Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner, Eigentümer, Familie |
Worum geht es?
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert mit dem Programm Wohnraumanpassung Umbaumaßnahmen in selbstgenutztem oder vertraglich gebundenem gemieteten Wohnraum, die Menschen mit voraussichtlich dauerhaft eingeschränkter Mobilität die Wohnraumnutzung ermöglichen oder verbessern. Förderfähig sind Umbauten insbesondere in Sanitärräumen und an Türen, orientiert an den technischen Regeln des barrierefreien Bauens (DIN 18040-2 Kapitel 5), sowie abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude. In selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern können auch Ausgaben für den Barriereabbau außerhalb der Wohnung förderfähig sein. Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses als auch gegenwärtige oder vertraglich gebundene zukünftige Mieter.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Liegt der zu fördernde Wohnraum in Sachsen? |
| Sind Sie oder im Haushalt lebende Angehörige voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität eingeschränkt? |
| Positive Einkünfte des Haushalts höchstens 40.000 € (1 Erwachsener) bzw. 60.000 € (2 Erwachsene), plus 10.000 € je weitere Person, oder Bezug von SGB-II-/SGB-XII-Leistungen oder Wohngeld? |
| Sind Sie Eigentümer (selbstgenutzt) oder gegenwärtiger oder vertraglich gebundener zukünftiger Mieter? |
| Stellen Sie den Antrag VOR Vorhabenbeginn (Auftragserteilung gilt bereits als Beginn)? |
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Erforderliche Dokumente einreichen: Antragsformular mit ergänzenden Dokumenten
Datenschutzerklärung, Nachweis der Mobilitätseinschränkung, ggf. Vermieterbestätigung, Selbstauskunft zur Einhaltung der Einkommensgrenze (Nachweise nur auf Anforderung der SAB).
- 02
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Den Antrag vor Beginn des Vorhabens elektronisch über das Förderportal der SAB („Antrag erstellen“) oder schriftlich über die Beratungsstelle stellen. Mit Einreichung des Antrags darf auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.
- 03
Prüfung durch Beratungsstelle oder direkte SAB-Bearbeitung
Bei schriftlichem Antrag prüft die Beratungsstelle Mobilitätseinschränkung und Eignung der Maßnahme und leitet an die SAB weiter. Bei elektronischem Antrag direkter Eingang bei der SAB.
- 04
Erst nach Antragseingang beginnen
Erst nach elektronischem oder postalischem Antragseingang darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Ein Beginn vor dem Bewilligungsbescheid erfolgt auf eigenes Risiko.
Häufige Fragen
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Was wird konkret gefördert?
Darf ich vor dem Bewilligungsbescheid mit dem Umbau beginnen?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen) — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank
- [02]SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen) — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank
- [03]Förderrichtlinie Wohnraumanpassung vom 26. Februar 2026 (FRL Wohnraumanpassung – FRL WRA)revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen) mit Fokus auf Sachsen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.