BundesBonus
Zuschuss · bis 200 € Land Aktuell bis 31.12.2027

Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (Bremen) in Bremen

Mit dem Qualifizierungsbonus für Beschäftigte fördert das Land Bremen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mit einem gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit eine abschlussbezogene Weiterbildung machen. Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme.

Max. Förderung
200 €
pro Antrag
Zuständig
Bremer Aufbau-Bank (BAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Förderhöhe bis zu 200 €
Zielgruppe Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Qualifizierungsbonus für Beschäftigte soll Menschen, die in Bremen wohnen oder arbeiten, motivieren, eine abschlussbezogene Fortbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen. Ziel ist die Stärkung der individuellen Arbeitsmarktchancen und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Wirtschaft. Gefördert werden nach dem Qualifizierungschancengesetz geförderte Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

Schnell-Check

Passt Qualifizierungsbonus für Beschäftigte zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (kein Minijob)
Gültiger Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Arbeitsort im Land Bremen
Antrag vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Gefördert werden gering qualifizierte Beschäftigte im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III, die an einer nach dem Qualifizierungschancengesetz geförderten abschlussbezogenen Maßnahme teilnehmen und über einen gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit verfügen.
Wie hoch ist der Qualifizierungsbonus?
Der Bonus beträgt 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme und ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, längstens bis zum 31.12.2027.
Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Die Maßnahme muss abschlussbezogen sein und zu einem anerkannten Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder den Schulgesetzen führen. Teilqualifizierungen sind nicht förderfähig.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme direkt bei der Bremer Aufbau-Bank zu stellen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein gültiger Bildungsgutschein vorliegen. Die Maßnahme muss spätestens zum 31.12.2027 beginnen.

Mehr zu Qualifizierungsbonus für Beschäftigte in Bremen

Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (Bremen) — Offizielle Programmseite
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
  2. [02]
    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für einen Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (Fassung ab 01.07.2026)
    bab-bremen.deRechtsgrundlageLand Bremen (Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (Bremen) mit Fokus auf Bremen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.