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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Gründach-Förderprogramm Lübeck in Lübeck

Das Lübecker Gründach-Förderprogramm ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss der Klimaleitstelle für Dachbegrünungen ab etwa 20 Quadratmetern Nettovegetationsfläche. Er deckt die Hälfte der förderfähigen Kosten ab Oberkante Dachabdichtung, inklusive Planung, Material, Bau und Fertigstellungspflege im ersten Jahr. Vier Zuschläge kommen auf besonderen Antrag hinzu, darunter einer für die Befestigung von Photovoltaikanlagen auf dem Gründach.

Max. Förderung
12.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hansestadt Lübeck — Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Klimaleitstelle
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Hansestadt Lübeck — Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Klimaleitstelle
Förderhöhe bis zu 12.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden und Neubauten ab etwa 20 Quadratmetern Nettovegetationsfläche, das entspricht ungefähr einer Carportgröße. Nur freiwillige Maßnahmen ohne rechtliche Vorgabe sind förderfähig; besteht eine bau- oder naturschutzrechtliche Verpflichtung, greift die Förderung nicht. Auf Gewerbegebäuden, Garagen und Carports sowie auf bestehenden Wohn- und Bürogebäuden sind mindestens 8 cm Substrat beziehungsweise durchwurzelbare Aufbaudicke gefordert, beim Neubau von Wohn-, Büro- und sonstigen Gebäuden mindestens 12 cm. Der intensive Fördersatz setzt mindestens 20 cm voraus. Regelfall ist die Planung, Ausführung und Fertigstellungspflege durch eine Fachfirma nach den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien. Dachflächen bis 30 Quadratmeter dürfen auch in Eigenleistung begrünt werden, größere Flächen nur, wenn Erfahrung und Fachwissen nachgewiesen werden. In beiden Eigenleistungsfällen sind allein die Materialien förderfähig, nicht die eigene Arbeitszeit.

Additiv je Quadratmeter möglich sind 5 Euro für eine zusätzliche wurzelfeste Folie, 10 Euro für die Herstellung der Tragfähigkeit im Bestand, 5 Euro für technisch-konstruktive Retentionselemente wie Retentionsdrosseln oder Anstau-Dachabläufe und 10 Euro für den Mehraufwand durch Befestigungen einer Photovoltaikanlage auf dem Gründach. Die Zuschläge zählen in die Höchstgrenze je Gründach hinein. Pro Gebäude kann nur ein Antrag gestellt werden. Als eigenes Gebäude gelten dabei auch Gebäudeeinheiten oder Gebäudeabschnitte, die baulich zusammenhängen, aber ein separates Dach besitzen. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein; als Beginn zählt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Die Umsetzungsfrist beträgt zwölf Monate ab Datum des Bewilligungsbescheids, danach gilt eine zehnjährige Zweckbindungsfrist.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Ab rund 20 Quadratmetern und nur freiwillig

Substratdicke je nach Gebäudetyp

Fachfirma oder Eigenleistung mit Nachweis

Vier Zuschläge auf besonderen Antrag

Ein Antrag je Gebäude

Zwölf Monate Umsetzung, zehn Jahre Zweckbindung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %12.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Gründach-Förderprogramm Lübeck
24.000 €

Förderfähig sind max. 24.000 €

Rechnerische Schätzung
12.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten24.000 €
  • Förderfähige Basis24.000 €
  • Zuschuss– 12.000 €
  • Dein Eigenanteil12.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wo stellst du den Antrag in Lübeck?

Als lokale Anlaufstelle ist für Lübeck Lübeck hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Lübeck wird in Schleswig-Holstein als Stadt geführt. In der Region leben 217.198 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 01003.

Häufige Fragen

Wer kann die Lübecker Gründachförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und sonstigen Verfügungsberechtigten von Gebäuden auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck. Das schließt Wohn- und Nichtwohngebäude einschließlich Nebengebäuden ein.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind alle Planungs-, Material- und Baukosten ab der Oberkante der Dachabdichtung einschließlich Pflanzen, als vorbereitende Maßnahme die Zusatzkosten für die Herstellung der Tragfähigkeit im Bestand, die Kosten für den Durchwurzelschutz bei zusätzlicher Folie sowie die Fertigstellungspflege im ersten Jahr.
Woher weiß ich, ob mein Dach überhaupt geeignet ist?
Das Lübecker Gründachpotentialkataster zeigt für jede bestehende Dachfläche im Stadtgebiet, ob ein Gebäude grundsätzlich für ein Gründach geeignet ist. Das Kataster wertet dafür Größe, Form und Verschattung der Dachfläche aus.
Lässt sich die Gründachförderung mit einer Photovoltaikanlage verbinden?
Ja. Für den Mehraufwand durch Befestigungen von Anlagen für solare Energiegewinnung bei einem Solar-Gründach wird auf besonderen Antrag ein Zuschlag von 10 Euro je Quadratmeter gewährt. Er zählt in die Höchstgrenze von 7.500 beziehungsweise 12.000 Euro je Gründach hinein.
Was passiert, wenn die Jahresmittel aufgebraucht sind?
Der Fördermitteltopf ist begrenzt, die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum. Sind die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft, wird das Förderprogramm im Folgejahr fortgesetzt, sofern die Haushaltsmittel bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gründach-Förderprogramm Lübeck — Offizielle Programmseite
    luebeck.dePrimärquelleHansestadt Lübeck — Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Klimaleitstelle
  2. [02]
    Richtlinie zum Förderprogramm Gründach der Hansestadt Lübeck (PDF)
    luebeck.deRechtsgrundlageHansestadt Lübeck — Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Klimaleitstelle
  3. [03]
    Flyer Gründachförderung (PDF)
    luebeck.dePrimärquelleHansestadt Lübeck — Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Klimaleitstelle

Diese Seite zeigt Gründach-Förderprogramm Lübeck mit Fokus auf Lübeck. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.