BundesBonus
Stadt Stuttgart · Stadt-Bonus Stapelbar mit § 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox

Dein Stadt-Bonus in Stuttgart

1.000 € Stadt + ~190 €/Jahr § 14a

Stuttgart Solaroffensive: 1.000 € Direkt-Zuschuss für Wallbox bei Kombination mit neuer PV-Anlage (mindestens 3 kWp). Reine Wallbox-Förderung ohne PV ist nicht vorgesehen — wer nur eine Wallbox installiert, nutzt § 14a EnWG (~190 €/Jahr Netzentgelt-Ersparnis), THG-Quote (320 €/Jahr für E-Auto-Halter) und § 35a EStG (1.200 € Steuerermäßigung für Handwerker-Lohnkosten). Antrag VOR Investitions-Beginn.

Plus: Bundes-Hebel zum Stapeln

Sonstige Bund

§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox — Bundes-Stack zur Stadt-Förderung

Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt von ~110–190 €/Jahr (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.

Zuständig
Bundesnetzagentur
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sonstige
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesnetzagentur
Förderhöhe Regional unterschiedlich — siehe Stadt-Detail oben
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Plus: § 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox als Bundes-Stack

Zusätzlich zum Stadt-Programm in Stuttgart kannst du das Bundes-Programm nutzen — hier die Konditionen im Detail.

Mit der Reform des § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) gilt seit Januar 2024: jede neu installierte private Wallbox muss vom Netzbetreiber gedimmt werden können (Lastreduktion auf mindestens 4,2 kW bei Netzengpass). Im Gegenzug erhält der Haushalt einen reduzierten Netzentgelt-Tarif. Drei Module zur Auswahl: Modul 1 = pauschale Jahresreduktion (einfach), Modul 2 = 60 % Rabatt auf Arbeitspreis (mit separatem Zähler, lohnt bei viel Wallbox-Strom), Modul 3 = zeitvariable Netzentgelte (lohnt mit dynamischem Tarif).

Schnell-Check

Passt § 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung fallen verpflichtend unter § 14a EnWG. Typische 11-kW- und 22-kW-Wallboxen erfüllen dieses Kriterium automatisch.

Pflicht zur Steuerbarkeit gilt für alle neu installierten Wallboxen ab 1. Januar 2024. Bestandsanlagen können freiwillig in das neue System wechseln.

Die Wallbox muss vor Inbetriebnahme beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Ohne diese Anmeldung greift keines der drei Reduzierungs-Module.

Intelligentes Messsystem mit Steuerungsgerät oder ein vom Netzbetreiber zugelassenes Steuerungs-Modul. Die Beauftragung beim Messstellenbetreiber genügt für den Anspruch auf das reduzierte Netzentgelt.

Modul 1 (Pauschale), Modul 2 (60 Prozent Rabatt auf Arbeitspreis mit eigenem Zähler) oder Modul 1 in Kombination mit Modul 3 (zeitvariable Tarife). Ein Wechsel ist einmal pro Jahr möglich.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Netzanschlussleistung über 4,2 kW

Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung fallen verpflichtend unter § 14a EnWG. Typische 11-kW- und 22-kW-Wallboxen erfüllen dieses Kriterium automatisch.

Inbetriebnahme ab 1. Januar 2024

Pflicht zur Steuerbarkeit gilt für alle neu installierten Wallboxen ab 1. Januar 2024. Bestandsanlagen können freiwillig in das neue System wechseln.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Wallbox muss vor Inbetriebnahme beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Ohne diese Anmeldung greift keines der drei Reduzierungs-Module.

Mess- und Steuerungs-Einrichtung

Intelligentes Messsystem mit Steuerungsgerät oder ein vom Netzbetreiber zugelassenes Steuerungs-Modul. Die Beauftragung beim Messstellenbetreiber genügt für den Anspruch auf das reduzierte Netzentgelt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Wallbox beim Netzbetreiber anmelden

    Vor der Installation den zuständigen Verteilnetzbetreiber kontaktieren und die geplante Wallbox mit Anschlussleistung melden. Bei mehr als 11 kW ist eine Genehmigung erforderlich, bis 11 kW reicht die Anmeldung.

  2. 02

    Steuerungs-Einrichtung beauftragen

    Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems plus Steuerbox beauftragen. Allein der nachweisbare Auftrag berechtigt bereits zum reduzierten Netzentgelt nach § 14a EnWG.

  3. 03

    Modul auswählen

    Beim Netzbetreiber Modul 1 (Pauschale), Modul 2 (prozentuale Arbeitspreis-Reduzierung mit separatem Zähler) oder Modul 1 in Kombination mit Modul 3 (zeitvariable Tarife) wählen. Ohne aktive Wahl wird Modul 1 als Standard zugeordnet.

  4. 04

    Zählpunkt einrichten (nur Modul 2)

    Für Modul 2 separaten Zählpunkt für die Wallbox installieren lassen. Der Haushaltsstrom läuft weiter über den bestehenden Zähler, die Wallbox erhält einen eigenen Stromtarif mit reduziertem Netzentgelt.

  5. 05

    Inbetriebnahme durch Elektrofachbetrieb

    Die Wallbox wird durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert, an die Steuerbox angebunden und gegenüber dem Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb genommen.

  6. 06

    Netzentgelt-Reduzierung auf der Stromrechnung prüfen

    Nach der ersten Jahresabrechnung kontrollieren, ob die Modul-1-Pauschale beziehungsweise die prozentuale Reduzierung in der Netzentgelt-Position korrekt ausgewiesen ist. Bei fehlender Reduzierung beim Netzbetreiber oder Stromlieferanten reklamieren.

Häufige Fragen

Welche drei Module gibt es nach § 14a EnWG?
Modul 1 ist eine bundeseinheitliche Jahres-Pauschale auf den Netzentgelt-Grundpreis (je nach Netzgebiet rund 110 bis 190 Euro pro Jahr). Modul 2 reduziert den Arbeitspreis-Anteil des Netzentgelts auf 40 Prozent, setzt aber einen separaten Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung voraus. Modul 3 koppelt eine zeitvariable Netzentgelt-Komponente an Modul 1 und ist seit April 2025 verpflichtend von jedem Netzbetreiber anzubieten.
Ab wann gilt die Pflicht zur Steuerbarkeit?
Seit dem 1. Januar 2024 sind alle neu in Betrieb genommenen privaten Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung verpflichtend steuerbar im Sinne von § 14a EnWG. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Anschluss nicht mehr wegen drohender Netzüberlastung ablehnen oder verzögern. Maßgeblich ist die Festlegung BK6-22-300 der Bundesnetzagentur vom 27. November 2023.
Was passiert mit alten Wallboxen aus der Zeit vor 2024?
Bestandsanlagen ohne bestehende Steuerungsvereinbarung sind dauerhaft von der Regelung ausgenommen. Bestandsanlagen mit bereits vereinbarter Steuerung behalten ihre bisherigen Konditionen bis zum 31. Dezember 2028. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Modul-System ist möglich, aber unumkehrbar.
Wie wirkt sich das Dimmen auf die Ladegeschwindigkeit aus?
Der Netzbetreiber darf die Bezugsleistung der Wallbox bei akuter Netzgefährdung temporär auf 4,2 kW reduzieren. In dieser Zeit lädt das Elektroauto nur einphasig statt dreiphasig, eine volle Akku-Ladung dauert dann etwa drei- bis viermal so lange. In der Praxis tritt das Dimmen nur in seltenen Engpass-Situationen ein und betrifft die typischen nächtlichen Ladevorgänge praktisch nicht.
Modul 1 oder Modul 2 wählen?
Modul 1 ist für die meisten Wallbox-Nutzer im Einfamilienhaus die einfachste Lösung, da kein zusätzlicher Zähler und kein separater Stromtarif nötig sind. Modul 2 lohnt sich erst ab hohem Jahresverbrauch der steuerbaren Anlage, also typischerweise in Kombination mit Wärmepumpe oder einer Wallbox mit sehr hoher Fahrleistung. Ein nachträglicher Wechsel zwischen den Modulen ist einmal jährlich möglich.
Wie viel Geld spart die Reduzierung konkret im Monat?
Die Modul-1-Pauschale entlastet je nach Netzgebiet um etwa 9 bis 16 Euro im Monat. Auf zehn Jahre Wallbox-Nutzung gerechnet ergibt das eine Entlastung in der Größenordnung von rund 1.100 bis 1.900 Euro pro Haushalt. Modul 2 kann bei Vielladern und Wärmepumpen-Haushalten höhere Beträge bringen, ist aber durch die Zusatzkosten für den Zählpunkt schwerer zu kalkulieren.
Welche Geräte fallen unter die 4,2-kW-Grenze?
Steuerbar sind Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und private Stromspeicher mit einer Netzanschlussleistung über 4,2 kW. Der normale Haushaltsverbrauch und der selbst erzeugte PV-Strom werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Öffentliche Ladepunkte sind komplett von der Regelung ausgenommen.

§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox auch in deiner Nähe

Regionen mit eigenen Daten — Antrags-Zahlen, Durchschnittsbeträge oder kuratierte Besonderheiten. Hilfreich wenn du Stuttgart mit Nachbar-Städten vergleichen willst.

Region

Konstanz, Universitätsstadt

Konstanz fördert Wallboxen über die Stadtwerke Konstanz mit 100 € pauschal (bei Wallbox-Kauf über Drittanbieter) bzw. 150 € pauschal (bei Wallbox-Kauf und Installation über die Stadtwerke). Plus § 14a EnWG-Netzentgelt-Ersparnis (~190 €/Jahr) bei steuerbarer Wallbox. Tarif-gekoppelt — Tarif „SeeEnergie ÖkostromFairPlus" ist Pflicht.

Bundesland

Berlin

Berlins WELMO (Wirtschaftsnahe Elektromobilität, IBB) lief Ende 2025 aus. Verlängerung bis 2027 ist politisch beschlossen, die Detailrichtlinie steht aber noch aus — Stand 2026-05-08 sind keine Neuanträge möglich. Hauptweg Privat: § 14a EnWG (~190 €/Jahr Netzentgelt-Ersparnis) plus THG-Quote (320 €/Jahr) plus § 35a EStG (1.200 € Steuerermäßigung). welmo.de auf Wiedereröffnung beobachten.

Stadt

Bonn

Bonn bietet über die Stadtwerke (SWB) bis zu 600 € BonnNatur-Wallbox-Bonus bei Abschluss eines BonnNatur-Tarifs und Wallbox-Kauf direkt bei SWB. Plus § 14a EnWG-Netzentgelt-Ersparnis (~190 €/Jahr) bei steuerbarer Wallbox. Tarif-gekoppelt — kein städtischer Klimafonds-Direktzuschuss.

Stadt

Bremen

Bremen bietet über die Stadtwerke (swb) das swb Solar Komfort + swb Wallbox Komfort: 750 € Kombi-Bonus PV+Wallbox plus 250 € Installations-Zuschuss. Plus § 14a EnWG-Netzentgelt-Ersparnis (~190 €/Jahr). Tarif-gekoppelt — swb-Produktkauf erforderlich.

Region

Dinslaken, Stadt

Dinslaken fördert Wallboxen über die Stadtwerke Dinslaken mit 150 € pauschal pro Wallbox/Ladesäule. Kontingent für 2026: 25 Wallboxen — frühe Antragstellung empfohlen, Tagesstand über Stadtwerke-Hotline 0800/11605-60 erfragen. Plus § 14a EnWG-Netzentgelt-Ersparnis (~190 €/Jahr) bei steuerbarer Wallbox. Tarif-gekoppelt — Ökostrom-Tarif „DINStrom+" ist Pflicht, Wallbox-Kauf über die Stadtwerke.

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Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bundesnetzagentur — Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
    bundesnetzagentur.dePrimärquelleBundesnetzagentur
  2. [02]
    § 14a EnWG — Steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
    Festlegung BK6-22-300 zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
    bundesnetzagentur.deRechtsgrundlageBundesnetzagentur, Beschlusskammer 6

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