Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) |
| Förderhöhe | 25.000 € – 1,5 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland-Programm stärkt die Eigenkapitalbasis von KMU, Freiberuflern und Existenzgründern. Nachrangdarlehen ermöglichen nachhaltiges Wachstum und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit durch Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Investitionsort Saarland
Das geförderte Vorhaben muss im Saarland durchgeführt werden. Antragsteller mit Sitz außerhalb des Saarlandes sind nicht förderfähig.
Existenzgründer oder junges KMU
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Nachfolgeunternehmen sowie KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die sich noch in der Markteintrittsphase befinden. Auch technologie- und innovationsorientierte Jungunternehmen sind einbezogen.
Darlehensbetrag 25.000–1.500.000 €
Das Nachrangdarlehen wird ab einem Mindestbetrag von 25.000 € gewährt. Im Regelfall beträgt der Höchstbetrag 1.500.000 € je Kreditnehmereinheit. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
Vorhaben vor Antragstellung noch nicht begonnen
Der Antrag muss bei der SIKB eingereicht werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Projekte, die bei schriftlicher Zusage bereits physisch abgeschlossen oder vollständig umgesetzt sind, sind nicht förderfähig.
Kein Grundstückserwerb oder Umschuldung
Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Umschuldungen bestehender Kredite, Schuldzinsen, Mehrwertsteuer sowie Eigenleistungen. Gefördert werden ausschließlich Investitionen (gewerbliche Baukosten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Betriebsmittel.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Förderfähigkeit prüfen
Vor der Antragstellung prüfen, ob das geplante Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt: Investitionsort Saarland, förderfähige Kosten (Investitionen oder Betriebsmittel, kein Grundstückserwerb, keine Umschuldung), Antragsberechtigung als Existenzgründer, KMU oder Freiberufler. Die SIKB bietet eine kostenfreie Erstberatung an (Kontakt: Vertrieb 0681 3033-164 / -168).
- 02
Antragsunterlagen zusammenstellen
Das Antragsformular der SIKB anfordern und ausfüllen. Beizulegen sind in der Regel: Businessplan mit Finanzplanung, aktueller Jahresabschluss bzw. Eröffnungsbilanz, Investitions- und Kostenplan, Angaben zur Unternehmensstruktur sowie Gesellschafterübersicht für die Mithaftungsprüfung.
- 03
Antrag direkt bei der SIKB einreichen
Den vollständigen Antrag vor Beginn des Vorhabens direkt bei der SIKB einreichen — nicht über die Hausbank. Die SIKB prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Erst nach schriftlicher Zusage der SIKB darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
- 04
Prüfung und Darlehenszusage durch die SIKB
Die SIKB prüft Antrag, Businessplan und Bonität. Bei positiver Beurteilung ergeht eine schriftliche Darlehenszusage mit den individuellen Konditionen (risikogerechter fester Zinssatz, Laufzeit 10 Jahre, grundsätzlich 5 tilgungsfreie Anlaufjahre). Die SIKB fungiert dabei als neutraler Förderpartner und kann bei Bedarf ergänzende Förderbausteine aus dem SIKB-Produktportfolio vorschlagen.
- 05
Darlehensauszahlung und Verwendungsnachweis
Nach Vertragsabschluss wird das Darlehen zu 100 % ausgezahlt. Die Mittel sind zweckgebunden für die im Antrag genannten förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel einzusetzen. Im Rahmen des EFRE-Programms ist die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu belegen; die SIKB informiert über die konkreten Nachweispflichten bei der Zusage.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für das SIKB Nachrangdarlehen Existenzgründung?
Was ist ein Nachrangdarlehen und worin unterscheidet es sich von einem normalen Bankkredit?
Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten sind förderfähig?
Welche Konditionen gelten für Zinssatz, Laufzeit und Tilgung?
Welche Sicherheiten müssen gestellt werden?
Wie wird das Programm durch den EFRE kofinanziert?
Wie läuft die Antragstellung ab und kann das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
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Unsere Quellen
- [01]SIKB Steckbrief: EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland II – Existenzgründungsikb.dePrimärquelleSaarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
- [02]SIKB Steckbrief: EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland II – Nachfolgesikb.dePrimärquelleSaarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
- [03]SIKB Existenzgründung und Nachfolge – N.E.W. Programmübersichtsikb.dePrimärquelleSaarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
- [04]Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) – Programmübersicht 2021–2027ec.europa.euRechtsgrundlageEuropäische Kommission
- [05]EFRE Saarland 2021–2027 – Operationelles Programmsaarland.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes