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Vergleich · Einstieg

Balkonkraftwerk oder PV-Dachanlage — der Entscheidungs-Vergleich

Das Balkonkraftwerk ist der Mieter-Einstieg: bis 800 Voltampere Wechselrichter- und 2 Kilowatt Modulleistung, Eigenmontage möglich, Anmeldung nur im Marktstammdatenregister — aber im Standardfall ohne EEG-Vergütung für den Überschuss. Die PV-Dachanlage ist die Eigentümer-Lösung: deutlich höhere Investition, dafür Einspeisevergütung, Speicher-Option und Zugriff auf KfW 270 sowie auf die Stadt-Programme für Dachanlagen.

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
BKW-Grenze 800 W Wechselrichterleistung
BKW-Anmeldung nur Marktstammdatenregister
Dach-Anmeldung Netzbetreiber + Marktstammdatenregister
Nur Dach EEG-Vergütung, KfW 270, Speicher-Skala
Beide 0 % USt, kommunale Förderung möglich

Die Faustregel ist einfach: Eigenes geeignetes Dach plus Investitionsbudget → Dachanlage; fremdes Dach oder schneller Einstieg → Balkonkraftwerk. Wer beides kann, behandelt das BKW als Brücke — nicht als Ersatz für die zehnmal größere Dach-Rechnung.

Worin unterscheiden sich die beiden Systeme grundsätzlich?

Das Balkonkraftwerk (Steckersolar) ist auf 800 Watt Wechselrichterleistung begrenzt, wird selbst montiert und nur im Marktstammdatenregister angemeldet — der erzeugte Strom senkt direkt den eigenen Verbrauch, der Überschuss verschenkt sich unvergütet ins Netz. Die Dachanlage spielt in einer anderen Liga: Neu installierte Anlagen auf Eigenheimen hatten 2023 im Mittel 9,5 kW Leistung[05], installiert vom eingetragenen Fachbetrieb, mit EEG-Vergütung für jede Überschuss-Kilowattstunde[01] und vollem Zugang zu Förderkredit und Stadt-Zuschüssen. Beide profitieren vom 0-%-Umsatzsteuersatz beim Kauf.[02]

KriteriumBalkonkraftwerkPV-Dachanlage
Leistungbis 800 VA (Wechselrichter), 2 kW Moduleim Mittel 9,5 kW (Eigenheime, Zubau 2023)
Anmeldungnur MarktstammdatenregisterNetzbetreiber + Marktstammdatenregister
MontageEigenmontage möglichFachbetrieb
Überschuss-Vergütungkeine (unentgeltliche Abnahme)7,70 ct/kWh (≤ 10 kWp, Teileinspeisung, IBN Aug.–Dez. 2026)
ZielgruppeMieter, EinsteigerEigentümer
Förderungkommunale Pauschalen (z. B. Darmstadt 400 €)Stadt-Zuschüsse + KfW 270
Steckersolar vs. Dachanlage — beide mit 0 % USt beim Kauf, aber völlig unterschiedlicher Förder-Logik.

Wann ist das Balkonkraftwerk die richtige Wahl?

Immer dann, wenn das Dach nicht dir gehört oder die Investitionsschwelle zählt: Mieter und Wohnungseigentümer bekommen mit zwei Modulen am Balkon einen realen Hebel gegen die Grundlast — Kühlschrank, Router, Standby laufen tagsüber kostenlos. Auch die Förderung passt zur Größe: Städte wie Darmstadt zahlen 400 € Pauschale für Zwei-Modul-Geräte, Potsdam sieht 250 € plus 500 € für den Steckersolar-Speicher vor, nimmt derzeit aber keine Anträge an.[03][04] Der BKW-Rechner auf unserer Balkonkraftwerk-Seite rechnet den Ertrag für deine PLZ aus.

Wann führt am Dach kein Weg vorbei?

Sobald Wärmepumpe, E-Auto oder Speicher ins Spiel kommen, sprengt der Strombedarf die 800-Watt-Klasse: Ein Steckersolargerät speist höchstens 800 VA ein, eine 10-kWp-Dachanlage hat ein Vielfaches dieser Leistung. Erst die Dachanlage erschließt die EEG-Vergütung, die KfW-270-Finanzierung und die vierstelligen Stadt-Zuschüsse — und nur sie macht aus dem Haus einen nennenswerten Erzeuger statt eines Grundlast-Dämpfers. Eigentümer mit geeignetem Dach starten deshalb sinnvollerweise gleich groß; das BKW bleibt als Sofort-Maßnahme bis zur Installation trotzdem legitim.

Häufige Fragen

Bekommt ein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung?
Praktisch nein — Steckersolar-Geräte speisen Überschüsse unvergütet ein. Ihr Wert entsteht ausschließlich über den vermiedenen Netzbezug; deshalb zählt beim BKW die Grundlast-Deckung, nicht die Erzeugungs-Maximierung.
Kann ich Balkonkraftwerk und Dachanlage parallel betreiben?
Ja, technisch und rechtlich möglich — beide werden separat im Marktstammdatenregister geführt. Wirtschaftlich bringt das BKW neben einer großen Dachanlage aber wenig zusätzlich, weil der Eigenverbrauch tagsüber bereits von der Dachanlage gedeckt wird.
Gilt der 0-%-Steuersatz auch fürs Balkonkraftwerk?
Ja — § 12 Abs. 3 UStG erfasst Steckersolar-Geräte genauso wie Dachanlagen, solange sie an oder nahe einer Wohnung betrieben werden. Die ausgewiesenen Shop-Preise sind also bereits Endpreise ohne Umsatzsteuer.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    § 48 EEG — Solare Strahlungsenergie (Vergütung)
    gesetze-im-internet.deFachartikel
  2. [02]
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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