Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Beihilfe für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) gleicht der Bund einen Teil der Kosten aus, die für stromintensive Produktionsunternehmen in beihilfefähigen Sektoren des europäischen Emissionshandels durch die Überwälzung der Treibhausgasemissionskosten auf den Strompreis entstehen. Damit soll Carbon Leakage in Sektoren verhindert werden, in denen eine Produktionsverlagerung angesichts der EU-ETS-Kosten zu befürchten ist. Die Beihilfe wird als nachträglicher Zuschuss auf Basis der CO2-Kosten des Vorjahres ausgezahlt.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Produktion in beihilfefähigem Sektor laut Anhang I der EU-Beihilfe-Leitlinien
Anlage in Deutschland und in Betrieb
Nachweis von Gegenleistungen (z.B. Energiemanagementsystem)
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Voraussetzungen erfüllen
Die Anlage muss in Deutschland stehen und in Betrieb sein; nachzuweisen sind Gegenleistungen wie Energiemanagementsysteme oder Klimaschutzmaßnahmen.
- 02
Antrag bei der DEHSt stellen
Die Antragstellung erfolgt bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt; die jeweiligen Antragsfristen werden auf der DEHSt-Website bekannt gegeben.
- 03
Pflichten beachten
Stilllegungen oder Verlagerungen sind unverzüglich anzuzeigen; gegenüber der Bewilligungsbehörde bestehen Auskunfts- und Prüfungsrechte.
Häufige Fragen
Wer kann die Strompreiskompensation beantragen?
Wie wird die Höhe der Beihilfe bestimmt?
Welche Gegenleistungen sind erforderlich?
Für welchen Zeitraum gilt das Programm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
- [02]DEHSt: Strompreiskompensationdehst.dePrimärquelleDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
- [03]Förderrichtlinie vom 13.03.2024bundesanzeiger.deRechtsgrundlageDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt