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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Begrünungsprogramm Saarbrücken — Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Schottergarten-Rückbau in Saarbrücken

Das Saarbrücker Begrünungsprogramm ist ein kommunaler Zuschuss der Landeshauptstadt für Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden sowie für den Rückbau versiegelter Flächen und Schottergärten. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, gestaffelt nach zwei Fördergebieten aus der Stadtklimaanalyse. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme freiwillig erfolgt, der Antrag vor Baubeginn gestellt wird und die Begrünung mindestens zehn Jahre erhalten bleibt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Max. Förderung
7.500 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Klima- und Umweltschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Klima- und Umweltschutz
Förderhöhe bis zu 7.500 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Grundlage ist eine Stadtklimaanalyse. Im Fördergebiet 1 liegen Bereiche mit höherem Versiegelungsgrad, geringerem Grünanteil und hoher Wärmebelastung — dort fällt die Förderung höher aus. Fördergebiet 2 umfasst Gebiete mit günstigeren klimatischen Bedingungen. Liegt ein Grundstück zwischen beiden Bereichen, gilt automatisch der höhere Fördersatz. Die Gebiete sind im Geoinformationsportal der Stadt einsehbar. Förderfähig sind Maßnahmen zur Begrünung von Dächern und Fassaden an Bestandsgebäuden sowie der Rückbau versiegelter Flächen auf bestehenden Grundstücken. Die Umsetzung muss freiwillig erfolgen — es darf keine Verpflichtung zur Begrünung aus einem Bebauungsplan, einer Baugenehmigung oder einer kommunalen Satzung bestehen. Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn. Vor Bewilligung des Zuschusses darf mit den Begrünungsarbeiten nicht begonnen worden sein. Die Auszahlung wird nach vollständiger Ausführung der Arbeiten separat beantragt.

Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung unterhalten und erhalten werden. Bei der Entsiegelung ist Voraussetzung, dass die rückgebaute Fläche mindestens zehn Jahre als begrünte Fläche nach den Vorgaben der Richtlinie bestehen bleibt. Extensive Dachbegrünung braucht mindestens 8 cm Substrathöhe, intensive mindestens 16 cm; Mindestfläche für Dachbegrünung sind 6 Quadratmeter. Bei der extensiven Variante sind Sedum, Kräuter, Gräser und Moose vorgesehen, Flach- und Schrägdächer förderfähig und die Kombination mit Photovoltaik als Energiegründach beim Flachdach möglich. Die Verwendung invasiver gebietsfremder Arten ist nicht zulässig. Die Förderung ist nicht mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar. Das aus Landesmitteln finanzierte kommunale Programm „Aktion Wasserzeichen“ zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung findet bei gleichen Fördertatbeständen vorrangig Anwendung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Zuschüsse können nur vergeben werden, solange die im Haushalt bereitgestellten Mittel nicht aufgebraucht sind. Die Bewilligung verfällt nach zwölf Monaten ab Bescheiddatum, wenn die Auszahlung nicht zuvor beantragt wurde. Eine Fristverlängerung kann in begründeten Einzelfällen gewährt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Zwei Fördergebiete nach Stadtklimaanalyse

Nur freiwillige Maßnahmen an Bestandsgebäuden

Antrag vor Baubeginn

Zehn Jahre Erhaltungspflicht

Technische Mindestanforderungen

Keine Kombination mit anderen Programmen

Kein Rechtsanspruch, Bewilligung 12 Monate gültig

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %7.500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Begrünungsprogramm Saarbrücken — Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Schottergarten-Rückbau
15.000 €

Förderfähig sind max. 15.000 €

Rechnerische Schätzung
7.500 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten15.000 €
  • Förderfähige Basis15.000 €
  • Zuschuss– 7.500 €
  • Dein Eigenanteil7.500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss gibt es für eine Dachbegrünung in Saarbrücken?
Gefördert werden höchstens 50 Prozent der anerkannten Kosten, ab 6 Quadratmetern begrünter Dachfläche. Im Fördergebiet 1 sind das bis zu 45 Euro je Quadratmeter für eine extensive Begrünung ab 8 Zentimeter Substrathöhe und höchstens 4.500 Euro je Maßnahme, bei intensiver Begrünung ab 16 Zentimeter bis zu 60 Euro je Quadratmeter und höchstens 7.500 Euro. Im Fördergebiet 2 liegen die Sätze bei 25 beziehungsweise 45 Euro je Quadratmeter mit Deckeln von 2.500 und 4.500 Euro.
Was bekomme ich für den Rückbau eines Schottergartens?
Der Rückbau versiegelter Flächen und von Schottergärten wird stadtweit einheitlich mit 15 Euro je Quadratmeter gefördert, begrenzt auf höchstens 1.500 Euro je Antrag. Damit sind Maßnahmen auf Flächen von bis zu 100 Quadratmetern förderfähig. Voraussetzung ist, dass die rückgebaute Fläche mindestens zehn Jahre begrünt bleibt.
In welchem Fördergebiet liegt mein Grundstück?
Die Zuordnung ergibt sich aus der Klimafunktionskarte der Stadtklimaanalyse. Eine Übersicht über die Fördergebiete stellt die Stadt im Geoinformationsportal bereit. Flächen im Stadtgebiet, die nicht im Fördergebiet 1 liegen, sind dem Fördergebiet 2 zuzurechnen. Liegt ein Grundstück in beiden Bereichen, wird mit dem höheren Fördersatz gerechnet.
Wer darf einen Antrag stellen?
Nach der Richtlinie sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften antragsberechtigt. Mit der Anpassung der Förderrichtlinie wurde der Kreis erweitert: Laut Stadt können künftig nicht mehr nur Privatpersonen Förderanträge stellen, sondern beispielsweise auch Unternehmen und Vereine. Der Antragsteller erklärt dabei, dass alle nötigen rechtlichen und technischen Genehmigungen vorliegen.
Wie läuft die Auszahlung ab?
Nach Prüfung ergeht ein Bewilligungsbescheid, sofern die Voraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel verfügbar sind. Danach bleiben zwölf Monate Zeit für die Umsetzung. Die Auszahlung wird nach vollständiger Ausführung der Arbeiten beantragt und erfolgt gegen Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten mit Originalrechnung; eine Fotodokumentation des Endzustands ist beizufügen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Begrünungsprogramm Saarbrücken — Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Schottergarten-Rückbau — Offizielle Programmseite
    saarbruecken.dePrimärquelleLandeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Klima- und Umweltschutz
  2. [02]
    Stadt Saarbrücken: Mehr Förderung für mehr Grün — Anpassung der Förderrichtlinie
    saarbruecken.dePrimärquelleLandeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Klima- und Umweltschutz
  3. [03]
    Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Entsiegelung von Flächen und dem Rückbau von Schottergärten (PDF)
    saarbruecken.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Klima- und Umweltschutz

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