Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Kommunaler Sozialverband Sachsen |
| Höhe pro Monat | 100 € – 380 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Sachsen führt die Nachteilsausgleiche für Sinnesbehinderungen in einem Gesetz: dem Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG). Ein eigenständiges Gehörlosengeld existiert daneben nicht — gehörlose Menschen erhalten ihre Leistung aus derselben Rechtsgrundlage.
Leistungsberechtigt sind nach der Darstellung des Landes:
- blinde Menschen
- hochgradig sehbehinderte Menschen
- gehörlose Menschen
- taubblinde Menschen
- schwerstbehinderte Kinder
Alle Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Eine jährliche Anpassung der Sätze findet nicht statt.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind), Gl (gehörlos) oder TBl (taubblind)
Gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen
Art der Beeinträchtigung
Blind · Hochgradig sehbehindert · Gehörlos · Taubblind (Merkzeichen TBl) · Schwerstbehindertes Kind
Altersgruppe
Volljährig · 14 bis 17 Jahre · Unter 14 Jahre
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Sächsische Landesblindengeld?
Gibt es in Sachsen ein eigenes Gehörlosengeld?
Wird die Leistung bei Pflege gekürzt?
Wo stelle ich den Antrag?
Was bekommen hochgradig sehbehinderte Menschen?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Freistaat Sachsen — Landesblindengeldbehindern.verhindern.sachsen.dePrimärquelleKommunaler Sozialverband Sachsen
- [02]Stadt Dresden — Landesblindengeld beantragendresden.dePrimärquelleKommunaler Sozialverband Sachsen
Diese Seite zeigt Sächsisches Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche mit Fokus auf Sachsen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.