Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderrichtlinie Regionales Wachstum des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr fördert Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen; im Programmteil aus dem Just Transition Fund sind auch mittlere Unternehmen antragsberechtigt. Ziel ist eine Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit, etwa durch Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung oder bessere Angebotsqualität. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder Dienstleistungen sowie zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses. Der Zuschuss wird für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gewährt, zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter.
Das Programm besteht aus einem Landesprogramm und einem Programmteil aus dem Just Transition Fund (JTF) der EU für die Braunkohlereviere. Laut SAB wird es seit 2023 sehr gut in Anspruch genommen. Im Landesprogramm (Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen) können wegen der Haushaltsmittelsituation derzeit keine Anträge mehr angenommen werden. Im JTF-Programm sind die Mittel für die Landkreise Bautzen und Görlitz sowie die Stadt Chemnitz ausgeschöpft. Für Vorhaben in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen können weiterhin Anträge eingereicht werden; dort ist der Fördersatz laut SAB auf maximal 40 % als De-minimis-Beihilfe reduziert. Diesen Satz weist die Konditionenübersicht der SAB für kleine Unternehmen aus, für mittlere Unternehmen nennt sie dort höchstens 25 % im C- und 10 % im D-Fördergebiet.
Rechtsgrundlage ist die Förderrichtlinie Regionales Wachstum vom 4. Juli 2023, zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 19. Mai 2026. Sie tritt am 31. Dezember 2029 außer Kraft.
Passt Förderrichtlinie Regionales Wachstum zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Gehört das Unternehmen zur gewerblichen Wirtschaft oder zu den Freien Berufen und ist es überwiegend in einem Wirtschaftszweig der Anlagen 1 oder 2 der Richtlinie tätig? |
| Liegt das Vorhaben im Landkreis Leipzig oder Nordsachsen (derzeit einzige Gebiete mit offener Antragstellung; nicht in den Städten Dresden und Leipzig)? |
| Beträgt das Investitionsvolumen mindestens 20.000 Euro? |
| Wird das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten durchgeführt? |
| Wird mit dem Vorhaben erst nach dem in der Eingangsbestätigung der SAB genannten Zeitpunkt begonnen? |
Was bekommst du konkret?
Die SAB gewährt einen Zuschuss für Investitionen in das Anlagevermögen bei einem Investitionszeitraum von bis zu 36 Monaten. Die Förderhöchstsätze hängen vom Fördergebiet (C- oder D-Fördergebiet), von der Unternehmensgröße und von der beihilferechtlichen Grundlage ab; die SAB veröffentlicht sie in einer eigenen Konditionenübersicht. Im Mitteldeutschen Revier (Landkreise Leipzig und Nordsachsen) beträgt der Fördersatz laut SAB maximal 40 % als De-minimis-Beihilfe; die Konditionenübersicht weist diesen Satz für kleine Unternehmen aus, für mittlere Unternehmen höchstens 25 % im C- und 10 % im D-Fördergebiet.
Der Zuschuss ist mit anderen Finanzierungsangeboten kombinierbar, zum Beispiel mit dem SAB Sachsenkredit Universal. Ausgezahlt wird nach dem Erstattungsprinzip, also nur für bereits getätigte Ausgaben.
Wie stellst du den Antrag?
Antragsstopp beachten: Im Landesprogramm und im JTF-Programm für die Landkreise Bautzen und Görlitz sowie die Stadt Chemnitz nimmt die SAB derzeit keine Anträge an. Anträge sind nur noch für Vorhaben in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen möglich.
Vor dem Antrag lässt sich mit dem Quick-Check der SAB prüfen, ob das Vorhaben die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt. Die Unterlagen werden nach der Aufstellung einzureichender Unterlagen zusammengestellt und der Antrag über das SAB-Förderportal gestellt. Nach der Registrierung erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung mit Antragsnummer; darin teilt die SAB mit, ab wann mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Wer vorher beginnt, etwa durch einen Vertragsabschluss oder die Bezahlung einer Rechnung, verliert die Förderung. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen sind grundsätzlich vor dem Förderantrag zu beantragen.
Häufige Fragen
Kann ich Regionales Wachstum derzeit beantragen?
Welche Investitionen werden gefördert?
Wie hoch muss die Investition mindestens sein?
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Wann darf ich mit dem Vorhaben beginnen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderrichtlinie Regionales Wachstum (Sachsen) — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank
- [02]Förderrichtlinie Regionales Wachstum (REVOSax)revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank
- [03]Förderhöchstsätze Regionales Wachstum (PDF)sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank
- [04]Überblick über die Förderbedingungen (PDF)sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.