Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Finanzierungsanteil | bis 75 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Nachrangdarlehen Invest richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in einem C-Fördergebiet innerhalb der JTF-Regionen des Freistaates Sachsen investieren. Gefördert werden Investitionen, die zur Schaffung oder Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen beitragen: die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte, Wachstumsvorhaben auf Basis einer Ausweitung der Produktion oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens sowie der Erwerb eines stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebes durch einen unabhängigen Investor. Bei kleinen Unternehmen ist auch die Übernahme durch Familienmitglieder der ursprünglichen Eigentümer oder durch ehemalige Beschäftigte möglich. Ausgeschlossen sind unter anderem Ersatzbeschaffungen, Fahrzeuge, die primär dem Transport dienen, Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen, Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, Vendor Tooling sowie Vorhaben in D-Fördergebieten der GRW-Fördergebietskulisse.
Passt Nachrangdarlehen Invest (ND-Invest) Sachsen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Betriebsstätte in einem C-Fördergebiet innerhalb der JTF-Regionen Sachsens
Mindestens 25 Prozent beihilfefreier Eigenbeitrag zur Finanzierung
Eigenes Rating von mindestens B+ (Standard and Poors) oder vergleichbar
Investition trägt zur Schaffung oder Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen bei
Was bekommst du konkret?
Das Nachrangdarlehen finanziert bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird zinsgünstig ausgereicht. Als nachrangiges Kapital erleichtert es den Zugang zu weiteren externen Finanzierungsmöglichkeiten. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 25 Prozent zur Finanzierung, der beihilfefrei sein muss. Neu geschaffene Arbeitsplätze müssen tatsächlich besetzt oder zumindest dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen bestimmter Branchen nach dem Merkblatt Nachrangdarlehen Invest, Unternehmen ohne eigenes Rating beziehungsweise mit einem Rating unter B+ nach Standard and Poors oder vergleichbar sowie Unternehmen, die einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung nicht nachgekommen sind.
Wie stellst du den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt über das SAB-Förderportal. Vor der Antragstellung ist zu prüfen, ob die zu fördernde Betriebsstätte in einem C-Fördergebiet innerhalb der JTF-Regionen liegt; maßgeblich ist die GRW-Fördergebietskulisse des Freistaates Sachsen. Die weiteren Voraussetzungen und Branchenausschlüsse sind dem Merkblatt Nachrangdarlehen Invest zu entnehmen. Mit dem Vorhaben darf erst nach Bestätigung des Antragseingangs begonnen werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Welche Investitionen sind förderfähig?
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Welche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Nachrangdarlehen Invest (ND-Invest) Sachsen — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [02]Merkblatt Nachrangdarlehen Investsab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.