Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) |
| Zielgruppe | Unternehmen, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Der Freistaat Bayern fördert über die ESF+-Förderhinweise Betriebliche Weiterbildung Projekte, die Arbeitskräfte und Unternehmen bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel unterstützen. Besonders Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen sollen häufiger an Weiterbildung teilnehmen. Die Förderung erfolgt als freiwillige Zuwendung ohne Rechtsanspruch.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Unternehmen, das eigene Beschäftigte (Erwerbstätige) weiterbildet
Teilnehmer mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern
Mindestens 40 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten pro Teilnehmer
Projektstart mit mindestens neun förderfähigen Teilnehmern
Häufige Fragen
Was wird mit der betrieblichen Weiterbildung in Bayern gefördert?
Wer kann die Förderung beantragen?
Welche Mindestanforderungen gelten für ein Projekt?
Was ist nicht förderfähig?
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Unsere Quellen
- [01]ESF Bayern – Europäischer Sozialfonds Plusesf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
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