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Zuschuss Land

RIKA - Qualifizierende Projekte

Förderung von Qualifizierungsprojekten für Frauen in Niedersachsen zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit und Gleichstellung im Arbeitsleben. EU-kofinanziertes Programm mit Zuschüssen von 40% (SER-Gebiet) bis 60% (ÜR-Gebiet).

Zuständig
NBank - Niedersächsische Landesförderbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank - Niedersächsische Landesförderbank
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

RIKA bietet Beratung und Förderung für Qualifizierungsprojekte, die die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben und Chancengerechtigkeit bei der Existenz- und Alterssicherung erhöhen. Das Programm unterstützt Organisationen mit umfassender Beratung und betrachtet alle Fördermöglichkeiten des Landes, Bundes und der Europäischen Union. Schwerpunkte sind Qualifizierung, Aufstiegsförderung, Digitalisierung, Handwerk und Technik sowie Unterstützung für Existenzgründungen von Frauen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Projektschwerpunkt: Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching, Aufstiegsförderung, Digitalisierung oder Handwerk/Technik

Zielgruppe: nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen oder Frauen bei Unternehmensgruendung

Erfuellung festgelegter Qualitätsstandards und Bewertungskriterien

Traeger: Juristische Person des oeffentlichen oder privaten Rechts mit fachlicher und administrativer Kompetenz

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung über das Kundenportal der NBank mindestens 3 Monate vor Projektbeginn. Schritt-für-Schritt-Führung durch das Portal. Voraussetzung ist die Erfüllung festgelegter Qualitätsstandards und Bewertungskriterien. Projektbeschreibung muss Querschnittsziele integriert beschreiben mit Fokus auf Gleichstellung der Geschlechter.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderquote?
Der Zuschuss beträgt 40% der förderfähigen Gesamtausgaben im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet. Zusätzlich wird eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben in Höhe von 36% gewährt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die erforderliche fachliche und administrative Kompetenz gegeben ist.
Welche Frauen werden durch RIKA-Projekte unterstützt?
Gefördert werden Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen mit arbeitsmarktorientierter Beratung und Kompetenzerweiterung. Besondere Zielgruppen sind Geflüchtete oder zugewanderte Frauen, Alleinerziehende und Frauen bei Unternehmensgründung. Schwerpunkte der Projekte liegen auf Qualifizierung, Aufstiegsförderung, Digitalisierung, Handwerk und Technik.

Mehr zu RIKA - Qualifizierende Projekte und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    RIKA - Qualifizierende Projekte — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank - Niedersächsische Landesförderbank
  2. [02]
    Produktinformation RIKA
    nbank.dePrimärquelleNBank - Niedersächsische Landesförderbank