BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Nordhausen

Empfänger

1.805

Ø Anspruch

212 €

Landkreis Nordhausen ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 1.805 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 212 €/Monat, 2023 waren es 1.735.

I

Mietstufe

Landkreis Nordhausen

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Nordhausen berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Nordhausen

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Nordhausen finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Nordhausen?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Nordhausen Landkreis Nordhausen hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Nordhausen ein Landkreis in Thüringen. Die Einwohnerzahl liegt bei 80.762. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 16062.

1.805 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Nordhausen. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 212 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 22 Empfänger. Das sind rund 26 Prozent unter dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 2.544 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Nordhausen?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Nordhausen rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Nordhausen) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Nordhausen
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Wartburgkreis I 437 € pro Monat
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt I 437 € pro Monat
Jena III 551 € pro Monat
Landkreis Altenburger Land I 437 € pro Monat
Landkreis Schmalkalden-Meiningen I 437 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis II. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Nordhausen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 56 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Nordhausen
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
BleicherodeI437 € pro Monat
EllrichI437 € pro Monat
GörsbachI437 € pro Monat
GroßlohraI437 € pro Monat
HarztorI437 € pro Monat
Heringen/HelmeI437 € pro Monat
HohensteinI437 € pro Monat
KehmstedtI437 € pro Monat
KleinfurraI437 € pro Monat
LipprechterodeI437 € pro Monat
NiedergebraI437 € pro Monat
NordhausenII493 € pro Monat
SollstedtI437 € pro Monat
UrbachI437 € pro Monat
WertherI437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Nordhausen?

Daten aus 2024

Empfänger

1.805

Ø pro Monat

212 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Nordhausen?
In Thüringen sind die Landkreise zuständig — mit genau drei Ausnahmen, nämlich Ilmenau, Rudolstadt und Saalfeld. Keine davon liegt hier, also entscheidet das Landratsamt für alle acht Kommunen. Das Fachgebiet Wohngeld sitzt in der Behringstraße 3, nicht im Hauptgebäude der Kreisverwaltung in der Grimmelallee. Der Zugang ist bewusst rationiert, und das sagt der Kreis auch: Persönliche Termine vergibt die Wohngeldstelle nur für dringende Anliegen — ausdrücklich nicht für allgemeine Anfragen, Beratung oder die Abgabe von Unterlagen. Beraten wird dienstags von 9 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr. Unterlagen abgeben kannst du im BürgerServiceZentrum im selben Haus; dessen Angestellte nehmen ausgefüllte Anträge entgegen und leiten sie kostenfrei weiter. Ob du dafür einen Termin brauchst, beantworten die beiden Seiten des Kreises allerdings unterschiedlich: Die Wohngeldseite sagt nein, die Seite des Servicezentrums nennt eine Terminbuchung grundsätzlich zwingend. Im Buchungsportal selbst ist Wohngeld nicht wählbar. Im Zweifel also vorher anrufen. Beim Antragsweg unterscheidet der Kreis sauber zwischen erstem und weiterem Mal. Den Erstantrag braucht er im Original mit Unterschrift, per Post oder im Servicezentrum abgegeben. Einen Folgeantrag darfst du dagegen als PDF per E-Mail schicken. Die Durchwahl deiner Bearbeitung steht auf jedem Schreiben und jedem Bescheid, den du bekommst. Vor dem Servicezentrum gibt es Parkplätze, die erste Stunde in der Tiefgarage ist kostenfrei. Zum Kreis gehören die Kreisstadt Nordhausen, die Städte Bleicherode, Ellrich und Heringen/Helme sowie Harztor, Sollstedt, Werther und Hohenstein. Für ältere Antragsteller führt die Wohngeldseite einen eigenen Fragenteil, der auch Unterhaltsansprüche gegen volljährige Kinder behandelt. Erreichbar ist die Stelle unter 03631 911-5151, schriftlich über [email protected].
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis II. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Nordhausen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 56 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Nordhausen?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Nordhausen rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 437 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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