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Sozialleistung · Lohnersatz

Arbeitslosengeld I 2026 — Anspruch, Höhe, Bezugsdauer

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Wer in den letzten zweieinhalb Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, erhält bei Arbeitslosigkeit 60 Prozent (mit kindergeldberechtigtem Kind 67 Prozent) des pauschalierten letzten Nettoentgelts. Die Bezugsdauer reicht von sechs Monaten bis maximal 24 Monaten, gestaffelt nach Versicherungsmonaten und Lebensalter. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.

Leistungssatz allgemein
60 % vom pauschalierten Netto
Erhöhter Satz mit Kind
67 % vom pauschalierten Netto
Bezugsdauer
6 bis 24 Monate
Anwartschaftszeit
12 Monate in 30 Monaten Rahmenfrist

Was ist Arbeitslosengeld I und wer hat Anspruch?

Arbeitslosengeld I — kurz ALG I — ist eine reine Versicherungsleistung, finanziert aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Anspruch hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet und die Anwartschaftszeit erfüllt[01]. Die Anwartschaftszeit verlangt mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der erweiterten Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung. Zeiten mit Krankengeld, Mutterschutz, freiwilliger Weiterversicherung oder einer geringfügig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können mitzählen. Selbstständige sind grundsätzlich nicht in der Arbeitslosenversicherung, können sich aber freiwillig nach § 28a SGB III versichern.

Wie hoch ist Arbeitslosengeld I?

Die Leistung beträgt nach § 149 SGB III 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (allgemeiner Leistungssatz) oder 67 Prozent, wenn mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind im Sinne von § 32 EStG zum Haushalt gehört[02]. Bemessungsgrundlage ist das beitragspflichtige Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Arbeitslosmeldung. Aus diesem Brutto wird ein pauschaliertes Netto gebildet (typisch deutlich niedriger als das tatsächliche Netto), und davon werden 60 bzw. 67 Prozent als Tagesleistung ausgezahlt. Beitragsbemessungsgrenze 2026: das Bruttoentgelt wird bis zur Höhe von 8.050 Euro pro Monat (West) bzw. 7.950 Euro (Ost) berücksichtigt — höhere Gehälter erhöhen die ALG-I-Leistung nicht.

Wie lange wird Arbeitslosengeld I gezahlt?

Die Bezugsdauer richtet sich nach Versicherungspflichtmonaten und Lebensalter bei Entstehung des Anspruchs[03]. Grundregel: halbe Versicherungsdauer, mindestens 6, maximal 24 Monate. Drei verlängerte Stufen für ältere Versicherte ab 50, 55 und 58 Jahren — siehe Tabelle. Wer einen Anspruch nicht ausschöpft (z. B. weil eine neue Beschäftigung früher beginnt), kann den Restanspruch innerhalb von vier Jahren nach Anspruchsentstehung wieder aktivieren, falls erneut die Voraussetzungen vorliegen.

VersicherungsmonateLebensalterBezugsdauer ALG I
12 Monatebeliebig6 Monate
16 Monatebeliebig8 Monate
20 Monatebeliebig10 Monate
24 Monatebeliebig12 Monate
30 Monateab 50 Jahren15 Monate
36 Monateab 55 Jahren18 Monate
48 Monateab 58 Jahren24 Monate
ALG-I-Bezugsdauer nach Versicherungspflichtmonaten und Lebensalter (§ 147 Abs. 2 SGB III)[03]

Wie beantragt man Arbeitslosengeld I?

Der Antrag ist spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich oder online zu stellen — wer später kommt, verliert für jeden zu späten Tag eine Tagesleistung. Spätestens drei Monate vor Ende eines bekannten Beschäftigungsverhältnisses muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden — sonst droht eine einwöchige Sperrzeit. Die eigentliche Arbeitslosmeldung erfolgt dann zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

  1. Drei Monate vor Beschäftigungsende: persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (über www.arbeitsagentur.de oder Telefon 0800 4 5555 00). Termin vereinbaren.
  2. Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag: Risiko einer Sperrzeit von 12 Wochen prüfen — wichtiger Grund (Mobbing, Pflege, Umzug zum Partner) muss schriftlich belegt sein.
  3. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit: persönlich oder online arbeitslos melden. Pflichtdokumente bereithalten: Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis, Personalausweis, letzte Lohnabrechnungen.
  4. Antragsformular online auf www.arbeitsagentur.de ausfüllen — die Agentur prüft Anwartschaftszeit, berechnet das pauschalierte Nettoentgelt und teilt die Bezugsdauer mit.
  5. Innerhalb der ersten drei Monate Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur unterzeichnen und Pflichten zu Eigeninitiative, Bewerbungen und Verfügbarkeit einhalten — sonst Sperrzeiten von 1 bis 12 Wochen. Wer die Bezugszeit für eine Qualifizierung nutzen will: die Agentur übernimmt über den Bildungsgutschein die kompletten Weiterbildungskosten.

Welche Sperrzeiten kosten den Anspruch?

Sperrzeiten reduzieren oder unterbrechen den Leistungsbezug, ohne dass die Bezugsdauer nachgeschoben wird — verlorene Tage sind weg[04]. Die häufigsten Sperrzeit-Auslöser: Eigenkündigung ohne wichtigen Grund (12 Wochen Sperrzeit), Aufhebungsvertrag mit Abfindung (typisch 12 Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorlag), verspätete Arbeitsuchend-Meldung (1 Woche), Ablehnung einer zumutbaren Arbeit (3 bis 12 Wochen), Versäumte Meldetermine (1 Woche pro Versäumnis). Bei Sperrzeiten ab 21 Tagen wird zusätzlich die Bezugsdauer um ein Viertel gekürzt. Wichtiger Grund bei Eigenkündigung umfasst u. a. Mobbing, Pflege Angehöriger, Umzug zum Lebenspartner — er muss schriftlich belegt sein.

Was passiert nach Ende des ALG I?

Wer nach 6 bis 24 Monaten ALG I nicht zurück in Arbeit ist, fällt typisch ins Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II). Bürgergeld ist im Gegensatz zu ALG I eine bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung — Vermögen und Partner-Einkommen werden geprüft. Wer in den letzten Monaten des ALG-I-Bezugs eine neue Beschäftigung von mehr als drei Monaten findet, kann den Restanspruch des ALG I für eine spätere Arbeitslosigkeit „retten" — innerhalb von vier Jahren bleibt der Rest aktivierbar. Wer in den letzten Bezugsmonaten einen Restanspruch von weniger als 30 Tagen hat, kann durch ehrenamtliche Tätigkeit oder freiwillige Versicherung den Anspruch ausschöpfen.

Häufige Fragen

Bekomme ich ALG I auch nach Eigenkündigung?
Grundsätzlich ja, aber die Agentur verhängt typisch eine Sperrzeit von 12 Wochen — in diesen 12 Wochen gibt es kein ALG I und die Bezugsdauer wird zusätzlich um ein Viertel gekürzt. Wer einen wichtigen Grund schriftlich belegen kann (Mobbing, gesundheitliche Unzumutbarkeit, Pflege Angehöriger, Umzug zum Lebenspartner), kann die Sperrzeit vermeiden. Belege müssen vor der Kündigung dokumentiert werden, nicht nachträglich.
Wie wirken sich Abfindung und Aufhebungsvertrag aus?
Bei Aufhebungsvertrag mit Abfindung verhängt die Agentur typisch eine 12-Wochen-Sperrzeit, weil der Beschäftigte die Beendigung selbst herbeigeführt hat. Ausnahme: rechtlich drohende betriebsbedingte Kündigung, die der Beschäftigte durch Aufhebungsvertrag mit Abfindung in Höhe von 0,25 bis 0,5 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr abwendet — dann meist keine Sperrzeit. Die Abfindung selbst wird nicht auf das ALG I angerechnet, kann aber unter bestimmten Bedingungen das Ruhen des Anspruchs auslösen.
Darf ich während des ALG-I-Bezugs etwas dazuverdienen?
Ja, bis zu 165 Euro pro Monat netto bleiben anrechnungsfrei (Freibetrag). Wer mehr verdient, bekommt den Überbetrag voll vom ALG I abgezogen. Die Beschäftigung muss weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen — wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert den ALG-I-Anspruch komplett.
Was passiert mit der Krankenversicherung während des ALG-I-Bezugs?
Während des ALG-I-Bezugs übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung — der ALG-I-Empfänger bleibt vollwertig krankenversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Bei privater Krankenversicherung gibt es einen Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils.
Kann ich während des ALG-I-Bezugs ins Ausland reisen?
Nur sehr begrenzt. Innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit darf man maximal drei Wochen pro Jahr ins Ausland reisen, danach maximal drei Wochen pro Jahr nach Genehmigung der Agentur. Wer mehr reist oder die Genehmigung nicht einholt, verliert die Tage rückwirkend. Innerhalb der EU/EWR gibt es eine Sonderregelung: bis zu drei Monate Jobsuche im EU-Ausland mit Mitnahme des ALG I (PD-U2-Bescheinigung).
Wie spät kann ich mich noch arbeitslos melden, wenn ich den Termin verpasse?
Jeder Tag, an dem die Arbeitslosmeldung verspätet erfolgt, kostet eine Tagesleistung ALG I — der Anspruch entsteht erst ab dem Tag der persönlichen oder elektronischen Meldung. Wer also drei Tage verpasst, verliert drei Tage Bezugsdauer. Wichtig: die Arbeitsuchend-Meldung drei Monate vor Beschäftigungsende ist separat und kostet bei Versäumnis eine einwöchige Sperrzeit, nicht nur einzelne Tage.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    § 137 SGB III — Anspruch auf Arbeitslosengeld
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  2. [02]
    § 149 SGB III — Leistungssätze 60 / 67 Prozent
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
    § 147 SGB III — Anspruchsdauer Arbeitslosengeld
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    § 159 SGB III — Sperrzeiten
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  5. [05]
    Bundesagentur für Arbeit — Arbeitslosengeld online beantragen
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit

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