BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

MID-Digitalisierung NRW

Mit dem Teilprogramm MID-Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten KMU und Kleinstunternehmen Zuschüsse für die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro.

Max. Förderung
15.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe 4.000 € – 15.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) Teilprogramm MID-Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kleinstunternehmen und KMU gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig ist die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien einsetzen: Künstliche Intelligenz, Algorithmen des maschinellen Lernens, Data-Mining-Verfahren, Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR-Technologien. Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische Marktverwertung erwarten lassen. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Kleinstunternehmen oder KMU gemäß EU-Definition

Sitz in Nordrhein-Westfalen

Marktgängiges digitales Produkt mit hohem Innovationspotenzial

Einsatz von KI, Machine Learning, Data Mining, Echtzeit- oder AR/VR-Technologie

Antrag vor Vorhaben-Beginn

Programm-Inanspruchnahme maximal einmal in zwei Jahren

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    15.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für MID-Digitalisierung NRW
30.000 €

Förderfähig sind max. 30.000 €

Rechnerische Schätzung
15.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten30.000 €
  • Förderfähige Basis30.000 €
  • Zuschuss– 15.000 €
  • Dein Eigenanteil15.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Monatliche Interessensbekundung im Kundenportal einreichen

    Jeden Monat eine Interessensbekundung über das NRW.BANK Kundenportal einreichen. Nur registrierte Nutzer können am Losverfahren teilnehmen.

  2. 02

    Am monatlichen Losverfahren teilnehmen

    Aus den eingegangenen Interessensbekundungen werden monatlich Lose gezogen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

  3. 03

    Bei Losgewinn: Förderantrag innerhalb von 28 Tagen stellen

    Wenn das Los gezogen wurde, muss innerhalb von 28 Tagen ein vollständiger Förderantrag über das NRW.BANK Kundenportal eingereicht werden. Die Frist ist bindend.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Nach Prüfung des vollständigen Antrags ergeht der Bewilligungsbescheid. Erst danach mit dem Digitalisierungsvorhaben beginnen.

Häufige Fragen

Wer kann MID-Digitalisierung beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro.
Welche Technologien werden gefördert?
Förderfähig sind digitale Produkte mit mindestens einer der folgenden Schlüsseltechnologien: Künstliche Intelligenz, Algorithmen des maschinellen Lernens, Data-Mining-Verfahren, Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie AR/VR-Technologien.
Wie funktioniert das Losverfahren?
Die Antragstellung erfolgt zweistufig. In Stufe 1 wird monatlich eine Interessensbekundung über das NRW.BANK-Kundenportal abgegeben. Wenn das Los gezogen wird, ist Stufe 2 für 28 Tage freigeschaltet. Bei nicht gezogenem Los ist eine erneute Teilnahme erforderlich.
Lässt sich der Zuschuss kombinieren?
Doppelförderung mit weiteren öffentlichen Zuschüssen aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU ist ausgeschlossen. Öffentliche Darlehen und Bürgschaften können aber in Anspruch genommen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    MID-Digitalisierung NRW — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Richtlinie MWIKE NRW MID-Digitalisierung
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen