BundesBonus
Zuschuss Land

Sachsen-Anhalt REVIER 2038

Strukturwandel-Förderung für Burgenlandkreis, Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis. Zuschüsse bis zu 90 % für bedeutsame Investitionen in wirtschaftliche und soziale Infrastruktur.

Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe ab 25.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm Sachsen-Anhalt REVIER 2038 wird vom Bund und Land SA finanziert und unterstützt den Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist eine von drei Bewilligungsbehörden und fördert Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur, touristische Infrastruktur, Verkehr, öffentliche Fürsorge, Forschung und Innovation, Naturschutz, Regionalentwicklung, Klimaschutz und Digitalisierung.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Gebietskörperschaften oder sonstige Träger öffentlicher/kommunaler Aufgaben

Investition ist besonders bedeutsam und trägt zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei

Fördersumme mindestens 25.000 Euro

Vorhaben noch nicht begonnen bei Antragstellung

Vorhaben muss bis 31.12.2038 abgeschlossen sein

Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung demografischer Entwicklung nutzbar sein und im Einklang mit Nachhaltigkeitszielen stehen

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Projektanmeldung einreichen

    Vor der förmlichen Antragstellung Projektanmeldung (SO-0-028) bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Die IB ist eine von drei Bewilligungsbehörden für das Programm Sachsen-Anhalt REVIER 2038.

  2. 02

    Unterlagen vorbereiten und Antrag einreichen

    Unterlagencheckliste (für Kommunen oder sonstige Träger) herunterladen und Antrag (AN-0-129) vollständig bei der IB einreichen. Erklärung zum Vorhabensbeginn (AN-9-168) beifügen.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die IB

    Die IB prüft das Vorhaben auf Förderfähigkeit im Bereich Strukturwandel (Burgenlandkreis, Halle, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis). Bei positiver Entscheidung erfolgt der Bewilligungsbescheid.

  4. 04

    Vorhaben durchführen und Zwischennachweise einreichen

    Strukturwandel-Vorhaben gemäß Bewilligungsbescheid umsetzen und Zwischennachweise (VN-2-003) fristgerecht bei der IB einreichen.

  5. 05

    Auszahlung beantragen und Verwendungsnachweis erbringen

    Auszahlungsantrag (AU-0-117) bei der IB einreichen und nach Abschluss des Vorhabens abschließenden Verwendungsnachweis erbringen.

Häufige Fragen

Welche Regionen werden gefördert?
Gefördert wird der Strukturwandel in Burgenlandkreis, kreisfreier Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis im Mitteldeutschen Revier.
Wie hoch ist die Bundesförderung?
Die Bundesbeteiligung kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt zudem die Hälfte des kommunalen Eigenanteils.
Wer kann Anträge stellen?
Gebietskörperschaften und sonstige Träger, soweit sie öffentliche oder kommunale Aufgaben erfüllen, können Anträge stellen.
Wann muss das Vorhaben abgeschlossen sein?
Das Vorhaben muss bis zum 31. Dezember 2038 abgeschlossen sein.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Projekte müssen zunächst mittels Formblatt bei der Investitionsbank angemeldet werden, bevor die Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde erfolgt. Nach Anmeldung und nach Antragstellung müssen regelmäßig Projektberichte eingereicht werden.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sachsen-Anhalt REVIER 2038 — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt