Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 1.500 € je Ladepunkt |
| Förderquote | bis 40 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über progres.nrw – Emissionsarme Mobilität den Kauf, die Errichtung und den Netzanschluss steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur, die nicht öffentlich zugänglich ist. Für Wohngebäude war dieser Fördergegenstand zeitweise ausgesetzt; seit dem 14. August 2026 ist die Förderung von Ladepunkten an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen laut Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich. Rechtsgrundlage ist die konsolidierte Förderrichtlinie vom 5. August 2026, Nummer 6.3.3.1. Mietgebäude müssen mindestens zwei Wohneinheiten haben, und ein Wohngebäude darf nicht über mehr als fünf Stellplätze verfügen. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Eigentümer selbst bewohnter Einfamilien- oder Reihenhäuser sind nicht antragsberechtigt. Anträge sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt | Die Förderung erstreckt sich nur auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen. |
| Mit dem Vorhaben wurde nicht vor der Bewilligung begonnen | Als Vorhabenbeginn gilt schon die Auftragsvergabe, also jede verbindliche Bestellung und jeder Vertrag mit dem Fachunternehmen. |
| Antragsteller-Typ | Antragsberechtigte nach Nummer 3.1 Buchstabe a bis d der Förderrichtlinie. Gemeinden können für Ladepunkte an Wohngebäuden keinen Antrag stellen; Eigentümer selbst bewohnter Einfamilien- oder Reihenhäuser ebenfalls nicht. |
| Zuwendung mindestens 500 € (Bagatellgrenze) | Zuwendungen unter 500 Euro werden nicht bewilligt. Bei 40 Prozent Förderquote sind dafür zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 1.250 Euro nötig. |
| Höchstens 1.500 € je Ladepunkt | Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.500 Euro je Ladepunkt; große Unternehmen höchstens 20 Prozent. |
| Mietgebäude mit mindestens zwei Wohneinheiten oder Wohnungseigentumsanlage | Gefördert werden Ladepunkte nur an Stellplätzen für Mieter von Wohngebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten oder an Wohnungseigentumsanlagen. Selbst bewohnte Einfamilien- und Reihenhäuser sind ausgeschlossen. |
| Das Wohngebäude hat höchstens fünf Stellplätze | Ein Wohngebäude darf nicht über mehr als fünf Stellplätze verfügen. Bei Anlagen mit mehreren Wohngebäuden zählen die dem jeweiligen Gebäude zugeordneten Stellplätze. |
| Ladestrom aus erneuerbaren Energien | Der Strom muss aus einem Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort stammen; eine eigene Anlage braucht mindestens 2 Kilowatt Nennleistung je Ladepunkt unter 50 Kilowatt Ladeleistung. |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 40 % | 1.500 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 3.750 €
je Ladepunkt
- Gesamtkosten3.750 €
- Förderfähige Basis3.750 €
- Zuschuss– 1.500 €
- Dein Eigenanteil2.250 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Angebot eines Fachunternehmens einholen
Kostenvoranschlag oder Angebot für die Ladeinfrastruktur einholen. Installieren muss ein Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung.
- 02
Antrag online bei der Bezirksregierung Arnsberg stellen
Den Antrag ausschließlich über das elektronische Antragsformular stellen und das Angebot hochladen, soweit das Formular es verlangt. Donnerstags von 11 bis 13 Uhr ist das Formular wegen Wartung nicht erreichbar.
- 03
Erst nach der Entscheidung beauftragen
Mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn über den Antrag entschieden ist. Als Beginn gilt schon jede verbindliche Bestellung und jeder Vertrag mit dem Fachunternehmen.
- 04
Auszahlung beantragen
Nach Abschluss den Auszahlungsantrag mit Verwendungsnachweis über den Link im Zuwendungsbescheid einreichen. Die Bezirksregierung prüft ihn, fordert bei Bedarf Rechnungen an und überweist dann den Zuschuss.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung für Ladepunkte an Wohngebäuden beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss je Ladepunkt?
Wo wird der Antrag gestellt?
Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?
Bis wann gilt die Förderung?
Was wird ausdrücklich nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]progres.nrw – Emissionsarme Mobilität — Förderprodukt der NRW.BANKnrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Konsolidierte Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität vom 05.08.2026bra.nrw.deRechtsgrundlageBezirksregierung Arnsberg
- [03]NRW.BANK – De-minimis-Beihilfe-Infonrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [04]Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagenbra.nrw.dePrimärquelleBezirksregierung Arnsberg
- [05]Meldung vom 14.08.2026: Förderung an Mietgebäuden und WEG wieder möglichbra.nrw.dePrimärquelleBezirksregierung Arnsberg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
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