BundesBonus
Sozialleistung · Grundsicherung

Grundsicherungsgeld 2026 (ehemals Bürgergeld) — Anspruch, Höhe, Antrag

Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung nach SGB II für erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren und ihre Familien, deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Es ersetzte 2023 das Arbeitslosengeld II und heißt seit dem 1. Juli 2026 amtlich Grundsicherungsgeld. Die Leistung umfasst einen Regelsatz für den Lebensunterhalt sowie die separat übernommenen Kosten der Unterkunft. Zuständig ist das Jobcenter am Wohnort.

Bedarfsgemeinschaften 2025
rund 2,83 Mio (≈ 5,4 Mio Personen)
Regelsatz Single 2026
563 € pro Monat (Nullrunde)
Wohnkosten
in tatsächlicher Höhe (KdU)
Zuständig
Jobcenter vor Ort

Was ist Bürgergeld und wie ersetzt es Hartz IV?

Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die offizielle Bezeichnung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende — sie ersetzte das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV") im Rahmen der Bürgergeld-Reform[01]. Die Leistung sichert das verfassungsrechtlich verbriefte Existenzminimum[02] und besteht aus zwei getrennten Bestandteilen: dem pauschalen Regelsatz für Ernährung, Kleidung, Hygiene, Strom und Teilhabe am sozialen Leben sowie den Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung) in tatsächlicher Höhe. Wer im selben Haushalt lebt und gemeinsam wirtschaftet, bildet eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft — der Anspruch wird gemeinsam berechnet.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch besteht für Personen zwischen 15 und der Regelaltersgrenze, die erwerbsfähig sind, in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder vorrangigen Sozialleistungen decken können[03]. Erwerbsfähig heißt: in der Lage, mindestens drei Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts zu arbeiten — Krankheit oder vorübergehende Arbeitsunfähigkeit schließen den Anspruch nicht aus. Nicht erwerbsfähige Familienmitglieder im Haushalt erhalten ebenfalls Grundsicherungsgeld (bis Mitte 2026 „Sozialgeld" genannt). Wer dauerhaft erwerbsgemindert ist oder das Rentenalter erreicht hat, fällt in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII — nicht ins Bürgergeld.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Der Regelsatz richtet sich nach der Stellung in der Bedarfsgemeinschaft und dem Alter. Wegen des gesetzlichen Besitzschutzes bleiben die Regelbedarfe zum 1. Januar 2026 gegenüber 2025 unverändert — die rechnerische Fortschreibung hätte für die Stufe 1 niedrigere 557 Euro ergeben, durch den Besitzschutz gelten weiterhin 563 Euro[04]. Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit die Wohnung als angemessen gilt. Was angemessen ist, definiert jede Kommune über kommunale Mietobergrenzen.

StufePersonenkreisRegelsatz monatlich
RBS 1Alleinstehende, Alleinerziehende563 €
RBS 2Partner in Bedarfsgemeinschaft (je Person)506 €
Sonderfall 18–24Volljährige im Eltern-Haushalt ohne Auszugsgenehmigung451 €
RBS 4Jugendliche 14–17 Jahre471 €
RBS 5Kinder 6–13 Jahre390 €
RBS 6Kinder 0–5 Jahre357 €
Regelbedarfe Bürgergeld 2026 — gelten unverändert seit 2024 (Besitzschutz nach Fortschreibungsverordnung 2026)[04]

Was hat sich zum 1. Juli 2026 geändert?

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld amtlich „Grundsicherungsgeld" (13. SGB-II-Änderungsgesetz)[03]. An der Höhe der Regelsätze ändert sich dadurch nichts — die 563 Euro für Alleinstehende und die übrigen Stufen gelten unverändert weiter, zuständig bleibt das Jobcenter. Inhaltlich neu sind vor allem drei Punkte: Sanktionen mindern die Leistung jetzt einheitlich um 30 Prozent des Regelbedarfs (gedeckelt auf insgesamt 30 Prozent, Wohnkosten werden nie gekürzt; wer eine zumutbare Arbeit willentlich nicht aufnimmt, verliert den Regelbedarf ganz). Beim Vermögen gelten altersgestaffelte Freibeträge von 5.000 bis 20.000 Euro pro Person statt der früheren Karenzzeit-Freibeträge. Die einjährige Karenzzeit für Wohnkosten bleibt bestehen, allerdings mit Obergrenze beim Anderthalbfachen der angemessenen Kosten.

Welche Mehrbedarfe gibt es zum Regelsatz?

Über den Regelsatz hinaus zahlt das Jobcenter sogenannte Mehrbedarfe für besondere Lebenssituationen. Dazu zählen 17 Prozent für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche, gestaffelt 12 bis 60 Prozent für Alleinerziehende je nach Anzahl und Alter der Kinder, ein pauschaler Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei medizinisch begründeten Diäten und 35 Prozent für Menschen mit Behinderung, die an bestimmten Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen[03]. Mehrbedarfe sind nicht antragsabhängig — das Jobcenter prüft sie automatisch, sofern die Voraussetzungen aktenkundig sind. Wer den Bezug einer entsprechenden Bescheinigung (zum Beispiel Schwangerschaftsnachweis oder ärztliches Attest) versäumt, riskiert, den Mehrbedarf nicht zu bekommen.

Wie beantragt man Bürgergeld beim Jobcenter?

Der Antrag wird beim Jobcenter am Wohnort gestellt — entweder online über das Jobcenter.digital-Portal der Bundesagentur für Arbeit, persönlich vor Ort oder per Post. Das Bürgergeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Antragsmonats bewilligt, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich[05]. Die Bewilligung erfolgt typischerweise für zwölf Monate; in der einjährigen Karenzzeit nach Antragsbeginn werden die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe übernommen (bis zum Anderthalbfachen der angemessenen Kosten), beim Vermögen gelten altersgestaffelte Freibeträge von 5.000 bis 20.000 Euro pro Person[03].

  1. Termin beim Jobcenter vereinbaren oder Online-Antrag über das Jobcenter.digital-Portal (arbeitsagentur.de/grundsicherung) starten — der Antrag wirkt ab dem Monatsersten der ersten Kontaktaufnahme.
  2. Antragsformular vollständig ausfüllen und mit Anlagen (EK = Einkommen, KdU = Kosten der Unterkunft, KV = Krankenversicherung, VM = Vermögen) ergänzen.
  3. Identitätsnachweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Lohnabrechnungen oder Selbstständigkeitsnachweise, Kindergeldbescheid und Krankenversicherungsnachweis beifügen.
  4. Persönliches Beratungsgespräch beim Jobcenter wahrnehmen und gemeinsam einen Kooperationsplan festlegen — er ersetzt die frühere Eingliederungsvereinbarung[01].
  5. Bewilligungsbescheid abwarten, Auszahlung erfolgt nach Bewilligung rückwirkend ab Antragsmonat — Bearbeitung typisch zwei bis sechs Wochen.

Bürgergeld oder Wohngeld — wann passt welche Leistung?

Bürgergeld und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus[05]. Faustregel: Wer den eigenen Lebensunterhalt aus Erwerbseinkommen oder Rente grundsätzlich bestreiten kann und nur bei der Miete entlastet werden muss, ist Wohngeld-Fall. Wer auf laufende Hilfe zur Sicherung des Existenzminimums angewiesen ist, ist Bürgergeld-Fall. In Grenzfällen lohnt eine Vergleichsberechnung — das Jobcenter prüft Wohngeld-Vorrang von Amts wegen, denn Wohngeld ist die für den Steuerzahler günstigere Variante. Wer aus dem Bürgergeld in den Wohngeld-Bereich wechselt, kann den Wohngeld-Antrag direkt stellen — der Bezug schließt im Folgemonat lückenlos an.

Welche Stolpersteine kosten am häufigsten Geld?

Vier klassische Fehler kosten Bürgergeld-Empfänger spürbar: Erstens verspätete Antragstellung — der Anspruch entsteht nur ab Antragsmonat, jeder Monat ohne Antrag ist verloren. Zweitens nicht gemeldete Einkommensänderungen — Lohnzuwächse oder Ein-Euro-Jobs müssen sofort angezeigt werden, sonst drohen Rückforderungen mit Bußgeld. Drittens Angemessenheits-Fallen bei der Wohnung: nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit kürzt das Jobcenter die Wohnkostenerstattung auf die kommunale Obergrenze, wer dann nicht umzieht oder die Differenz selbst trägt, kommt in finanzielle Schwierigkeiten. Viertens Pflichtverletzungen — wer zumutbare Termine ohne Grund versäumt oder eine Bewerbungsaufforderung ignoriert, riskiert eine Minderung des Regelsatzes um 30 Prozent; sie endet erst, wenn die Pflicht erfüllt wird.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung des Bürgergeld-Antrags?
Üblich sind zwei bis sechs Wochen, in stark belasteten Großstadt-Jobcentern auch länger. Bei dringender Notlage kann ein Vorschuss beantragt werden — er wird mit der späteren Bewilligung verrechnet. Der Anspruch entsteht ab dem Ersten des Antragsmonats, die Wartezeit verschiebt nur die Auszahlung.
Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld haben?
Seit dem 1. Juli 2026 gelten altersgestaffelte Freibeträge: 5.000 Euro bis zum 30. Lebensjahr, 10.000 Euro ab 31, 12.500 Euro ab 41 und 20.000 Euro ab 51 Jahren — jeweils pro Person der Bedarfsgemeinschaft, nicht ausgeschöpfte Freibeträge sind übertragbar. Die frühere Vermögens-Karenzzeit mit 40.000 Euro ist abgeschafft. Selbstgenutztes Wohneigentum bis 140 Quadratmeter (Eigentumswohnung 130), für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge, angemessener Hausrat und ein angemessenes Auto je erwerbsfähige Person werden grundsätzlich nicht angerechnet.
Muss ich jeden Job annehmen, der mir vom Jobcenter angeboten wird?
Grundsätzlich gilt eine breite Zumutbarkeit, aber nicht jeder Job ist Pflicht. Nicht zumutbar sind Stellen, die gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen, körperlich oder geistig nicht leistbar sind, die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren gefährden würden oder bei denen Kinder unter sechs Jahren keine Betreuung haben. Eine Ablehnung ohne triftigen Grund kann jedoch zu Sanktionen führen.
Wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja, Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes und wird auf den Bürgergeld-Anspruch des Kindes angerechnet — bei minderjährigen Kindern mindert es deren Regelsatz. Bei Kindern ab 25, für die kein Kindergeld mehr gezahlt wird, entfällt diese Anrechnung. Wohngeld wird ebenfalls angerechnet, ist aber meistens nicht parallel beziehbar (siehe Wohngeld-vs-Bürgergeld-Vergleich).
Was ist die Karenzzeit beim Bürgergeld?
Die Karenzzeit umfasst die ersten zwölf Monate des Bezugs und betrifft seit der Reform 2026 nur noch die Wohnkosten: Sie werden in tatsächlicher Höhe übernommen, auch wenn die Wohnung formal zu groß oder zu teuer ist — allerdings höchstens bis zum Anderthalbfachen der abstrakt angemessenen Kosten. In der Karenzzeit wird außerdem das selbst bewohnte Wohneigentum unabhängig von der Größe nicht als Vermögen berücksichtigt. Die frühere Vermögens-Karenzzeit mit erhöhtem Freibetrag von 40.000 Euro wurde zum 1. Juli 2026 durch altersgestaffelte Freibeträge ersetzt. Nach Ablauf der Karenzzeit greifen die kommunalen Angemessenheits-Regeln für die Miete.
Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverletzungen?
Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein einheitlicher Satz: Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse mindern den Regelbedarf um 30 Prozent — auch bei Wiederholung ist die Minderung auf insgesamt 30 Prozent gedeckelt. Sie wird aufgehoben, sobald die Pflichten erfüllt werden oder die ernsthafte Bereitschaft dazu erklärt wird. Wohnkosten und Krankenversicherung werden niemals gekürzt. Ausnahme: Wer eine tatsächlich mögliche, zumutbare Arbeit willentlich nicht aufnimmt, verliert den Regelbedarf vollständig; die Wohnkosten gehen dann direkt an den Vermieter.
Bekomme ich Bürgergeld auch als Selbstständiger mit Auftragsflaute?
Ja, Selbstständige mit niedrigen Einkünften können aufstockend Bürgergeld beantragen. Das Jobcenter prüft Einnahmen und Ausgaben aus der Selbstständigkeit über einen Bewilligungszeitraum (typisch sechs Monate). Der Gewinn nach Betriebsausgaben wird als Einkommen angerechnet, der Differenzbetrag bis zum Bürgergeld-Bedarf wird ausgezahlt. Die Selbstständigkeit darf nicht reines Hobby sein — Tragfähigkeit muss erkennbar sein.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BMAS — Grundsicherung für Arbeitsuchende
    bmas.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales
  2. [02]
    BVerfG — Existenzminimum-Urteil 1 BvL 1/09 vom 9. Februar 2010
    bundesverfassungsgericht.deRechtsgrundlageBundesverfassungsgericht
  3. [03]
    SGB II — Grundsicherung für Arbeitsuchende
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    BMAS — Fortschreibung der Regelbedarfe 2026 (Besitzschutz)
    bmas.deRechtsgrundlageBundesministerium für Arbeit und Soziales
  5. [05]
    Jobcenter.digital — Grundsicherungsgeld beantragen
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
  6. [06]
    Bundesregierung — Nullrunde beim Bürgergeld 2026
    bundesregierung.dePrimärquellePresse- und Informationsamt der Bundesregierung

Verwandte Themen und Tools

Zurück zur Ratgeber-Übersicht oder direkt zum Förder-Index.