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Zuschuss Land

BioMeth Bayern in Bayern

BioMeth Bayern fördert die Errichtung von neuen Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen, Wärmeerzeugung und Erdgaseinspeisung.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das neue Förderprogramm BioMeth Bayern unterstützt den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit durch die Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen. Diese Anlagen stellen Biomethan bereit, das als Kraftstoff, zur Einspeisung in das Erdgasnetz oder für die Wärmeerzeugung genutzt werden kann.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Anlage in Bayern

Neuinvestition oder Umrüstung

Erfüllt minimale Kapazitätsanforderungen

Häufige Fragen

Was wird durch BioMeth Bayern gefördert?
Gefördert werden Neuinvestitionen in Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen mit definierten Mindestrufen hinsichtlich Kapazität und Leitungslänge.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung ist ab dem 22. April 2024 beim TFZ in Straubing möglich. Vor der Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BioMeth Bayern — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Merkblätter und Antragsunterlagen — TFZ Straubing
    tfz.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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