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Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)

Das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) der Sächsischen Aufbaubank (SAB) finanziert Digitalisierungsvorhaben sächsischer KMU und Freiberufler mit zinsgünstigen Darlehen von 30.000 bis 250.000 Euro — bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei jungen kleinen Unternehmen, ohne Sicherheiten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung.

Max. Kreditrahmen
250.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderhöhe 30.000 € – 250.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) der SAB fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Digitalisierungsniveaus in Unternehmen. Gefördert werden direkte Ausgaben für Fremdleistungen zur Planung und Realisierung, Anschaffung von Hardware und Software sowie Schulungen. Besonders kleine Unternehmen und junge KMU profitieren vom Nachrang des Darlehens und von bis zu 100 % Finanzierungsquote.

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Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-KMU-Definition sowie Angehörige freier Berufe (z. B. Aerzte, Steuerberater, Architekten). Existenzgründer sind erst ab dem vierten Jahr nach Gründung förderfähig. Konzerne und Grossunternehmen sind ausgeschlossen.

Das Unternehmen muss seinen Sitz oder die zu begrünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben. Vorhaben ausserhalb Sachsens sind nicht förderfähig, auch wenn der Unternehmenssitz in Sachsen liegt.

Das Digitalisierungsvorhaben muss ein Mindestvolumen von 30.000 Euro an zuwendungsfähigen Ausgaben erreichen. Die maximale Darlehenssumme beträgt 250.000 Euro je Vorhaben. Mehrere Vorhaben desselben Unternehmens können separat beantragt werden.

Das Vorhaben muss nachweisbar den digitalen Reifegrad des Unternehmens erhöhen, komplexe Geschäftsprozesse digitalisieren oder neue bzw. verbesserte Geschäftsmodelle erschliessen. Nicht förderfähig sind: Pflichtaufwendungen für gesetzliche Compliance, reine Grundausstattung an IKT-Hardware, Telekommunikationsgeräte sowie Onlinemarketingmassnahmen.

Mit dem Vorhaben darf vor Erhalt der offiziellen Bewilligungsbestätigung durch die SAB nicht begonnen werden. Für den Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten rechtsverbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU-Status oder Freiberufler

Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-KMU-Definition sowie Angehörige freier Berufe (z. B. Aerzte, Steuerberater, Architekten). Existenzgründer sind erst ab dem vierten Jahr nach Gründung förderfähig. Konzerne und Grossunternehmen sind ausgeschlossen.

Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Das Unternehmen muss seinen Sitz oder die zu begrünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben. Vorhaben ausserhalb Sachsens sind nicht förderfähig, auch wenn der Unternehmenssitz in Sachsen liegt.

Mindest-Projektvolumen 30.000 Euro

Das Digitalisierungsvorhaben muss ein Mindestvolumen von 30.000 Euro an zuwendungsfähigen Ausgaben erreichen. Die maximale Darlehenssumme beträgt 250.000 Euro je Vorhaben. Mehrere Vorhaben desselben Unternehmens können separat beantragt werden.

Qualifiziertes Digitalisierungsvorhaben

Das Vorhaben muss nachweisbar den digitalen Reifegrad des Unternehmens erhöhen, komplexe Geschäftsprozesse digitalisieren oder neue bzw. verbesserte Geschäftsmodelle erschliessen. Nicht förderfähig sind: Pflichtaufwendungen für gesetzliche Compliance, reine Grundausstattung an IKT-Hardware, Telekommunikationsgeräte sowie Onlinemarketingmassnahmen.

Vorhaben noch nicht begonnen

Mit dem Vorhaben darf vor Erhalt der offiziellen Bewilligungsbestätigung durch die SAB nicht begonnen werden. Für den Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten rechtsverbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

Was bekommst du konkret?

Zinsgünstiges Darlehen mit 1,5 % p.a. (JTF-finanziert) oder 2,5 % p.a. (Landesfinanzierung). Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei jungen kleinen Unternehmen, bis zu 70 % bei etablierten und mittleren Unternehmen. Keine Sicherheiten erforderlich.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Förderfähigkeit prüfen

    Vor der Antragstellung prüfen, ob das geplante Digitalisierungsvorhaben die Mindestanforderungen erfüllt: Projektvolumen mindestens 30.000 Euro, klarer Digitalisierungsbezug (kein reines Onlinemarketing, keine Grundausstattung), Unternehmenssitz in Sachsen und KMU-Status. Die SAB bietet telefonische Erstberatung über das Servicecenter Gewerbefinanzierungen an.

  2. 02

    Antragsweg wählen: Förderportal oder Hausbank

    Der Antrag kann direkt über das SAB-Förderportal (foerderportal.sachsen.de) gestellt werden oder über die eigene Hausbank, die den Antrag digital an die SAB weiterleitet. Beim Hausbank-Weg verpflichtet sich die Bank, die SAB-Konditionen ungeschmaelert weiterzugeben. Wichtig: In beiden Fällen muss der Antrag vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

  3. 03

    Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen

    Benötigt werden: ausgefülltes Antragsformular, Vorhabensbeschreibung mit Darstellung des Digitalisierungsziels, aktueller Jahresabschluss bzw. BWA, ggf. Businessplan bei juengeren Unternehmen sowie De-minimis-Erklärung über erhaltene Beihilfen der letzten drei Steuerjahre. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen erhält der Antragsteller eine E-Mail-Bestätigung.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid der SAB abwarten

    Die SAB prüft den Antrag und erstellt nach positiver Entscheidung einen Bewilligungsbescheid bzw. einen Darlehensvertrag. Erst nach Erhalt dieses Bescheids darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags für das Vorhaben gilt als Vorhabenbeginn.

  5. 05

    Vorhaben umsetzen und Mittelabruf beantragen

    Nach Bewilligung wird das Digitalisierungsvorhaben umgesetzt. Die Darlehensmittel werden entsprechend dem Projektfortschritt abgerufen. Alle Ausgaben müssen durch Rechnungen und Zahlungsnachweise belegt werden. Die SAB kann im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung Belege anfordern.

  6. 06

    Darlehen zurückzahlen — vorzeitig ohne Strafzins möglich

    Nach Ablauf des tilgungsfreien ersten Jahres beginnt die monatliche Rückzahlung des Darlehens in gleichmäßigen Raten über die verbleibende Laufzeit (maximal 5 Jahre). Eine vorzeitige Teil- oder Vollrückzahlung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, was Flexibilität bei positiver Unternehmensentwicklung bietet.

Häufige Fragen

Wer darf das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder förderfähiger Betriebsstätte in Sachsen sowie Angehörige freier Berufe — also etwa Aerzte, Zahnaerzte, Architekten, Rechts- oder Steuerberater. Existenzgründer können erst ab dem vierten Jahr nach Unternehmensgründung einen Antrag stellen. Grossunternehmen ausserhalb der EU-KMU-Definition sind vom Programm ausgeschlossen. Massgeblich für den KMU-Status ist die EU-Empfehlung 2003/361/EG: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro.
Welche Digitalisierungsvorhaben werden durch den Digi-D gefördert?
Gefördert werden Investitionen, die den digitalen Reifegrad des Unternehmens spuerbar steigern. Konkret förderfähig sind: Fremdleistungen für die Planung und Implementierung digitaler Lösungen, Anschaffung von Hard- und Software (z. B. ERP-Systeme, Cloud-Infrastruktur, Cybersecurity-Lösungen), Einführung neuer digitaler Systeme sowie Qualifizierungsmassnahmen für Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Vorhaben. Nicht förderfähig sind Personalkosten des eigenen Unternehmens, IKT-Grundausstattung, Telekommunikationsgeräte sowie reine Onlinemarketingmassnahmen.
Wie hoch ist die Förderquote und bis zu welchem Betrag wird finanziert?
Die SAB finanziert je nach Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei jungen kleinen Unternehmen sowie bis zu 70 Prozent bei etablierten oder jungen mittleren Unternehmen. Das Darlehen beträgt mindestens 30.000 Euro und höchstens 250.000 Euro pro Vorhaben. Bei jungen kleinen Unternehmen kann auf Sicherheiten verzichtet werden und eine Nachrangigkeit des Darlehens vereinbart werden, was die Eigenkapitalbasis schont.
Welche Zinsen und Konditionen gelten für den Digi-D?
Der Sollzins beträgt 1,5 Prozent p. a. nominell für Vorhaben, die aus dem Europäischen Fonds für den Just Transition Fund (JTF) in den sächsischen Kohlerevieren (Lausitz, Mitteldeutsches Revier, Chemnitz-Bereich) finanziert werden, und 2,5 Prozent p. a. nominell für aus Landesmitteln finanzierte Vorhaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei. Danach erfolgt die Rückzahlung in monatlichen Raten. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Tilgung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Wie läuft die Antragstellung bei der SAB ab?
Der Antrag kann auf zwei Wegen gestellt werden: erstens direkt über das digitale Förderportal der SAB (foerderportal.sachsen.de), wo Antrag und Unterlagen vollständig hochgeladen werden; zweitens über die Hausbank, die den Antrag digital an die SAB weiterleitet und sich verpflichtet, die SAB-Konditionen ungekuerzt weiterzugeben. In beiden Fällen gilt: Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt der schriftlichen Bewilligung begonnen werden. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird per E-Mail bestätigt.
Kann der Digi-D mit anderen SAB- oder KfW-Programmen kombiniert werden?
Ja, der Digi-D kann mit ergänzenden Förderprogrammen kombiniert werden. Insbesondere ist eine Kombination mit dem Digitalisierungszuschuss (Digi-Z) der SAB möglich, der als Zuschuss parallel zum Darlehen für dasselbe Vorhaben beantragt werden kann. Auch eine Kombination mit KfW-Programmen (z. B. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit) ist grundsätzlich zulässig, sofern die zulassigen Beihilfegrenzen — insbesondere die De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro über drei Steuerjahre — nicht überschritten werden. Die SAB prüft die Kumulierungsregeln im Einzelfall.
Was ist die De-minimis-Regelung und wie betrifft sie den Digi-D?
Der Digi-D wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gemäß EU-Verordnung Nr. 2023/2831 gewährt. Die De-minimis-Regelung erlaubt staatliche Beihilfen bis zu einem Gesamtbetrag von 300.000 Euro innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren, ohne dass eine formale EU-Beihilfegenehmigung erforderlich ist. Antragsteller müssen im Förderantrag bestätigen, welche De-minimis-Beihilfen sie im laufenden und den beiden vorangegangenen Steuerjahren erhalten haben. Bei Vorhaben in JTF-Gebieten kann alternativ die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) als Rechtsgrundlage gelten, was höhere Fördergrenzen ermöglichen kann.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
  4. [04]
    EU-Verordnung 2023/2831 — De-minimis-Beihilfen
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlage
  5. [05]
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