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CO2-Differenzverträge (FRL CCfD)

CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie FRL CCfD, früher Klimaschutzverträge) gleichen emissionsintensiven Industrieunternehmen die Mehrkosten aus, die durch Errichtung und Betrieb CO2-armer Produktionsanlagen im Vergleich zu konventionellen Anlagen entstehen. Die Verträge laufen 15 Jahre, Vorhaben müssen mindestens 5 Kilotonnen CO2-Äquivalente pro Jahr im Referenzsystem aufweisen. Die Antragsfrist im Gebotsverfahren 2026 endete am 9. September 2026; weitere Gebotsverfahren leitet das BMWE per Förderaufruf ein.

Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge (FRL CCfD, früher Förderrichtlinie Klimaschutzverträge – FRL KSV) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Unternehmen sowie wirtschaftlich tätige Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktionsverfahren. Auf Grundlage des CO2-Differenzvertrags werden die Mehrkosten ausgeglichen, die durch Errichtung und Betrieb klimafreundlicherer Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Die Bewilligung erfolgt über Gebotsverfahren.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Vorhaben mit durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen im Referenzsystem von mindestens 5 kt CO2-Äquivalent pro Kalenderjahr
Produkte erbringen äquivalente oder bessere Funktionalität
Teilnahme am Gebotsverfahren
Antragsteller ist Betreiber der zu fördernden Anlage (allein oder im Konsortium)

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe der projektabhängigen Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren über eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren. Die Höhe ergibt sich aus dem Gebotsverfahren.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Voraussetzungen prüfen

    Sicherstellen, dass das Vorhaben mind. 5 kt CO2-Äquivalente jährlich im Referenzsystem emittiert und die Produkte gleichwertige Funktionalität bieten.

  2. 02

    Gebotsverfahren abwarten und nutzen

    Die Bewilligungsbehörde (BMWE) leitet Gebotsverfahren per Förderaufruf ein. Das Gebotsverfahren 2026 lief vom 5. Mai bis einschließlich 9. September 2026; teilnahmeberechtigt waren nur Vorhaben mit abgeschlossenem Vorverfahren 2026. Die nächste Runde wird auf co2-differenzvertraege.info angekündigt.

  3. 03

    Antrag beim BMWE einreichen

    Antrag mit den vorgegebenen Vordrucken innerhalb der Frist des Förderaufrufs über das Portal „easy-Online“ an die Bewilligungsbehörde, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), richten.

  4. 04

    CO2-Differenzvertrag abschließen

    Nach Bewilligung wird ein CO2-Differenzvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen, der die Mehrkosten des Unternehmens ausgleicht.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen sowie Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Der Antragsteller muss Betreiber der zu fördernden Anlage sein; mehrere Antragsberechtigte können ein Konsortium bilden.
Wie lange läuft ein CO2-Differenzvertrag?
Die Verträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren. In dieser Zeit werden die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren auf Basis des Vertrages ausgeglichen.
Welche Mindestgröße muss ein Vorhaben haben?
Das Vorhaben muss eine Mindestgröße der absoluten durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen im Referenzsystem von mindestens 5 Kilotonnen CO2-Äquivalenten pro Kalenderjahr aufweisen.
Wie erfolgt die Bewilligung?
Die Bewilligung erfolgt im Rahmen von Gebotsverfahren, die durch Förderaufrufe eingeleitet werden. Bewilligungsbehörde ist das BMWE; mit der Durchführung des Förderprogramms hat es den Projektträger Jülich als Verwaltungshelfer beauftragt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BMWE: CO2-Differenzverträge
    co2-differenzvertraege.infoPrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge (FRL CCfD) vom 4. Mai 2026
    co2-differenzvertraege.infoRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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