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Förderkredit · bis 1,5 Mio. € Land

EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland II - Existenzgründung

Das EFRE Nachrangdarlehen Existenzgründung der SIKB stärkt das wirtschaftliche Eigenkapital von Gründern und jungen KMU im Saarland. Das nachrangig haftende Darlehen (25.000–1.500.000 €, Laufzeit 10 Jahre, 5 tilgungsfreie Anlaufjahre) verbessert die Bonität gegenüber Hausbanken, ohne Stimmrechte abzugeben, und wird aus EFRE-Mitteln 2021–2027 kofinanziert.

Max. Kreditrahmen
1,5 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Förderhöhe 25.000 € – 1,5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland-Programm stärkt die Eigenkapitalbasis von KMU, Freiberuflern und Existenzgründern. Nachrangdarlehen ermöglichen nachhaltiges Wachstum und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit durch Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

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Das geförderte Vorhaben muss im Saarland durchgeführt werden. Antragsteller mit Sitz außerhalb des Saarlandes sind nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Nachfolgeunternehmen sowie KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die sich noch in der Markteintrittsphase befinden. Auch technologie- und innovationsorientierte Jungunternehmen sind einbezogen.

Das Nachrangdarlehen wird ab einem Mindestbetrag von 25.000 € gewährt. Im Regelfall beträgt der Höchstbetrag 1.500.000 € je Kreditnehmereinheit. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Der Antrag muss bei der SIKB eingereicht werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Projekte, die bei schriftlicher Zusage bereits physisch abgeschlossen oder vollständig umgesetzt sind, sind nicht förderfähig.

Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Umschuldungen bestehender Kredite, Schuldzinsen, Mehrwertsteuer sowie Eigenleistungen. Gefördert werden ausschließlich Investitionen (gewerbliche Baukosten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Betriebsmittel.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Investitionsort Saarland

Das geförderte Vorhaben muss im Saarland durchgeführt werden. Antragsteller mit Sitz außerhalb des Saarlandes sind nicht förderfähig.

Existenzgründer oder junges KMU

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Nachfolgeunternehmen sowie KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die sich noch in der Markteintrittsphase befinden. Auch technologie- und innovationsorientierte Jungunternehmen sind einbezogen.

Darlehensbetrag 25.000–1.500.000 €

Das Nachrangdarlehen wird ab einem Mindestbetrag von 25.000 € gewährt. Im Regelfall beträgt der Höchstbetrag 1.500.000 € je Kreditnehmereinheit. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Vorhaben vor Antragstellung noch nicht begonnen

Der Antrag muss bei der SIKB eingereicht werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Projekte, die bei schriftlicher Zusage bereits physisch abgeschlossen oder vollständig umgesetzt sind, sind nicht förderfähig.

Kein Grundstückserwerb oder Umschuldung

Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Umschuldungen bestehender Kredite, Schuldzinsen, Mehrwertsteuer sowie Eigenleistungen. Gefördert werden ausschließlich Investitionen (gewerbliche Baukosten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Betriebsmittel.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Förderfähigkeit prüfen

    Vor der Antragstellung prüfen, ob das geplante Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt: Investitionsort Saarland, förderfähige Kosten (Investitionen oder Betriebsmittel, kein Grundstückserwerb, keine Umschuldung), Antragsberechtigung als Existenzgründer, KMU oder Freiberufler. Die SIKB bietet eine kostenfreie Erstberatung an (Kontakt: Vertrieb 0681 3033-164 / -168).

  2. 02

    Antragsunterlagen zusammenstellen

    Das Antragsformular der SIKB anfordern und ausfüllen. Beizulegen sind in der Regel: Businessplan mit Finanzplanung, aktueller Jahresabschluss bzw. Eröffnungsbilanz, Investitions- und Kostenplan, Angaben zur Unternehmensstruktur sowie Gesellschafterübersicht für die Mithaftungsprüfung.

  3. 03

    Antrag direkt bei der SIKB einreichen

    Den vollständigen Antrag vor Beginn des Vorhabens direkt bei der SIKB einreichen — nicht über die Hausbank. Die SIKB prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Erst nach schriftlicher Zusage der SIKB darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

  4. 04

    Prüfung und Darlehenszusage durch die SIKB

    Die SIKB prüft Antrag, Businessplan und Bonität. Bei positiver Beurteilung ergeht eine schriftliche Darlehenszusage mit den individuellen Konditionen (risikogerechter fester Zinssatz, Laufzeit 10 Jahre, grundsätzlich 5 tilgungsfreie Anlaufjahre). Die SIKB fungiert dabei als neutraler Förderpartner und kann bei Bedarf ergänzende Förderbausteine aus dem SIKB-Produktportfolio vorschlagen.

  5. 05

    Darlehensauszahlung und Verwendungsnachweis

    Nach Vertragsabschluss wird das Darlehen zu 100 % ausgezahlt. Die Mittel sind zweckgebunden für die im Antrag genannten förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel einzusetzen. Im Rahmen des EFRE-Programms ist die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu belegen; die SIKB informiert über die konkreten Nachweispflichten bei der Zusage.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für das SIKB Nachrangdarlehen Existenzgründung?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Nachfolgeunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler im Saarland. Ausdrücklich eingeschlossen sind auch junge, technologie- und innovationsorientierte Unternehmen, die sich noch in der Markteintrittsphase befinden. Voraussetzung ist, dass das geförderte Vorhaben im Saarland durchgeführt wird. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Was ist ein Nachrangdarlehen und worin unterscheidet es sich von einem normalen Bankkredit?
Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, das im Insolvenzfall erst nach allen vorrangigen Gläubigern (zum Beispiel Hausbanken) bedient wird. Wegen dieser nachrangigen Haftung wird es wirtschaftlich ähnlich wie Eigenkapital behandelt — ohne dass der Gründer dabei Stimmrechte oder Unternehmensanteile abgeben muss. Das stärkt die Bonität gegenüber der Hausbank und erleichtert die Aufnahme zusätzlicher Fremdmittel. Im Unterschied zu einer Beteiligungsfinanzierung bleiben Unternehmensstruktur und Entscheidungshoheit vollständig beim Gründer.
Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten sind förderfähig?
Das Nachrangdarlehen wird ab einem Mindestbetrag von 25.000 € gewährt; der Höchstbetrag beträgt im Regelfall 1.500.000 € je Kreditnehmereinheit. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Förderfähig sind gewerbliche Baukosten, Maschinenkauf sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Umschuldungen, Schuldzinsen, Mehrwertsteuer und Eigenleistungen.
Welche Konditionen gelten für Zinssatz, Laufzeit und Tilgung?
Das Nachrangdarlehen läuft über 10 Jahre bei einem risikogerechten, festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Der Zinssatz ist vergleichsweise günstig und beihilfefrei. Grundsätzlich werden 5 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt, in denen der Gründer keine Tilgungsraten leisten muss — das schont die Liquidität in der besonders kritischen Anlaufphase. Das Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt, sodass keine Abzüge bei der Auszahlung entstehen.
Welche Sicherheiten müssen gestellt werden?
Grundsätzlich ist keine Stellung von Sicherheiten durch den Antragsteller erforderlich — das ist ein wesentlicher Vorteil des Nachrangdarlehens gegenüber klassischen Bankkrediten, bei denen oft Grundschulden oder Bürgschaften verlangt werden. Bei Unternehmenskrediten wird jedoch erwartet, dass Gesellschafter mit wesentlichem Einfluss in angemessener Weise persönlich mithaften. Die SIKB prüft dies im Einzelfall.
Wie wird das Programm durch den EFRE kofinanziert?
Das EFRE Nachrangdarlehen Existenzgründung Saarland II wird aus Mitteln des Saarlandes und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Grundlage ist das Operationelle Programm EFRE Saarland 2021–2027 im Ziel 'Investitionen in Beschäftigung und Wachstum'. Die EFRE-Kofinanzierung ermöglicht die besonders günstigen Konditionen und die weitgehende Sicherheitenfreiheit, die ein marktübliches Darlehen in dieser Form nicht bieten könnte.
Wie läuft die Antragstellung ab und kann das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Der Antrag wird direkt bei der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) auf dem entsprechenden Formular eingereicht — nicht über die Hausbank. Die Antragstellung muss zwingend vor Beginn des Vorhabens erfolgen; nachträgliche Anträge sind ausgeschlossen. Das Nachrangdarlehen kann mit KfW-Programmen und anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden, da es beihilfefrei ausgestaltet ist. Die SIKB berät Antragsteller neutral bei der Zusammenstellung eines individuellen Finanzierungspakets.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SIKB Steckbrief: EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland II – Existenzgründung
    sikb.dePrimärquelleSaarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
  2. [02]
    SIKB Steckbrief: EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland II – Nachfolge
    sikb.dePrimärquelleSaarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
  3. [03]
    SIKB Existenzgründung und Nachfolge – N.E.W. Programmübersicht
    sikb.dePrimärquelleSaarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
  4. [04]
  5. [05]
    EFRE Saarland 2021–2027 – Operationelles Programm
    saarland.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes