BundesBonus
Zuschuss Bund

Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten

Produktionsunternehmen in beihilfefähigen Sektoren des europäischen Emissionshandels erhalten als Strompreiskompensation einen Zuschuss zur Minderung der auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen. Die Förderung gilt für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030 und wird von der DEHSt bewilligt.

Zuständig
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Beihilfe für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) gleicht der Bund einen Teil der Kosten aus, die für stromintensive Produktionsunternehmen in beihilfefähigen Sektoren des europäischen Emissionshandels durch die Überwälzung der Treibhausgasemissionskosten auf den Strompreis entstehen. Damit soll Carbon Leakage in Sektoren verhindert werden, in denen eine Produktionsverlagerung angesichts der EU-ETS-Kosten zu befürchten ist. Die Beihilfe wird als nachträglicher Zuschuss auf Basis der CO2-Kosten des Vorjahres ausgezahlt.

Schnell-Check

Passt Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Produktion in beihilfefähigem Sektor laut Anhang I der EU-Beihilfe-Leitlinien

Anlage in Deutschland und in Betrieb

Nachweis von Gegenleistungen (z.B. Energiemanagementsystem)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antragsfrist beachten

    Die Antragsfrist wird im Internet auf der Seite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bekannt gegeben. Frist regelmäßig unter dehst.de prüfen.

  2. 02

    Antrag bei DEHSt stellen

    Antrag bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt einreichen. Gegenleistungen wie Betrieb eines Energiemanagementsystems oder Klimaschutzmaßnahmen müssen nachgewiesen werden.

Häufige Fragen

Wer kann die Strompreiskompensation beantragen?
Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte herstellen, die unter einen der in Anhang I der EU-Beihilfe-Leitlinien genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen, sind antragsberechtigt.
Wie wird die Höhe der Beihilfe bestimmt?
Die Förderhöhe ist abhängig von den indirekten CO2-Kosten des Vorjahres sowie den sektoralen Beihilfeintensitäten gemäß Förderrichtlinie.
Welche Gegenleistungen sind erforderlich?
Antragsteller müssen Gegenleistungen wie den Betrieb eines Energiemanagementsystems oder die Durchführung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen, um die Förderung zu behalten.
Für welchen Zeitraum gilt das Programm?
Die Richtlinie gilt für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030. Antragsfristen werden auf der Website der DEHSt veröffentlicht.

Mehr zu Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
  2. [02]
    DEHSt: Strompreiskompensation
    dehst.dePrimärquelleDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
  3. [03]
    Förderrichtlinie vom 13.03.2024
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt