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Nachrangdarlehen Invest (ND-Invest) Sachsen

Die SAB vergibt ein zinsgünstiges Nachrangdarlehen für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in den C-Fördergebieten innerhalb der JTF-Regionen Sachsens. Finanziert werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; das Darlehen erleichtert den Zugang zu weiteren externen Finanzierungen.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Finanzierungsanteil bis 75 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Nachrangdarlehen Invest richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in einem C-Fördergebiet innerhalb der JTF-Regionen des Freistaates Sachsen investieren. Gefördert werden Investitionen, die zur Schaffung oder Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen beitragen: die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte, Wachstumsvorhaben auf Basis einer Ausweitung der Produktion oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens sowie der Erwerb eines stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebes durch einen unabhängigen Investor. Bei kleinen Unternehmen ist auch die Übernahme durch Familienmitglieder der ursprünglichen Eigentümer oder durch ehemalige Beschäftigte möglich. Ausgeschlossen sind unter anderem Ersatzbeschaffungen, Fahrzeuge, die primär dem Transport dienen, Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen, Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, Vendor Tooling sowie Vorhaben in D-Fördergebieten der GRW-Fördergebietskulisse.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Betriebsstätte in einem C-Fördergebiet innerhalb der JTF-Regionen Sachsens

Mindestens 25 Prozent beihilfefreier Eigenbeitrag zur Finanzierung

Eigenes Rating von mindestens B+ (Standard and Poors) oder vergleichbar

Investition trägt zur Schaffung oder Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen bei

Was bekommst du konkret?

Das Nachrangdarlehen finanziert bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird zinsgünstig ausgereicht. Als nachrangiges Kapital erleichtert es den Zugang zu weiteren externen Finanzierungsmöglichkeiten. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 25 Prozent zur Finanzierung, der beihilfefrei sein muss. Neu geschaffene Arbeitsplätze müssen tatsächlich besetzt oder zumindest dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen bestimmter Branchen nach dem Merkblatt Nachrangdarlehen Invest, Unternehmen ohne eigenes Rating beziehungsweise mit einem Rating unter B+ nach Standard and Poors oder vergleichbar sowie Unternehmen, die einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung nicht nachgekommen sind.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt über das SAB-Förderportal. Vor der Antragstellung ist zu prüfen, ob die zu fördernde Betriebsstätte in einem C-Fördergebiet innerhalb der JTF-Regionen liegt; maßgeblich ist die GRW-Fördergebietskulisse des Freistaates Sachsen. Die weiteren Voraussetzungen und Branchenausschlüsse sind dem Merkblatt Nachrangdarlehen Invest zu entnehmen. Mit dem Vorhaben darf erst nach Bestätigung des Antragseingangs begonnen werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Das Nachrangdarlehen finanziert bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ergänzend ist ein Eigenbeitrag von mindestens 25 Prozent zur Finanzierung erforderlich, der beihilfefrei sein muss.
Welche Investitionen sind förderfähig?
Gefördert werden Investitionen, die zur Schaffung oder Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen beitragen: die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte, Wachstumsvorhaben durch Ausweitung der Produktion oder grundlegende Änderung des Produktionsverfahrens sowie der Erwerb eines stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebes durch einen unabhängigen Investor.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ersatzbeschaffungen von Wirtschaftsgütern, Anschaffungs- und Herstellungskosten von Fahrzeugen und Ähnlichem, die primär dem Transport dienen, Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen, Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, Vendor Tooling sowie Vorhaben in D-Fördergebieten der GRW-Fördergebietskulisse.
Welche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt?
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen aus bestimmten im Merkblatt genannten Branchen, Unternehmen ohne eigenes Rating beziehungsweise mit einem Rating unter B+ nach Standard and Poors oder vergleichbar sowie Unternehmen, die einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung nicht Folge geleistet haben.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Nachrangdarlehen Invest (ND-Invest) Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    Merkblatt Nachrangdarlehen Invest
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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