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Zuschuss Bund

Klimaschutzverträge (FRL KSV)

Klimaschutzverträge gleichen die Mehrkosten emissionsintensiver Unternehmen aus, die durch klimafreundlichere Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Die Verträge laufen 15 Jahre. Vorhaben müssen mindestens 10 Kilotonnen CO2-Äquivalente pro Jahr im Referenzsystem aufweisen.

Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (FRL KSV) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Unternehmen sowie wirtschaftlich tätige Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktionsverfahren. Auf Grundlage des Klimaschutzvertrages werden die Mehrkosten ausgeglichen, die durch Errichtung und Betrieb klimafreundlicherer Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Die Bewilligung erfolgt über Gebotsverfahren.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Mindestens 10 Kilotonnen CO2-Äquivalente pro Jahr im Referenzsystem

Produkte erbringen äquivalente oder bessere Funktionalität

Teilnahme am Gebotsverfahren

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Voraussetzungen prüfen

    Sicherstellen, dass das Vorhaben mind. 10 kt CO2-Äquivalente jährlich im Referenzsystem emittiert und die Produkte gleichwertige Funktionalität bieten.

  2. 02

    Förderaufruf abwarten und Unterlagen vorbereiten

    Die Bewilligungsbehörde (BMWE) leitet Gebotsverfahren per Förderaufruf ein. Alle erforderlichen Angaben fristgerecht einreichen.

  3. 03

    Antrag beim BMWE einreichen

    Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), stellen.

  4. 04

    Klimaschutzvertrag abschließen

    Nach Bewilligung wird ein Klimaschutzvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen, der die Mehrkosten des Unternehmens ausgleicht.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen sowie Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Wie lange läuft ein Klimaschutzvertrag?
Die Verträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren. In dieser Zeit werden die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren auf Basis des Vertrages ausgeglichen.
Welche Mindestgröße muss ein Vorhaben haben?
Das Vorhaben muss eine Mindestgröße der absoluten durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen im Referenzsystem von mindestens 10 Kilotonnen CO2-Äquivalenten pro Kalenderjahr aufweisen.
Wie erfolgt die Bewilligung?
Die Bewilligung erfolgt im Rahmen von Gebotsverfahren, die durch Förderaufrufe eingeleitet werden. Das BMWE behält sich vor, mit der Administration einen Projektträger zu beauftragen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Klimaschutzverträge (FRL KSV) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    BMWE: Klimaschutzverträge
    klimaschutzvertraege.infoPrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  3. [03]
    Förderrichtlinie vom 11.03.2024
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)