Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | 4.000 € – 15.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) Teilprogramm MID-Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kleinstunternehmen und KMU gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig ist die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien einsetzen: Künstliche Intelligenz, Algorithmen des maschinellen Lernens, Data-Mining-Verfahren, Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR-Technologien. Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische Marktverwertung erwarten lassen. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.
Passt MID-Digitalisierung NRW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Kleinstunternehmen oder KMU gemäß EU-Definition
Sitz in Nordrhein-Westfalen
Marktgängiges digitales Produkt mit hohem Innovationspotenzial
Einsatz von KI, Machine Learning, Data Mining, Echtzeit- oder AR/VR-Technologie
Antrag vor Vorhaben-Beginn
Programm-Inanspruchnahme maximal einmal in zwei Jahren
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 15.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro pro Vorhaben. Bagatellgrenze 4.000 Euro. Das Vorhaben wird je nach Festlegung innerhalb von maximal 3, 6, 9 oder 12 Monaten durchgeführt. Doppelförderung mit anderen öffentlichen Zuschüssen ist ausgeschlossen, öffentliche Darlehen und Bürgschaften sind aber kombinierbar.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 30.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten30.000 €
- Förderfähige Basis30.000 €
- Zuschuss– 15.000 €
- Dein Eigenanteil15.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Monatliche Interessensbekundung im Kundenportal einreichen
Jeden Monat eine Interessensbekundung über das NRW.BANK Kundenportal einreichen. Nur registrierte Nutzer können am Losverfahren teilnehmen.
- 02
Am monatlichen Losverfahren teilnehmen
Aus den eingegangenen Interessensbekundungen werden monatlich Lose gezogen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
- 03
Bei Losgewinn: Förderantrag innerhalb von 28 Tagen stellen
Wenn das Los gezogen wurde, muss innerhalb von 28 Tagen ein vollständiger Förderantrag über das NRW.BANK Kundenportal eingereicht werden. Die Frist ist bindend.
- 04
Bewilligungsbescheid abwarten
Nach Prüfung des vollständigen Antrags ergeht der Bewilligungsbescheid. Erst danach mit dem Digitalisierungsvorhaben beginnen.
Häufige Fragen
Wer kann MID-Digitalisierung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Technologien werden gefördert?
Wie funktioniert das Losverfahren?
Lässt sich der Zuschuss kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]MID-Digitalisierung NRW — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen
- [02]Richtlinie MWIKE NRW MID-Digitalisierungrecht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen