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Foerderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz Sachsen (FRL KrW 2026)

Die SAB-Foerderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz (FRL KrW 2026) unterstuetzt in Sachsen investive und nicht-investive Vorhaben zum Uebergang in eine ressourceneffiziente, umweltschonende Kreislaufwirtschaft. Zuschuss zwischen 10 und 90 Prozent der foerderfaehigen Ausgaben.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Foerderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz FRL KrW 2026 unterstuetzt die Saechsische Aufbaubank (SAB) im Auftrag des Freistaates Sachsen den Uebergang zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft. Gefoerdert werden Investitionen in kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren, in die Abfallbewirtschaftung sowie kritische STEP-Technologien wie additive Fertigung, Recycling von Elektroaltgeraeten, Bioökonomie-Technologien und fortschrittliche Materialien. Mittelherkunft sind EFRE und JTF.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Investitionsort in Sachsen

Vorhaben traegt zur Ressourceneffizienzsteigerung bei

Kein Vorhabenbeginn vor Antragsbestaetigung der SAB

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Im SAB Förderportal registrieren

    Für die Antragstellung im SAB Förderportal registrieren oder anmelden. Eine Antragstellung ohne Registrierung ist ebenfalls möglich.

  2. 02

    Antrag und Unterlagen hochladen

    Rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag und alle erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochladen und einreichen.

  3. 03

    Eingangsbestätigung der SAB abwarten

    Die SAB bestätigt den Antragseingang per E-Mail. Der Starttermin des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang dieser Bestätigungsmail liegen.

  4. 04

    Bewilligung und Verwendungsnachweis

    Nach Prüfung ergeht der Bewilligungsbescheid. Die Zuschusshöhe liegt je nach Maßnahmenart und Unternehmensgröße zwischen 10 und 90 % der förderfähigen Ausgaben. Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann die FRL Kreislaufwirtschaft beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, oeffentlich-rechtliche Entsorgungstraeger, Kommunen, kommunale Zweckverbaende sowie Verbaende, Vereine und gemeinnuetzige Organisationen. Forschungseinrichtungen sind nur antragsberechtigt, wenn sie gleichzeitig zulaessige Beguenstigte nach Ziffer 3.1 der Richtlinie sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuschusshoehe liegt grundsaetzlich zwischen 10 und 90 Prozent der foerderfaehigen Ausgaben und haengt von der geplanten Massnahmenart, der Unternehmensgroesse und den geltenden Beihilfevorschriften ab.
Was wird im Rahmen der STEP-Technologien gefoerdert?
STEP-Foerdergegenstaende umfassen Investitionen in additive Fertigung, digital gesteuerte Mikropraezisionsfertigung, Lasertechnologien, Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeraeten, stoffliche Trennverfahren, kreislauforientierte Bioökonomie-Technologien, Biotechnologien, Herstellung kritischer Endprodukte sowie die Staerkung kritischer Rohstoff-Kapazitaeten.
Wann gilt das Vorhaben als begonnen?
Als Vorhabenbeginn gilt jede Massnahme, die die Entschlossenheit zur Durchfuehrung zeigt — also Vertragsabschluesse oder die An- bzw. Bezahlung einer Rechnung. Bei Baumassnahmen zaehlen die HOAI-Leistungsphasen 1-6 nicht als Beginn, ausser sie sind alleiniger Antragsgegenstand.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Foerderrichtlinie Kreislaufwirtschaft KrW 2026 (Rechtsgrundlage)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)