Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Hansestadt Lübeck — Klimaleitstelle |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Projekte, die nachweislich zum Klimaschutz, zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Förderung nachhaltiger Entwicklung beitragen. Idealerweise zeichnen sie sich durch hohe Wirksamkeit, messbare Treibhausgas-Minderung und zusätzliche soziale und ökologische Nutzen aus. Der Fonds fördert einzelne Projekte. Eine institutionelle Förderung — also die dauerhafte Finanzierung einer Einrichtung — ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eingereichte Anträge prüft das Projektteam vorab und bewertet sie nach definierten Kriterien mit einer Punktzahl: Klimawirksamkeit, Klimaeffizienz, Skalierbarkeit, Verwaltungsaufwand, soziale Verträglichkeit und weitere Zusatznutzen. Der Beirat wägt die Projekte ab und entscheidet abschließend über Förderung und Fördersumme.
Für Einzelmaßnahmen von Privatpersonen — im Konzept genannt sind Photovoltaikanlagen und Beleuchtungsmaßnahmen — gilt eine Höchstgrenze von maximal 15 Prozent des Fondsvolumens zum Quartalsende. Der Fonds soll dadurch Breitenwirkung über verschiedene Projekttypen hinweg erzielen. Anträge werden in Sitzungsrunden entschieden. Wer eine Bearbeitung in der nächsten Sitzung sichern will, reicht den Antrag bis zum jeweils veröffentlichten Stichtag ein; der zuletzt genannte Stichtag war der 31. Juli 2026, den Termin der folgenden Runde gibt die Klimaleitstelle bekannt. Beträge bis 5.000 Euro kann das Projektteam ohne formale Beiratssitzung vergeben.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Nachweisbarer Klimabeitrag
Projektförderung, keine institutionelle Förderung
Bewertung durch Punktesystem und Beirat
Deckel für private Einzelmaßnahmen
Antragstermin vor der Beiratssitzung
Wo stellst du den Antrag in Lübeck?
Als lokale Anlaufstelle ist für Lübeck Lübeck hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Lübeck wird in Schleswig-Holstein als Stadt geführt. In der Region leben 217.198 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 01003.
Häufige Fragen
Was für Projekte fördert der Lübecker Klimafonds?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Können auch Privatpersonen Geld aus dem Fonds bekommen?
Woher kommt das Geld im Fonds?
Wie stelle ich einen Antrag?
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Unsere Quellen
- [01]Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“ — Offizielle Programmseiteluebeck.dePrimärquelleHansestadt Lübeck — Klimaleitstelle
- [02]Konzept Lübecker Klimafonds (PDF)luebeck.deRechtsgrundlageHansestadt Lübeck — Klimaleitstelle
Diese Seite zeigt Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“ mit Fokus auf Lübeck. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.