Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge (FRL CCfD, früher Förderrichtlinie Klimaschutzverträge – FRL KSV) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Unternehmen sowie wirtschaftlich tätige Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktionsverfahren. Auf Grundlage des CO2-Differenzvertrags werden die Mehrkosten ausgeglichen, die durch Errichtung und Betrieb klimafreundlicherer Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Die Bewilligung erfolgt über Gebotsverfahren.
Passt CO2-Differenzverträge zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Vorhaben mit durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen im Referenzsystem von mindestens 5 kt CO2-Äquivalent pro Kalenderjahr |
| Produkte erbringen äquivalente oder bessere Funktionalität |
| Teilnahme am Gebotsverfahren |
| Antragsteller ist Betreiber der zu fördernden Anlage (allein oder im Konsortium) |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe der projektabhängigen Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren über eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren. Die Höhe ergibt sich aus dem Gebotsverfahren.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Voraussetzungen prüfen
Sicherstellen, dass das Vorhaben mind. 5 kt CO2-Äquivalente jährlich im Referenzsystem emittiert und die Produkte gleichwertige Funktionalität bieten.
- 02
Gebotsverfahren abwarten und nutzen
Die Bewilligungsbehörde (BMWE) leitet Gebotsverfahren per Förderaufruf ein. Das Gebotsverfahren 2026 lief vom 5. Mai bis einschließlich 9. September 2026; teilnahmeberechtigt waren nur Vorhaben mit abgeschlossenem Vorverfahren 2026. Die nächste Runde wird auf co2-differenzvertraege.info angekündigt.
- 03
Antrag beim BMWE einreichen
Antrag mit den vorgegebenen Vordrucken innerhalb der Frist des Förderaufrufs über das Portal „easy-Online“ an die Bewilligungsbehörde, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), richten.
- 04
CO2-Differenzvertrag abschließen
Nach Bewilligung wird ein CO2-Differenzvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen, der die Mehrkosten des Unternehmens ausgleicht.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie lange läuft ein CO2-Differenzvertrag?
Welche Mindestgröße muss ein Vorhaben haben?
Wie erfolgt die Bewilligung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BMWE: CO2-Differenzverträgeco2-differenzvertraege.infoPrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [02]Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge (FRL CCfD) vom 4. Mai 2026co2-differenzvertraege.infoRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.