Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Projekttraeger Juelich (PtJ) - Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Rahmenbekanntmachung foerdert FuE-Vorhaben der industriellen Biooekonomie in drei Themenbereichen: nachhaltige Bioprozesse fuer die Industrie, neuartige biooekonomische Produkte und disruptive Anssaetze der industriellen Biooekonomie. Gefördert werden Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Körperschaften.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Fokus auf bedarfsgerechte Industrieanwendung
Wirksamer Beitrag zur Transformation Richtung Nachhaltigkeit
Impulse fuer innovative Schluessel-Technologien
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag über den Projektträger Jülich
Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich.
- 02
Förderaufrufe beachten
Förderaufrufe definieren jeweils die adressierten Themen und die Einreichungsfristen.
- 03
Förderzeit
Die Förderzeit beträgt in der Regel drei Jahre.
Häufige Fragen
Wer kann Anträge stellen?
In welchen Themenbereichen wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
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Unsere Quellen
- [01]Rahmenbekanntmachung Zukunftstechnologien fuer die industrielle Biooekonomie — Offizielle Programmseiteptj.dePrimärquelleProjekttraeger Juelich (PtJ) - Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- [02]BMFTR-Richtlinie „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie" (28.11.2024)bmftr.bund.deRechtsgrundlageBMFTR