Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | 4.000 € – 15.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) Teilprogramm MID-Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kleinstunternehmen und KMU gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig ist die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien einsetzen: Künstliche Intelligenz, Algorithmen des maschinellen Lernens, Data-Mining-Verfahren, Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR-Technologien. Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische Marktverwertung erwarten lassen. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Kleinstunternehmen oder KMU gemäß EU-Definition
Sitz in Nordrhein-Westfalen
Marktgängiges digitales Produkt mit hohem Innovationspotenzial
Einsatz von KI, Machine Learning, Data Mining, Echtzeit- oder AR/VR-Technologie
Antrag vor Vorhaben-Beginn
Programm-Inanspruchnahme maximal einmal in zwei Jahren
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %15.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 30.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten30.000 €
- Förderfähige Basis30.000 €
- Zuschuss– 15.000 €
- Dein Eigenanteil15.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Monatliche Interessensbekundung im Kundenportal einreichen
Jeden Monat eine Interessensbekundung über das NRW.BANK Kundenportal einreichen. Nur registrierte Nutzer können am Losverfahren teilnehmen.
- 02
Am monatlichen Losverfahren teilnehmen
Aus den eingegangenen Interessensbekundungen werden monatlich Lose gezogen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
- 03
Bei Losgewinn: Förderantrag innerhalb von 28 Tagen stellen
Wenn das Los gezogen wurde, muss innerhalb von 28 Tagen ein vollständiger Förderantrag über das NRW.BANK Kundenportal eingereicht werden. Die Frist ist bindend.
- 04
Bewilligungsbescheid abwarten
Nach Prüfung des vollständigen Antrags ergeht der Bewilligungsbescheid. Erst danach mit dem Digitalisierungsvorhaben beginnen.
Häufige Fragen
Wer kann MID-Digitalisierung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Technologien werden gefördert?
Wie funktioniert das Losverfahren?
Lässt sich der Zuschuss kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]MID-Digitalisierung NRW — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen
- [02]Richtlinie MWIKE NRW MID-Digitalisierungrecht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen