Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Hansestadt Lübeck — Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Klimaleitstelle |
| Förderhöhe | bis zu 12.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden und Neubauten ab etwa 20 Quadratmetern Nettovegetationsfläche, das entspricht ungefähr einer Carportgröße. Nur freiwillige Maßnahmen ohne rechtliche Vorgabe sind förderfähig; besteht eine bau- oder naturschutzrechtliche Verpflichtung, greift die Förderung nicht. Auf Gewerbegebäuden, Garagen und Carports sowie auf bestehenden Wohn- und Bürogebäuden sind mindestens 8 cm Substrat beziehungsweise durchwurzelbare Aufbaudicke gefordert, beim Neubau von Wohn-, Büro- und sonstigen Gebäuden mindestens 12 cm. Der intensive Fördersatz setzt mindestens 20 cm voraus. Regelfall ist die Planung, Ausführung und Fertigstellungspflege durch eine Fachfirma nach den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien. Dachflächen bis 30 Quadratmeter dürfen auch in Eigenleistung begrünt werden, größere Flächen nur, wenn Erfahrung und Fachwissen nachgewiesen werden. In beiden Eigenleistungsfällen sind allein die Materialien förderfähig, nicht die eigene Arbeitszeit.
Additiv je Quadratmeter möglich sind 5 Euro für eine zusätzliche wurzelfeste Folie, 10 Euro für die Herstellung der Tragfähigkeit im Bestand, 5 Euro für technisch-konstruktive Retentionselemente wie Retentionsdrosseln oder Anstau-Dachabläufe und 10 Euro für den Mehraufwand durch Befestigungen einer Photovoltaikanlage auf dem Gründach. Die Zuschläge zählen in die Höchstgrenze je Gründach hinein. Pro Gebäude kann nur ein Antrag gestellt werden. Als eigenes Gebäude gelten dabei auch Gebäudeeinheiten oder Gebäudeabschnitte, die baulich zusammenhängen, aber ein separates Dach besitzen. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein; als Beginn zählt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Die Umsetzungsfrist beträgt zwölf Monate ab Datum des Bewilligungsbescheids, danach gilt eine zehnjährige Zweckbindungsfrist.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Ab rund 20 Quadratmetern und nur freiwillig
Substratdicke je nach Gebäudetyp
Fachfirma oder Eigenleistung mit Nachweis
Vier Zuschläge auf besonderen Antrag
Ein Antrag je Gebäude
Zwölf Monate Umsetzung, zehn Jahre Zweckbindung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 12.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 24.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten24.000 €
- Förderfähige Basis24.000 €
- Zuschuss– 12.000 €
- Dein Eigenanteil12.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Lübeck?
Als lokale Anlaufstelle ist für Lübeck Lübeck hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Lübeck wird in Schleswig-Holstein als Stadt geführt. In der Region leben 217.198 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 01003.
Häufige Fragen
Wer kann die Lübecker Gründachförderung beantragen?
Welche Kosten sind förderfähig?
Woher weiß ich, ob mein Dach überhaupt geeignet ist?
Lässt sich die Gründachförderung mit einer Photovoltaikanlage verbinden?
Was passiert, wenn die Jahresmittel aufgebraucht sind?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gründach-Förderprogramm Lübeck — Offizielle Programmseiteluebeck.dePrimärquelleHansestadt Lübeck — Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Klimaleitstelle
- [02]Richtlinie zum Förderprogramm Gründach der Hansestadt Lübeck (PDF)luebeck.deRechtsgrundlageHansestadt Lübeck — Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Klimaleitstelle
- [03]Flyer Gründachförderung (PDF)luebeck.dePrimärquelleHansestadt Lübeck — Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Klimaleitstelle
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