Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Billigkeitsleistung BEHG-Härtefallkompensation unterstützt der Bund Unternehmen, denen durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine unzumutbare Härte entsteht. Eine unzumutbare Härte liegt vor, wenn die zusätzliche finanzielle Belastung weder vermeidbar noch über die Produkt- oder Dienstleistungspreise weitergegeben werden kann und so eine fortgesetzte unternehmerische Betätigung unmöglich macht (erdrosselnde Wirkung). Erstattet werden Mehrbelastungen aus den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026, die durch den Bezug von Brennstoffen sowie den Bezug von Waren oder importierter Wärme entstehen. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die finanzielle Kompensation steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung im Einzelfall durch die Europäische Kommission; alternativ wird sie als De-minimis-Beihilfe gewährt.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Nachweis einer unzumutbaren Härte mit erdrosselnder Wirkung
Brennstoffkosten über 20 Prozent der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten oder Zusatzkosten-Anteil über 20 Prozent der Bruttowertschöpfung
Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Leitlinien
Keine offene EU-Rückforderungsanordnung
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Härtefall-Schwelle prüfen
Förderfähig nur, wenn die Brennstoffkosten mehr als 20 % der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmachen oder die BEHG-bedingten Zusatzkosten mehr als 20 % der Bruttowertschöpfung betragen.
- 02
Antrag bei der DEHSt stellen
Der Antrag wird elektronisch über die Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt eingereicht — Frist ist der 31.07. des dem Abrechnungsjahr folgenden Jahres.
- 03
Härte nachweisen und Betrag beziffern
Die unzumutbare Härte ist darzulegen und nachzuweisen; in einer hypothetischen Rechnungslegung muss erkennbar werden, dass die Zusatzbelastung die Fortsetzung der Tätigkeit unmöglich macht. Der Kompensationsbetrag ist zu beziffern.
Häufige Fragen
Was wird durch die BEHG-Härtefallkompensation ausgeglichen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wann gilt eine unzumutbare Härte?
Wie wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BEHG-Härtefallkompensation — Offizielle Programmseitefoerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [02]DEHSt Härtefälle BEHGdehst.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [03]Leitfaden BEHG-Härtefallkompensationdehst.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)