Arbeitslosengeld I 2026 — Anspruch, Höhe, Bezugsdauer
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Wer in den letzten zweieinhalb Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, erhält bei Arbeitslosigkeit 60 Prozent (mit kindergeldberechtigtem Kind 67 Prozent) des pauschalierten letzten Nettoentgelts. Die Bezugsdauer reicht von sechs Monaten bis maximal 24 Monaten, gestaffelt nach Versicherungsmonaten und Lebensalter. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Was ist Arbeitslosengeld I und wer hat Anspruch?
Arbeitslosengeld I — kurz ALG I — ist eine reine Versicherungsleistung, finanziert aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Anspruch hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet und die Anwartschaftszeit erfüllt[01]. Die Anwartschaftszeit verlangt mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der erweiterten Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung. Zeiten mit Krankengeld, Mutterschutz, freiwilliger Weiterversicherung oder einer geringfügig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können mitzählen. Selbstständige sind grundsätzlich nicht in der Arbeitslosenversicherung, können sich aber freiwillig nach § 28a SGB III versichern.
Wie hoch ist Arbeitslosengeld I?
Die Leistung beträgt nach § 149 SGB III 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (allgemeiner Leistungssatz) oder 67 Prozent, wenn mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind im Sinne von § 32 EStG zum Haushalt gehört[02]. Bemessungsgrundlage ist das beitragspflichtige Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Arbeitslosmeldung. Aus diesem Brutto wird ein pauschaliertes Netto gebildet (typisch deutlich niedriger als das tatsächliche Netto), und davon werden 60 bzw. 67 Prozent als Tagesleistung ausgezahlt. Beitragsbemessungsgrenze 2026: das Bruttoentgelt wird bis zur Höhe von 8.050 Euro pro Monat (West) bzw. 7.950 Euro (Ost) berücksichtigt — höhere Gehälter erhöhen die ALG-I-Leistung nicht.
Wie lange wird Arbeitslosengeld I gezahlt?
Die Bezugsdauer richtet sich nach Versicherungspflichtmonaten und Lebensalter bei Entstehung des Anspruchs[03]. Grundregel: halbe Versicherungsdauer, mindestens 6, maximal 24 Monate. Drei verlängerte Stufen für ältere Versicherte ab 50, 55 und 58 Jahren — siehe Tabelle. Wer einen Anspruch nicht ausschöpft (z. B. weil eine neue Beschäftigung früher beginnt), kann den Restanspruch innerhalb von vier Jahren nach Anspruchsentstehung wieder aktivieren, falls erneut die Voraussetzungen vorliegen.
| Versicherungsmonate | Lebensalter | Bezugsdauer ALG I |
|---|---|---|
| 12 Monate | beliebig | 6 Monate |
| 16 Monate | beliebig | 8 Monate |
| 20 Monate | beliebig | 10 Monate |
| 24 Monate | beliebig | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 Jahren | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 Jahren | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 Jahren | 24 Monate |
Wie beantragt man Arbeitslosengeld I?
Der Antrag ist spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich oder online zu stellen — wer später kommt, verliert für jeden zu späten Tag eine Tagesleistung. Spätestens drei Monate vor Ende eines bekannten Beschäftigungsverhältnisses muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden — sonst droht eine einwöchige Sperrzeit. Die eigentliche Arbeitslosmeldung erfolgt dann zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
- Drei Monate vor Beschäftigungsende: persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (über www.arbeitsagentur.de oder Telefon 0800 4 5555 00). Termin vereinbaren.
- Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag: Risiko einer Sperrzeit von 12 Wochen prüfen — wichtiger Grund (Mobbing, Pflege, Umzug zum Partner) muss schriftlich belegt sein.
- Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit: persönlich oder online arbeitslos melden. Pflichtdokumente bereithalten: Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis, Personalausweis, letzte Lohnabrechnungen.
- Antragsformular online auf www.arbeitsagentur.de ausfüllen — die Agentur prüft Anwartschaftszeit, berechnet das pauschalierte Nettoentgelt und teilt die Bezugsdauer mit.
- Innerhalb der ersten drei Monate Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur unterzeichnen und Pflichten zu Eigeninitiative, Bewerbungen und Verfügbarkeit einhalten — sonst Sperrzeiten von 1 bis 12 Wochen. Wer die Bezugszeit für eine Qualifizierung nutzen will: die Agentur übernimmt über den Bildungsgutschein die kompletten Weiterbildungskosten.
Welche Sperrzeiten kosten den Anspruch?
Sperrzeiten reduzieren oder unterbrechen den Leistungsbezug, ohne dass die Bezugsdauer nachgeschoben wird — verlorene Tage sind weg[04]. Die häufigsten Sperrzeit-Auslöser: Eigenkündigung ohne wichtigen Grund (12 Wochen Sperrzeit), Aufhebungsvertrag mit Abfindung (typisch 12 Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorlag), verspätete Arbeitsuchend-Meldung (1 Woche), Ablehnung einer zumutbaren Arbeit (3 bis 12 Wochen), Versäumte Meldetermine (1 Woche pro Versäumnis). Bei Sperrzeiten ab 21 Tagen wird zusätzlich die Bezugsdauer um ein Viertel gekürzt. Wichtiger Grund bei Eigenkündigung umfasst u. a. Mobbing, Pflege Angehöriger, Umzug zum Lebenspartner — er muss schriftlich belegt sein.
Was passiert nach Ende des ALG I?
Wer nach 6 bis 24 Monaten ALG I nicht zurück in Arbeit ist, fällt typisch ins Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II). Bürgergeld ist im Gegensatz zu ALG I eine bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung — Vermögen und Partner-Einkommen werden geprüft. Wer in den letzten Monaten des ALG-I-Bezugs eine neue Beschäftigung von mehr als drei Monaten findet, kann den Restanspruch des ALG I für eine spätere Arbeitslosigkeit „retten" — innerhalb von vier Jahren bleibt der Rest aktivierbar. Wer in den letzten Bezugsmonaten einen Restanspruch von weniger als 30 Tagen hat, kann durch ehrenamtliche Tätigkeit oder freiwillige Versicherung den Anspruch ausschöpfen.
Häufige Fragen
Bekomme ich ALG I auch nach Eigenkündigung?
Wie wirken sich Abfindung und Aufhebungsvertrag aus?
Darf ich während des ALG-I-Bezugs etwas dazuverdienen?
Was passiert mit der Krankenversicherung während des ALG-I-Bezugs?
Kann ich während des ALG-I-Bezugs ins Ausland reisen?
Wie spät kann ich mich noch arbeitslos melden, wenn ich den Termin verpasse?
Unsere Quellen
- [01]§ 137 SGB III — Anspruch auf Arbeitslosengeldgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [02]§ 149 SGB III — Leistungssätze 60 / 67 Prozentgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [03]§ 147 SGB III — Anspruchsdauer Arbeitslosengeldgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [04]§ 159 SGB III — Sperrzeitengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [05]Bundesagentur für Arbeit — Arbeitslosengeld online beantragenarbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
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