Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur |
| Förderhöhe | bis zu 500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Ein Balkonkraftwerk (auch Steckersolargerät oder Mini-PV-Anlage) ist eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 2.000 Watt Modulleistung und maximal 800 Watt Wechselrichter-Ausgangsleistung, die du über einen Schuko- oder Wieland-Stecker an deine Wohnungs-Steckdose anschließt.
Bundesweit gilt seit 2024:
- 0 % Umsatzsteuer auf Anschaffung und Installation (Anlage 1 § 12 Abs. 3 UStG)
- Vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister (5 Minuten online, kein Netzbetreiber-Anmeldung mehr nötig)
- Wechselrichter-Grenze 800 W (vorher 600 W) — typische Mehrproduktion: 100–300 kWh/Jahr
- Mietrechtliche Erleichterung: Vermieter dürfen die Installation nur aus wichtigem Grund verweigern (Solarpaket I, 2024)
Zusätzlich zur bundesweiten Steuerbefreiung zahlen einzelne Kommunen direkte Zuschüsse zwischen 100 € und 500 € pro Gerät — siehe regionale Übersicht.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wechselrichter-Leistung (max. 800 W)
0 € – 800 €
Modulleistung gesamt (max. 2.000 Wp)
0 € – 2.000 €
Außensteckdose oder Kabelführung vorhanden
Anmeldung im Marktstammdatenregister geplant
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Gerät kaufen (Online oder Fachhandel) — automatisch ohne MwSt
2. Installation (selbst oder durch Elektriker) 3. Innerhalb 1 Monats: Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (kostenlos, 5 Min online)
- 02
Vor dem Kauf Antrag bei der zuständigen Stadt-/Landesförderbank stellen
2. Förderzusage abwarten 3. Gerät kaufen, Rechnung einreichen 4. Auszahlung (typisch 4–8 Wochen)
- 03
Im Marktstammdatenregister anmelden
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme kostenlose Online-Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vornehmen (ca. 5 Minuten).
- 04
Kommunalen Förderantrag VOR dem Kauf stellen (falls Zuschuss verfügbar)
Bei regionalen Förderprogrammen muss der Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Landesförderbank gestellt werden, bevor das Gerät gekauft wird. Erst nach Förderzusage kaufen, Rechnung einreichen und Auszahlung abwarten.
Wo stellst du den Antrag in Lübeck?
Als lokale Anlaufstelle ist für Lübeck Lübeck hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Lübeck wird in Schleswig-Holstein als Stadt geführt. In der Region leben 217.198 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 01003.
Häufige Fragen
Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters?
Reicht eine normale Schuko-Steckdose?
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk finanziell?
Muss ich Steuern auf den erzeugten Strom zahlen?
Wo finde ich aktuelle regionale Förderprogramme?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Balkonkraftwerk-Förderung — Offizielle Programmseitebundesnetzagentur.dePrimärquelleBundesnetzagentur
- [02]Solar-Jahresertrag pro Stadt — berechnet mit PVGIS (0.6 kWp, 35° Süd)re.jrc.ec.europa.euStatistikPVGIS (EU Joint Research Centre), CC BY 4.0
- [03]UStG § 12 Abs. 3 — 0 % MwStgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesnetzagentur
- [04]VDE — Sicherheitshinweise zu Steckersolarvde.comPrimärquelleBundesnetzagentur
Diese Seite zeigt Balkonkraftwerk-Förderung mit Fokus auf Lübeck. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.