formblättern im Portal easy-Online und einer Vorhabenbeschreibung von höchstens zehn Seiten nach der Vorlage des Projektträgers, einschließlich einer Selbsteinschätzung des Technologie-Reifegrads je Arbeitspaket. Bei Verbundprojekten reicht der Verbundkoordinator die Skizze in Abstimmung ein. Erst nach positiver Bewertung werden die Antragsteller in der zweiten Stufe zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert.
Häufige Fragen
Wer kann die E-Fuels-Förderung des BMFTR beantragen?
Bis wann müssen Projektskizzen eingereicht werden?
Wie hoch ist die Förderung?
Welcher Technologie-Reifegrad wird gefördert?
Wie lange läuft ein gefördertes Projekt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten — Offizielle Programmseiteptj.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- [02]Förderrichtlinie des BMFTR vom 10. September 2026bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- [03]Vorlage für die Projektskizze (DOCX)ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.