BundesBonus
Zuschuss Land Aktuell bis 30.06.2027

progres.nrw - Klimaschutztechnik in Nordrhein-Westfalen

Mit progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe ab 350 €
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm bündelt Fördermodule für Erneuerbare Energien zur Stromerzeugung (z. B. Freiflächen-, Floating-, Agri-PV, Wasserkraft, Fassaden-PV, PV-Carports), für Erneuerbare Wärme und Transformation (Geothermie, Lüftungsanlagen, Solarthermie, Beratung), für Gebäude und Quartiere (KlimaQuartier.NRW) und für Fachkräftesicherung (Bildungsprämien Kommunale Wärmeplanung, Wärmepumpe, Abwärmeberatung). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen. Geltungsdauer: 30.06.2027.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
Förderfähig sind neue Anlagen und Anlagenteile
Kein Vorhabensbeginn vor Bewilligung
Zuwendung von mindestens 350 Euro (Bagatellgrenze)
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg

    Die Antragstellung erfolgt auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.

  2. 02

    Erst nach Bewilligung beginnen

    Der Vorhabensbeginn ist erst nach der Bewilligung zulässig.

  3. 03

    Genehmigungen vorlegen

    Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen vorliegen.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Zum Beispiel Freiflächen-, Floating-, Agri- und Fassaden-Photovoltaik, Wasserkraft, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Solarthermie, KlimaGebäude und Bildungsprämien für Wärmepumpen- und Wärmeplanungs-Fachkräfte.
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Angehörige der freien Berufe, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Hochschulen, Kammern, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen des Privatrechts.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Modul und Vorhabentyp. Die Bagatellgrenze liegt bei 350 €.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik (MB.NRW 2026 Nr. 234)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt progres.nrw - Klimaschutztechnik mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.