Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (FRL KSV) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Unternehmen sowie wirtschaftlich tätige Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktionsverfahren. Auf Grundlage des Klimaschutzvertrages werden die Mehrkosten ausgeglichen, die durch Errichtung und Betrieb klimafreundlicherer Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Die Bewilligung erfolgt über Gebotsverfahren.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Mindestens 10 Kilotonnen CO2-Äquivalente pro Jahr im Referenzsystem
Produkte erbringen äquivalente oder bessere Funktionalität
Teilnahme am Gebotsverfahren
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Voraussetzungen prüfen
Sicherstellen, dass das Vorhaben mind. 10 kt CO2-Äquivalente jährlich im Referenzsystem emittiert und die Produkte gleichwertige Funktionalität bieten.
- 02
Gebotsverfahren 2026 nutzen
Die Bewilligungsbehörde (BMWE) leitet Gebotsverfahren per Förderaufruf ein. Im Gebotsverfahren 2026 können Gebote bis einschließlich 07.09.2026 abgegeben werden; teilnahmeberechtigt sind nur Vorhaben mit abgeschlossenem Vorverfahren 2026.
- 03
Antrag beim BMWE einreichen
Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), stellen.
- 04
Klimaschutzvertrag abschließen
Nach Bewilligung wird ein Klimaschutzvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen, der die Mehrkosten des Unternehmens ausgleicht.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie lange läuft ein Klimaschutzvertrag?
Welche Mindestgröße muss ein Vorhaben haben?
Wie erfolgt die Bewilligung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Klimaschutzverträge (FRL KSV) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [02]BMWE: Klimaschutzverträgeklimaschutzvertraege.infoPrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [03]Förderrichtlinie vom 11.03.2024bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)