Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen |
| Höhe pro Monat | 50 € – 1.200 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und kein Darlehen — du musst es nie zurückzahlen. Es richtet sich an Mieter (Mietzuschuss) und an selbstnutzende Eigentümer (Lastenzuschuss).
Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Tatsächlich bezogen Ende 2024 rund 1,2 Mio. Haushalte Wohngeld — vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener. Die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.
Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum).
Passt Wohngeld zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
0 € – 6.000 €
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
0 € – 3.000 €
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung
- 01
Anspruch grob prüfen
Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.
Offizieller Wohngeldrechner - 02
Unterlagen sammeln
Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.
- 03
Antrag bei der Wohngeldstelle
Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.
Wohngeldstelle per PLZ finden - 04
Bescheid prüfen
Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.
- 05
Auszahlung + jährliche Neuberechnung
Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.
Wer bekommt Wohngeld in Kreis Plön?
Daten aus 2023
Empfänger
1.455
Ø pro Monat
292 €
Häufige Fragen
Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld auch in deiner Nähe
Regionen mit eigenen Daten — Antrags-Zahlen, Durchschnittsbeträge oder kuratierte Besonderheiten. Hilfreich wenn du Kreis Plön mit Nachbar-Städten vergleichen willst.
Landkreis
Kreis Segeberg
- Empfänger
- 4.335
- Ø Anspruch
- 313 €
Kreis Segeberg ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe II zugeordnet (niedrige Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 4.335 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 313 €/Monat.
Landkreis
Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Empfänger
- 4.120
- Ø Anspruch
- 295 €
Kreis Rendsburg-Eckernförde ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe II zugeordnet (niedrige Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 4.120 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 295 €/Monat.
Stadt
Kiel
- Empfänger
- 4.015
- Ø Anspruch
- 325 €
Kiel ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe V zugeordnet (erhöhte Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 4.015 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 325 €/Monat.
Landkreis
Kreis Pinneberg
- Empfänger
- 3.860
- Ø Anspruch
- 339 €
Kreis Pinneberg ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe IV zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 3.860 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 339 €/Monat.
Stadt
Lübeck
- Empfänger
- 3.455
- Ø Anspruch
- 270 €
Lübeck ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe IV zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 3.455 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 270 €/Monat.
Mehr Wohngeld-Inhalte für Kreis Plön
Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.
Übersicht & Region
Auch interessant
- Wachstum im Norden Schleswig-Holstein in Kreis Plönbis zu 4 Mio. €
- Beteiligungsinitiative Unternehmensübernahme Plus in Kreis Plönbis zu 3 Mio. €
- Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH) in Kreis Plönbis zu 2 Mio. €
- Beteiligungsfonds Mittelstand Schleswig-Holstein in Kreis Plönbis zu 1,5 Mio. €
- Wohngeld in Kreis SegebergØ 313 €/Mon. · 4.335 Anträge
- Wohngeld in Kreis Rendsburg-EckernfördeØ 295 €/Mon. · 4.120 Anträge
- Wohngeld in KielØ 325 €/Mon. · 4.015 Anträge
- Wohngeld in Kreis PinnebergØ 339 €/Mon. · 3.860 Anträge
- Wohngeld in LübeckØ 270 €/Mon. · 3.455 Anträge
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wohngeld — Informationsseite BMWSBbmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- [02]Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [03]Wohngeldstatistik — Empfängerhaushalte & durchschnittliches Wohngelddestatis.deStatistikStatistisches Bundesamt
- [04]Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassungbmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
- [05]Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeindegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [06]Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023bmwsb.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Diese Seite zeigt Wohngeld mit Fokus auf Kreis Plön. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.