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Wachstumskredit Bayern (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)

Der Wachstumskredit im Bayerischen Mittelstandskreditprogramm bietet mittelständischen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe zinsvergünstigte Darlehen der LfA Förderbank Bayern für Wachstumsvorhaben. Gefördert werden Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung bestehender Betriebe; der Finanzierungsanteil des Darlehens kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Zuständig
LfA Förderbank Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber LfA Förderbank Bayern
Förderhöhe
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die LfA Förderbank Bayern gewährt mit Eigenmitteln zinsvergünstigte Darlehen für Wachstumsvorhaben an mittelständische Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, soweit sie kleine oder mittlere Unternehmen sind. Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittel und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung bestehender Betriebe. Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern umgesetzt werden. Die Darlehen werden über die Hausbank ausgereicht und aus dem ERP-Förderkredit KMU der KfW sowie von der LfA refinanziert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)

Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern

Wachstumsvorhaben: Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung

Antrag vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank

Was bekommst du konkret?

Zinsvergünstigtes Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens. Zinssatz, Laufzeit, Auszahlungskurs und Tilgung werden mit der Darlehenszusage festgelegt und hängen von Bonität, Besicherung und Kapitalmarktlage ab.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank einzureichen. Die Hausbank bestätigt die Darlehensvoraussetzungen und übermittelt die Daten an die LfA. Über die Anträge entscheidet die LfA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen; das Darlehen wird über die Hausbank an den Endkreditnehmer ausgereicht.

Häufige Fragen

Wer kann den Wachstumskredit in Bayern beantragen?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben oder durch das Vorhaben schaffen.
Welche Vorhaben werden mit dem Wachstumskredit gefördert?
Gefördert werden Wachstumsvorhaben im Zusammenhang mit der Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung bestehender Betriebe. Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittel und Aufwendungen; ausgeschlossen sind Umschuldung und Sanierung.
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Der Finanzierungsanteil des Darlehens kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens betragen.
Wie wird der Wachstumskredit beantragt?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet. Die LfA entscheidet über die Förderung und reicht das Darlehen über die Hausbank aus.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes: Wachstumskredit Bayern
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern
  2. [02]
    LfA Förderbank Bayern
    lfa.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern
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