Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesamt für Umwelt Bayern (LfU) |
| Förderhöhe | 4.500 € – 10.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) fördert seit Jahren die Installation oberflächennaher Geothermie über zwei Schienen: die Basisförderung für Standard-Anlagen mit Jahresarbeitszahl mindestens 3,8 sowie die Innovationsförderung für besonders effiziente Anlagen mit Jahresarbeitszahl 4,5 oder höher bzw. verbesserter Systemeffizienz. Beide Schienen gelten für Bestandsgebäude älter als zwei Jahre, deren Heizung ebenfalls mindestens zwei Jahre alt ist. Die Basisförderung beträgt 4.500 € pauschal für Anlagen bis 45 kW Heizleistung. Bei größeren Anlagen bis 100 kW wird jedes weitere kW mit 100 € bezuschusst — bei einer 100-kW-Anlage ergibt das maximal 10.000 € Förderung. Zusätzlich können zur Basisförderung ein Pufferspeicher-Bonus von 500 € (Smart-Grid-Ready, mindestens 30 Liter pro kW Heizleistung) und ein Kombi-Bonus von 500 € pro Kombination mit Solarthermie, Biomasseheizung, PVT-Kollektoren oder Fernwärmeanschluss beantragt werden. Die Förderung ist mit der Bundesförderung BEG (KfW 458) kombinierbar — Stack-Logik gilt nach BEG-Kombi-Regeln.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Bestandsgebäude in Bayern
Bestandsgebäude älter als zwei Jahre in Bayern.
Heizungsbestand älter als zwei Jahre
Auch die alte Heizung muss älter als zwei Jahre sein.
Erdgekoppelte Wärmepumpe
Nur Sole-Wasser-, Wasser-Wasser-, Erdsonden-, Erdkollektor-, Grundwasser- oder Energiepfahl-Wärmepumpe (keine Luft-Wasser-WP).
Jahresarbeitszahl mindestens 3,8
Basisförderung erfordert JAZ ≥ 3,8. Für Innovationsförderung ≥ 4,5.
Antrag VOR Maßnahmenbeginn
Bauliche Maßnahmen vor Antragstellung führen zum Förderausschluss.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Anlagenkonzeption durch Fachplaner
Auslegung der Wärmequelle (Erdsonde, Kollektor oder Brunnenanlage) und Berechnung der Jahresarbeitszahl durch qualifizierten Fachplaner.
- 02
Antrag VOR Maßnahmenbeginn beim LfU
Antragsformular auf lfu.bayern.de herunterladen, ausfüllen und beim LfU einreichen. Bauliche Maßnahmen dürfen erst nach Bewilligung beginnen.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Bearbeitungszeit typisch 4–8 Wochen. Bei positiver Bewilligung darf die Anlage installiert werden.
- 04
Anlage durch Fachfirma installieren
Erdsondenbohrung, Wärmepumpe-Installation, Pufferspeicher und Hydraulik durch zertifizierten Fachbetrieb.
- 05
Verwendungsnachweis einreichen
Schlussrechnung, Inbetriebnahme-Protokoll und Jahresarbeitszahl-Nachweis nach 12 Monaten Betrieb beim LfU einreichen.
- 06
Auszahlung der Fördersumme
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird die Fördersumme auf das angegebene Konto überwiesen.
Häufige Fragen
Kann ich die LfU-Förderung mit der Bundesförderung BEG (KfW 458) kombinieren?
Was passiert wenn meine Wärmepumpe die Jahresarbeitszahl 3,8 nicht erreicht?
Welche zusätzlichen Boni kann ich beantragen?
Kann ich auch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe über die LfU-Schiene fördern lassen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]LfU Bayern — Förderung Geothermie (offizielle Programm-Übersicht)lfu.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Umwelt
- [02]Energie-Atlas Bayern — Oberflächennahe Geothermieenergieatlas.bayern.deFachartikelBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [03]BMWK Förderdatenbank — Bayern oberflächennahe Geothermiefoerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz