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Förderkredit · bis 200.000 € Bund

ERP-Gründerkredit - StartGeld

Der ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW 067) ist ein staatliches Förderdarlehen der KfW Bankengruppe für Existenzgründer und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme. Das Darlehen beträgt bis zu 200.000 Euro pro Antragsteller, kein Eigenkapital ist erforderlich, und die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos von der Hausbank. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel; der Antrag läuft über die eigene Hausbank.

Max. Kreditrahmen
200.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 200.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der ERP-Gründerkredit - StartGeld ist ein KfW-Darlehen zur Finanzierung von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und Beteiligungen. Das Programm wird durch den Europäischen Investitionsfonds unterstützt und bietet eine Komplettlösung für Investitionen und Betriebsmittel.

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Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen, die eine Existenz gründen oder ihr Unternehmen im Neben- oder Vollerwerb festigen. Gemeinnützige Unternehmen sind eingeschlossen. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben.

Das Unternehmen darf nicht länger als fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bestehen. Betriebe, die älter als fünf Jahre sind, sind nicht mehr über KfW 067 förderfähig.

Der maximale Darlehensbetrag beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Davon sind maximal 80.000 Euro für Betriebsmittel (Personal, Miete, Marketing, Beratung, Leasingraten) einsetzbar. Bei mehreren Gründern kann jeder Gründer einen eigenen Antrag stellen, bis jeweils 200.000 Euro erreicht sind.

Der Kreditantrag muss vor dem Beginn des Investitionsvorhabens oder der Betriebsmittelverwendung bei der Hausbank gestellt werden. Mit dem Vorhaben darf erst nach Kreditzusage begonnen werden.

Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern ausschließlich bei einem Finanzierungspartner — also bei der eigenen Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank. Die Hausbank reicht den Antrag an die KfW weiter und erhält die 80-prozentige Haftungsfreistellung.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Existenzgründer oder junges Unternehmen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen, die eine Existenz gründen oder ihr Unternehmen im Neben- oder Vollerwerb festigen. Gemeinnützige Unternehmen sind eingeschlossen. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben.

Unternehmensalter: maximal 5 Jahre

Das Unternehmen darf nicht länger als fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bestehen. Betriebe, die älter als fünf Jahre sind, sind nicht mehr über KfW 067 förderfähig.

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Der Kreditantrag muss vor dem Beginn des Investitionsvorhabens oder der Betriebsmittelverwendung bei der Hausbank gestellt werden. Mit dem Vorhaben darf erst nach Kreditzusage begonnen werden.

Antrag über Hausbank (kein Direktantrag bei KfW)

Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern ausschließlich bei einem Finanzierungspartner — also bei der eigenen Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank. Die Hausbank reicht den Antrag an die KfW weiter und erhält die 80-prozentige Haftungsfreistellung.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Kreditbedarf ermitteln

    Gründer erstellen ein Unternehmenskonzept und ermitteln den Finanzierungsbedarf. Die KfW stellt auf ihrer Website eine Vorlage für das Geschäftskonzept und einen Businessplan-Leitfaden bereit. Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten alle geplanten Investitionen und Betriebsmittelbedarfe dokumentiert sein.

  2. 02

    Finanzierungspartner (Hausbank) auswählen

    Der Antrag wird über eine Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank gestellt — nicht direkt bei der KfW. Auf der KfW-Website steht eine Suchfunktion bereit, mit der geeignete Finanzierungspartner in der Region gefunden werden können.

  3. 03

    Antrag vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank stellen

    Der Kreditantrag muss zwingend vor Beginn des Investitionsvorhabens eingereicht werden. Mit dem Kauf von Maschinen, der Anmietung von Räumen oder dem Einsatz von Betriebsmitteln darf erst nach Erhalt der Kreditzusage der KfW begonnen werden. Die Hausbank prüft die Bonität und reicht den Antrag weiter.

  4. 04

    Kreditzusage erhalten und Mittel abrufen

    Nach positiver Prüfung durch die Hausbank und die KfW ergeht die Kreditzusage. Die bewilligten Darlehensmittel müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage abgerufen werden. Ab sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an.

  5. 05

    Darlehen tilgen

    Während der tilgungsfreien Anlaufzeit (bis zu einem Jahr bei 5-jähriger Laufzeit, bis zu zwei Jahren bei 10-jähriger Laufzeit) werden nur Zinsen gezahlt. Danach erfolgt die Rückzahlung in gleichbleibenden Monatsraten. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei vorzeitiger Rückzahlung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für den ERP-Gründerkredit StartGeld?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Unternehmer, die ein Unternehmen neu gründen, sich als Geschäftsführer beteiligen, in ein junges Unternehmen investieren oder eine Unternehmensübernahme im Wege der Nachfolge anstreben. Das gilt für Voll- und Nebenerwerbsgründungen gleichermaßen. Auch gemeinnützige Unternehmen können das Programm nutzen. Voraussetzung ist, dass die Geschäftstätigkeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben. Mittlere und große Unternehmen (mehr als 50 Mitarbeiter und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz) sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der maximale Darlehensbetrag, und wie verhält er sich bei mehreren Gründern?
Der maximale Darlehensbetrag beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Davon sind maximal 80.000 Euro für Betriebsmittel wie Personal, Miete, Marketing, Beratungskosten und Leasingraten vorgesehen. Bei mehreren Gründern, die gemeinsam ein Unternehmen aufbauen, kann jeder Gründer einen eigenen Antrag über bis zu 200.000 Euro stellen. Es gibt keine Mindestdarlehenshöhe. Die Auszahlung der bewilligten Mittel muss innerhalb von zwölf Monaten nach Kreditzusage abgerufen werden.
Was bedeutet die 80-prozentige Haftungsfreistellung der KfW für die Hausbank?
Die KfW übernimmt bei diesem Programm 80 Prozent des Kreditrisikos von der finanzierenden Hausbank. Das bedeutet: Kann der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen, haftet die KfW für vier Fünftel des Ausfalls. Für die Hausbank reduziert sich damit das Risiko erheblich, was die Kreditvergabe auch ohne hohe Sicherheiten des Gründers ermöglicht. Eigenkapital ist ausdrücklich nicht erforderlich. Die Art und Höhe der Sicherheiten wird individuell zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart.
Welche Konditionen gelten für Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufzeit?
Beim ERP-Gründerkredit StartGeld stehen zwei Laufzeitvarianten zur Wahl: bis zu fünf Jahre Laufzeit mit bis zu einem tilgungsfreien Anlaufjahr, oder bis zu zehn Jahre Laufzeit mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Während der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinsen gezahlt, keine Tilgungsraten. Nach Ablauf der Anlaufzeit erfolgt die Rückzahlung in gleichbleibenden Monatsraten. Der Sollzins ist für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben, was Planungssicherheit bietet. Eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat fällt an, beginnend sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach Kreditzusage. Bei vorzeitiger Rückzahlung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Was wird mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld gefördert?
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen von Gründungs- und Festigungsvorhaben. Zu den förderfähigen Investitionen zählen Maschinen und Anlagen, Gebäude und Grundstücke, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge. Betriebsmittel umfassen Personalkosten, Miete, Marketingausgaben, Beratungskosten und Leasingraten; sie sind auf maximal 80.000 Euro begrenzt. Auch Warenbestände und der Erwerb eines bestehenden Unternehmens (Nachfolge) sind förderfähig. Der Investitions- oder Betriebsmittelstandort muss in Deutschland liegen.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über die eigene Hausbank — also bei einer Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank. Der Gründer wendet sich an seinen Finanzierungspartner, der den Antrag prüft und an die KfW weiterleitet. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Mit Investitionen oder dem Einsatz der Betriebsmittel darf erst nach Erhalt der Kreditzusage begonnen werden. Die KfW bietet auf ihrer Website eine Suchfunktion für Finanzierungspartner an.
Kann der ERP-Gründerkredit StartGeld mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombiniert werden?
Nein, eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Förderprogrammen für dasselbe Vorhaben ist ausdrücklich nicht möglich. Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist als eigenständiges Produkt konzipiert. Wer einen höheren Finanzierungsbedarf hat oder ein älteres Unternehmen führt, kommt möglicherweise für den ERP-Gründerkredit Universell (KfW 076) oder den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW 077) in Betracht. Zudem fällt das Programm unter die De-minimis-Beihilferegelung der EU, was bei weiteren öffentlichen Förderungen aus anderen Quellen berücksichtigt werden muss.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    ERP-Gründerkredit - StartGeld — Offizielle Programmseite
    sikb.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Merkblatt ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
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