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Zuschuss Land

RWP-Beratungsförderung Nordrhein-Westfalen

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) Nordrhein-Westfalen bezuschusst Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes. Gefördert werden in der ersten Phase bis zu 25 Prozent, in einer zweiten Phase bis zu 50 Prozent der Beratungskosten. Die Abwicklung erfolgt über die NRW.BANK.

Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen (NRW.BANK)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (NRW.BANK)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm KMU bei umfassenden betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Beratungen, etwa zur Neuausrichtung der Finanzierung, zur Umstrukturierung, zur Unternehmensnachfolge oder zur Digitalisierung. Auch Belegschaftsinitiativen zur Unternehmensübernahme werden gefördert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Tourismusgewerbes

Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als fünf Jahre

Beratung durch externen Berater mit mindestens zweijähriger Erfahrung und drei prüfbaren Referenzen

Antrag vor Abschluss des Beratungsvertrags bei der NRW.BANK gestellt

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zu den Beratungskosten: in der ersten Phase (bis fünf Tagewerke) bis zu 25 Prozent, in einer notwendigen zweiten Phase (bis zehn weitere Tagewerke) bis zu 50 Prozent. Für Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen übernehmen wollen, beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 1.000 Euro pro Tagewerk (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

Wie stellst du den Antrag?

Der Zuwendungsantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.BANK gestellt werden. Über den Antrag wird grundsätzlich innerhalb von drei Monaten entschieden. Nach der Beratung sind ein Tätigkeitsnachweis und ein schriftlicher Beratungsbericht einzureichen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die RWP-Beratungsförderung in NRW?
In der ersten Beratungsphase werden bis zu 25 Prozent der Kosten bezuschusst, in einer notwendigen zweiten Phase bis zu 50 Prozent. Für Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollen, beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent. Als zuwendungsfähig gelten maximal 1.000 Euro pro Tagewerk.
Wie viele Beratungstage werden gefördert?
In der ersten Phase werden bis zu fünf Tagewerke gefördert, in einer gegebenenfalls notwendigen zweiten Phase bis zu zehn weitere Tagewerke. Ein Tagewerk entspricht acht Zeitstunden. Beide Phasen können innerhalb von fünf Jahren jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden.
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes, die älter als fünf Jahre sind und sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die Beratung muss sich deutlich von der laufenden Geschäftstätigkeit abheben.
Welche Beratungen werden nicht gefördert?
Nicht gefördert werden allgemeine Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchführung, reine Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beratungen durch Betriebsangehörige oder verbundene Unternehmen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    RWP-Beratungsförderung Nordrhein-Westfalen — Offizielle Programmseite
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (NRW.BANK)
  2. [02]
    NRW.BANK
    nrwbank.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (NRW.BANK)
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