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Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz Sachsen (FRL KrW 2026)

Die SAB-Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz (FRL KrW 2026) unterstützt in Sachsen investive und nicht-investive Vorhaben zum Übergang in eine ressourceneffiziente, umweltschonende Kreislaufwirtschaft. Zuschuss zwischen 10 und 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Zuständig
Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz FRL KrW 2026 unterstützt die Sächsische Aufbaubank (SAB) im Auftrag des Freistaates Sachsen den Übergang zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft. Gefördert werden Investitionen in kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren, in die Abfallbewirtschaftung sowie kritische STEP-Technologien wie additive Fertigung, Recycling von Elektroaltgeräten, Bioökonomie-Technologien und fortschrittliche Materialien. Mittelherkunft sind EFRE und JTF.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Investitionsort in Sachsen

Vorhaben trägt zur Ressourceneffizienzsteigerung bei

Kein Vorhabenbeginn vor Antragsbestätigung der SAB

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zwischen 10 und 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben — die genaue Höhe hängt von Maßnahmenart, Unternehmensgröße und geltenden Beihilfevorschriften ab. Gefördert werden Produktionsverfahren zur Reduzierung von Produktionsabfällen, Verbesserung der Abfallbewirtschaftung, nicht-investive Sensibilisierungsmaßnahmen sowie kritische Technologien (STEP) wie additive Fertigung, Recycling-Technologien, Stoffliche Trennverfahren, Biotechnologien und fortschrittliche Materialien. Zusätzlich Qualifizierungsmaßnahmen, Beratungen und Austauschformate.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Im SAB Förderportal registrieren

    Für die Antragstellung im SAB Förderportal registrieren oder anmelden. Eine Antragstellung ohne Registrierung ist ebenfalls möglich.

  2. 02

    Antrag und Unterlagen hochladen

    Rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag und alle erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochladen und einreichen.

  3. 03

    Eingangsbestätigung der SAB abwarten

    Die SAB bestätigt den Antragseingang per E-Mail. Der Starttermin des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang dieser Bestätigungsmail liegen.

  4. 04

    Bewilligung und Verwendungsnachweis

    Nach Prüfung ergeht der Bewilligungsbescheid. Die Zuschusshöhe liegt je nach Maßnahmenart und Unternehmensgröße zwischen 10 und 90 % der förderfähigen Ausgaben. Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann die FRL Kreislaufwirtschaft beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Forschungseinrichtungen sind nur antragsberechtigt, wenn sie gleichzeitig zulässige Begünstigte nach Ziffer 3.1 der Richtlinie sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuschusshöhe liegt grundsätzlich zwischen 10 und 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und hängt von der geplanten Massnahmenart, der Unternehmensgröße und den geltenden Beihilfevorschriften ab.
Was wird im Rahmen der STEP-Technologien gefördert?
STEP-Fördergegenstände umfassen Investitionen in additive Fertigung, digital gesteuerte Mikropraezisionsfertigung, Lasertechnologien, Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, stoffliche Trennverfahren, kreislauforientierte Bioökonomie-Technologien, Biotechnologien, Herstellung kritischer Endprodukte sowie die Stärkung kritischer Rohstoff-Kapazitäten.
Wann gilt das Vorhaben als begonnen?
Als Vorhabenbeginn gilt jede Massnahme, die die Entschlossenheit zur Durchführung zeigt — also Vertragsabschlüsse oder die An- bzw. Bezahlung einer Rechnung. Bei Baumassnahmen zählen die HOAI-Leistungsphasen 1-6 nicht als Beginn, ausser sie sind alleiniger Antragsgegenstand.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft KrW 2026 (Rechtsgrundlage)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
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