BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Mettmann

Empfänger

8.530

Ø Anspruch

334 €

Landkreis Mettmann ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe IV zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 8.530 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 334 €/Monat, 2023 waren es 8.200.

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Mettmann

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

0 € – 6.000 €

Anzahl der Personen im Haushalt

Tatsächliche Miete (warm)

0 € – 3.000 €

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Mettmann finden

    Welche Verwaltung zuständig ist, steht oben auf dieser Seite. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Mettmann?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Mettmann Kreis Mettmann hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Mettmann ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen. In der Region leben 490.910 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05158.

Für 2024 sind im Landkreis Mettmann 8.530 Empfänger erfasst. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 334 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 17 Empfänger. Das sind rund 16 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 4.008 € im Jahr.

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis VI. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe IV; abweichend eingestuft sind Hilden, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert und Wülfrath. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 194 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Mettmann
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
HaanIV619 € pro Monat
HeiligenhausIV619 € pro Monat
HildenV680 € pro Monat
Langenfeld (Rheinland)IV619 € pro Monat
MettmannIV619 € pro Monat
Monheim am RheinVI745 € pro Monat
RatingenV680 € pro Monat
VelbertIII551 € pro Monat
WülfrathIII551 € pro Monat

Die Tabelle zeigt 9 Gemeinden des Kreises. Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Mettmann?

Daten aus 2024

Empfänger

8.530

Ø pro Monat

334 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Mettmann?
Zehn Städte, zehn Wohngeldstellen: Im Kreis Mettmann ist die Zuständigkeit so klein geschnitten wie der Kreis selbst. Er beschreibt sich als Gemeinschaft der zehn Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert und Wülfrath - und jede von ihnen führt ihre eigene Wohngeldstelle, häufig mit einer eigenen Mailadresse. Bei der Kreisverwaltung an der Düsseldorfer Straße in Mettmann findest du dagegen nur die Abteilung Wohnraumförderung und Fachaufsicht Wohnen, also keine Stelle, die deinen Antrag annimmt. Wie unterschiedlich die Städte arbeiten, lohnt einen Blick. Ratingen ist am striktesten: Das Sachgebiet 50.12 Wohngeld in der Minoritenstraße zahlt Wohngeld nur auf schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail, eine telefonische Beantragung ist ausdrücklich nicht möglich, und zur Fristwahrung reicht dort auch ein formloser Antrag. In Mettmann selbst heißt die Stelle Unterkünfte und Wohnungswesen und sitzt in der Neanderstraße; erreichbar ist sie montags, mittwochs und donnerstags am Vormittag sowie donnerstags am Nachmittag, dienstags und freitags dagegen geschlossen - und sie stellt Wohngeldempfängern zusätzlich den Mettmann-Pass aus. Hilden empfängt dich Am Rathaus mit barrierefreiem Zugang und festen Sprechzeiten am Dienstagvormittag und am Donnerstagnachmittag, montags, mittwochs und freitags nur nach Vereinbarung; die Bushaltestelle vor der Tür heißt schlicht Am Rathaus. Velbert bündelt Wohngeld mit Wohnen, Senioren und Pflege in der Thomasstraße, Monheim am Rhein arbeitet am Rathausplatz, Langenfeld im Rheinland am Konrad-Adenauer-Platz. Erkrath, das amtlich den Zusatz Fundort des Neanderthalers trägt, verteilt die Wohngeldanträge auf mehrere Sachbearbeitungen nach Buchstabengruppen.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis VI. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe IV; abweichend eingestuft sind Hilden, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert und Wülfrath. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 194 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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