Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Beihilfe für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) gleicht der Bund einen Teil der Kosten aus, die für stromintensive Produktionsunternehmen in beihilfefähigen Sektoren des europäischen Emissionshandels durch die Überwälzung der Treibhausgasemissionskosten auf den Strompreis entstehen. Damit soll Carbon Leakage in Sektoren verhindert werden, in denen eine Produktionsverlagerung angesichts der EU-ETS-Kosten zu befürchten ist. Die Beihilfe wird als nachträglicher Zuschuss auf Basis der CO2-Kosten des Vorjahres ausgezahlt.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Produktion in beihilfefähigem Sektor laut Anhang I der EU-Beihilfe-Leitlinien
Anlage in Deutschland und in Betrieb
Nachweis von Gegenleistungen (z.B. Energiemanagementsystem)
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Antragsfrist beachten
Die Antragsfrist wird im Internet auf der Seite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bekannt gegeben. Frist regelmäßig unter dehst.de prüfen.
- 02
Antrag bei DEHSt stellen
Antrag bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt einreichen. Gegenleistungen wie Betrieb eines Energiemanagementsystems oder Klimaschutzmaßnahmen müssen nachgewiesen werden.
Häufige Fragen
Wer kann die Strompreiskompensation beantragen?
Wie wird die Höhe der Beihilfe bestimmt?
Welche Gegenleistungen sind erforderlich?
Für welchen Zeitraum gilt das Programm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
- [02]DEHSt: Strompreiskompensationdehst.dePrimärquelleDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
- [03]Förderrichtlinie vom 13.03.2024bundesanzeiger.deRechtsgrundlageDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt