BundesBonus
Stadt Stuttgart · Stadt-Bonus Stapelbar mit KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard

Dein Stadt-Bonus

KfW 270 in Stuttgart bis 300 €/kWp Begleitkosten + 100 €/kWh Speicher

Wichtig zur Auszahlung

Die Fördermittel der Stadt Stuttgart für das Jahr 2026 sind ausgeschöpft. Anträge nimmt die Stadt weiterhin entgegen, die Auszahlung verschiebt sich aber ins Folgejahr — wörtlich auf stuttgart.de: „Sie können Ihren Förderantrag trotzdem einreichen und nach erfolgreicher Umsetzung die Auszahlung beantragen. Weitere Fördermittel können ab 2027 wieder ausgezahlt werden." Wer den Stadt-Zuschuss fest einplant, sollte diesen Zeitversatz in der Finanzierung berücksichtigen; der KfW-270-Bundeskredit ist davon nicht betroffen.

Stadt-Programm im Detail

Die Stuttgarter Solaroffensive in der Fassung ab 1. Mai 2026 (Anträge ab 5. Mai) zahlt pauschal 300 €/kWp installierter PV-Leistung bei Dachanlagen sowie 400 €/kWp bei Fassadenanlagen und Dachanlagen über einer Dachbegrünung. Der Förder-Cap liegt bei maximal 30.000 € pro Antrag und maximal 50 % der förderfähigen Kosten. Wichtige Einschränkung: die PV-Module selbst sind NICHT förderfähig — bezuschusst werden ausschließlich begleitende Maßnahmen (Elektrik, Gerüst, Statik, Blitzschutz, Bauteil-Verlegung, Funkrundsteuerempfänger). Inhaber der Stuttgarter FamilienCard oder Empfänger von Wohngeld inkl. Lastenzuschuss erhalten +10 % auf die Gesamtförderung.

Wer ist antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengemeinschaften (z. B. WEG, vertreten durch Hausverwaltung) sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in ihrer Eigenschaft als Gebäudeeigentümer oder als Mieter/Pächter und Anlagenbetreiber (z. B. Contractoren) — bei letzterem ist eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers Pflicht. Nicht gefördert sind Gebäude im alleinigen Eigentum der LH Stuttgart, des Landes BW, anderer Bundesländer oder des Bundes (sofern die Förderung wirtschaftlich unmittelbar zufließt) sowie Antragsteller mit Insolvenzantrag oder Vermögensauskunft. Förderung ist nur für bauaufsichtlich genehmigte Gebäude im Stadtgebiet Stuttgart möglich.

Was ist förderfähig

Gefördert werden begleitende Maßnahmen bei der Errichtung neuer PV-Anlagen an Wohn- und Nichtwohngebäuden: Ertüchtigung der elektrischen Installationen + Zählerschrank (alle AC-seitigen Kosten ab Wechselrichter bis Zähler), Gerüstarbeiten, Statik-Prüfung und -Ertüchtigung, Verlegung von Bauteilen (SAT-Schüssel, Schneefanggitter, Bestandsanlagen), Baumaßnahmen an der Dachhaut, Blitzschutz und Funkrundsteuerempfänger. Photovoltaikmodule, Montagesysteme und Wechselrichter inklusive deren Montage sind nicht förderfähig. Nicht förderfähig sind außerdem: Eigenleistung (nur Fachfirma), gesetzlich verpflichtende Anlagen (z. B. PV-Pflicht), Solarthermie (läuft über das städtische Heizungsprogramm) und Maßnahmen, die vor Antragstellung beauftragt wurden.

Stromspeicher-Förderung

Stromspeicher werden nur in Kombination mit neu errichteter PV-Anlage gefördert und müssen netzdienlich sein. Höchstfördersatz: 100 €/kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 15.000 € pro Antrag. Pro kWp installierter PV-Leistung wird maximal 1,0 kWh Speicherkapazität gefördert — Beispiel: bei 10 kWp PV werden bis zu 10 kWh Speicher bezuschusst (= max. 1.000 € Speicher-Bonus). Übersteigende Kapazität ist nicht förderfähig, die Förderhöhe wird anteilig reduziert.

Antragsweg pro Stadt

Antrag muss vor Beauftragung beim Amt für Umweltschutz (Bewilligungsstelle) erfolgen. Erforderliche Unterlagen: Angebote der Fachfirmen (Förderpositionen klar getrennt), aktuelle Fotos von Dach und Zählerschrank, Statik-Nachweis falls beantragt, Eigentümer-Zustimmung bei Mieter/Pächter, Speicher-Datenblatt, Kopie der FamilienCard oder Wohngeld-Nachweis. Bauliche Maßnahmen vor Antragstellung führen zum Förderausschluss. Auszahlungsantrag binnen 1 Jahr nach Bescheid mit Schlussrechnungen, Inbetriebsetzungsprotokoll, Anlagenfotos und MaStR-Registrierung mit Status „in Betrieb". Kostenerhöhungen führen nicht zu nachträglicher Förderanpassung. Die Stadt kann Stichprobenkontrollen vor Ort durchführen.

Stack-Logik mit KfW 270

KfW 270 ist ein zinsgünstiger Förderkredit (kein Zuschuss) der KfW über die Hausbank. Die Solaroffensive ist mit BAFA, KfW und L-Bank kombinierbar, sofern diese das zulassen — aber Fördermittel aus anderen Programmen werden bei der Stuttgart-Förderung ABGEZOGEN (keine freie Stapelung wie oft kommuniziert). Eine geplante oder bereits bewilligte andere Förderung muss bei Antragstellung angegeben und spätestens zur Auszahlung vorgelegt werden. EEG-Einspeisevergütung läuft separat über den Netzbetreiber und wird nicht angerechnet.

Häufige Fragen für Stuttgart

  • Was bekomme ich als Privatperson für eine 10-kWp-Anlage konkret? Die 300 €/kWp gelten nur für förderfähige Begleit-Kosten (Gerüst, Statik, Elektrik etc.) — nicht für Module/Wechselrichter. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage ergeben sich ggf. 1.500–3.000 € Stadt-Bonus, je nachdem wie hoch die förderfähigen Begleit-Kosten ausfallen (max 50 % davon).

  • Welche Wert hat der Speicher-Bonus bei 10 kWp + 10 kWh? Maximal 10 kWh Speicher förderfähig × 100 €/kWh = bis zu 1.000 €. Cap 15.000 € wird in der Praxis selten erreicht.

  • Wird die KfW-270-Förderung wirklich abgezogen? Ja — die Stadt zieht andere Förderungen ab. Stadt-Bonus minimiert sich entsprechend. Vorab Förderhöhe pro Programm vergleichen, nicht beide Beträge addieren.

  • Was wenn ich selbst mit anpacke (Eigenleistung)? Nicht förderfähig. Alle Arbeiten müssen durch eine Fachfirma erfolgen, mit nachvollziehbarer Rechnung.

  • Wie weise ich FamilienCard-Inhaberschaft nach? Kopie der gültigen FamilienCard zum Antrag — Bonus wird auf die Gesamtförderung (PV + Speicher) angerechnet.

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KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard — Bundes-Stack zur Stadt-Förderung

Der KfW-Kredit 270 finanziert Erneuerbare-Energien-Anlagen -- Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Batteriespeicher -- zu kapitalmarktnahen Zinsen. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen und Freiberufler. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben ohne Mindestbetrag, die Finanzierung deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ab.

Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe Regional unterschiedlich — siehe Stadt-Detail oben
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Privatperson, Eigentümer

Plus: KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard als Bundes-Stack

Zusätzlich zum Stadt-Programm in Stuttgart kannst du das Bundes-Programm nutzen — hier die Konditionen im Detail.

Mit dem Programm 'Erneuerbare Energien – Standard' (KfW 270) finanziert die KfW die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert werden u.a. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen; Wasserkraft bis 20 MW; Windkraft; Biomasse-KWK-Anlagen; Biogasanlagen und -leitungen; Batteriespeicher; Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf erneuerbarer Basis; Wärme-/Kältenetze und -speicher aus erneuerbaren Quellen; Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (Power-to-X, Lastmanagement); Contracting-Vorhaben; Modernisierungen mit Leistungssteigerung. Antragsberechtigt sind in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen jeder Größe, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Privatpersonen (mit Einspeisung), Freiberufler und gemeinnützige Antragsteller.

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Antragsberechtigt sind Privatpersonen, in- und ausländische Unternehmen aller Grossenklassen, Körperschaften, Stiftungen, kommunale Zweckverbande sowie Freiberufler. Privatpersonen müssen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der Wärme ins Netz einspeisen.

Kein Mindestbetrag. Maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Finanzierung kann bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten abdecken. Für eine Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim liegt der typische Kreditbetrag zwischen 10.000 und 50.000 Euro.

Gefördert werden Photovoltaikanlagen (Dach, Fassade, Freifläche), Windkraft, Wasserkraft bis 20 MW Leistung, Biomasse und Biogas einschliesslich Biogasleitungen, Kraft-Wärme-Kopplung aus Biomasse, Batteriespeicher sowie Wärme- und Kältenetze auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht förderfähig sind Balkonkraftwerke, Steckeranlagen und fossile Brennstoffe.

Privatpersonen müssen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme in das öffentliche Netz einspeisen. Eine vollständige Eigennutzung ohne Netzeinspeisung ergibt keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 270.

Der Kreditantrag muss bei der Hausbank gestellt und bewilligt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, in- und ausländische Unternehmen aller Grossenklassen, Körperschaften, Stiftungen, kommunale Zweckverbande sowie Freiberufler. Privatpersonen müssen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der Wärme ins Netz einspeisen.

Förderfähige Technologien

Gefördert werden Photovoltaikanlagen (Dach, Fassade, Freifläche), Windkraft, Wasserkraft bis 20 MW Leistung, Biomasse und Biogas einschliesslich Biogasleitungen, Kraft-Wärme-Kopplung aus Biomasse, Batteriespeicher sowie Wärme- und Kältenetze auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht förderfähig sind Balkonkraftwerke, Steckeranlagen und fossile Brennstoffe.

Einspeisung Pflicht

Privatpersonen müssen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme in das öffentliche Netz einspeisen. Eine vollständige Eigennutzung ohne Netzeinspeisung ergibt keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 270.

Antrag vor Vorhabenbeginn

Der Kreditantrag muss bei der Hausbank gestellt und bewilligt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Kosten ermitteln

    Holen Sie Angebote für die gewünschte Anlage (z. B. PV-Anlage mit Speicher) ein und ermitteln Sie die gesamten Investitionskosten. Diese bilden die Grundlage für den Kreditbetrag -- KfW 270 finanziert bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Kosten.

  2. 02

    Hausbank kontaktieren und Antrag stellen

    Wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut, das KfW-Förderkredite vermittelt. Der Antrag muss vor Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages (Vorhabenbeginn) eingereicht werden. Spätere Antragstellung führt zum Verlust des Förderanspruchs.

  3. 03

    Bewilligung und Darlehensvertrag abschliessen

    Die Hausbank prüft den Antrag, bewertet die Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter. Nach Bewilligung schliessen Sie den Darlehensvertrag direkt mit der Hausbank ab. Die Zinskonditionen werden mit der Bewilligung festgeschrieben.

  4. 04

    Anlage installieren und Kredit abrufen

    Lassen Sie die Anlage von einem Fachbetrieb installieren. Den Kreditbetrag können Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen. Stellen Sie sicher, dass die Netzeinspeisung besteht, um die Förderbedingungen zu erfüllen.

  5. 05

    Tilgungsfreie Phase nutzen und dann tilgen

    Während der vereinbarten tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen. Danach beginnt die Tilgungsphase mit gleichhohen vierteljährlichen Raten aus Zinsen und Tilgung. Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

  6. 06

    Kombination mit weiteren Fördermitteln prüfen

    Prüfen Sie, ob Sie den KfW 270 mit weiteren Förderprogrammen kombinieren können -- etwa mit der Einspeisevergütung nach EEG, mit Landesprogrammen oder kommunalen Förderungen. Die Summe aller Fördermittel darf die Investitionskosten nicht übersteigen.

Wo stellst du den Antrag in Stuttgart?

Als lokale Anlaufstelle ist für Stuttgart Stuttgart hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Stuttgart wird in Baden-Württemberg als Stadt geführt. In der Region leben 632.743 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 08111.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt -- können auch Privatpersonen den KfW 270 beantragen?
Ja, der KfW 270 steht ausdrücklich beiden Gruppen offen: Privatpersonen und Unternehmen. Privatpersonen, die eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher auf dem eigenen Dach installieren und mindestens einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen, können den Kredit ebenso beantragen wie Unternehmen, Kommunen, Genossenschaften oder Freiberufler. Damit ist KfW 270 eines der wenigen KfW-Programme, das ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zielgruppe alle Erzeuger erneuerbarer Energien einschließt.
Welche Konditionen und Zinsen gelten beim KfW-Kredit 270?
Die Zinsen orientieren sich am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Es gibt keine festgelegte Zinsuntergrenze -- die Konditionen hängen von Bonität, Laufzeit und individueller Risikoklasse ab und werden erst bei Antragsbewilligung festgeschrieben. Der Kredit wird zu 100 Prozent des Nennwerts ausgezahlt. Die Zinsbindung gilt für die gesamte vereinbarte Laufzeit. Aktuelle Richtwerte finden sich in der KfW-Konditionenübersicht, die täglich aktualisiert wird.
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Phasen gibt es?
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Es sind verschiedene Laufzeitvarianten möglich, während derer eine tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbart werden kann -- in dieser Phase zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, keine Tilgung. Nach Ende der tilgungsfreien Zeit erfolgt die Rückzahlung in gleichhohen vierteljährlichen Raten. Eine vorzeitige Rückzahlung ist gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Kreditabrufe sind innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung in Summe oder als Teilbeträge möglich.
Wie lauft der Antragsweg für den KfW 270 ab?
Der KfW 270 wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern ausschliesslich über eine Hausbank (Geschäftsbank, Sparkasse, Volksbank oder andere Kreditinstitute), die als Finanzierungspartner fungiert. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nach Erhalt der Zusage schliesst der Kreditnehmer den Darlehensvertrag mit der Hausbank ab. Die KfW refinanziert die Hausbank -- der Kreditnehmer hat keinen direkten Kontakt zur KfW während der Antragsphase.
Ist KfW 270 kombinierbar mit BAFA-Förderung oder anderen Programmen?
Grundsätzlich ja, aber im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen — nicht unbegrenzt. Für Stromerzeugungsanlagen gilt eine wichtige Einschränkung: Wird für die Anlage eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung wie eine Einspeisevergütung in Anspruch genommen, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Eine Kombination mit weiteren KfW-Förderprodukten ist dann nur zulässig, wenn auch diese keine staatlichen Beihilfen enthalten. Da die EEG-Einspeisung bei Photovoltaik der Regelfall ist, betrifft das die meisten Vorhaben. Für Wärmepumpen oder Heiztechnik innerhalb einer Gebäudesanierung kann alternativ KfW 261 (Bundesförderung Effizientes Gebäude) in Betracht kommen, der Investitionszuschüsse beziehungsweise Kredite mit Tilgungszuschuss bietet.
Was genau wird durch KfW 270 gefördert -- welche Technologien sind eingeschlossen?
Gefördert werden alle gängigen erneuerbaren Energieanlagen: Photovoltaikanlagen auf Daechern, Fassaden und Freiflächen; Windkraftanlagen; Wasserkraftwerke bis 20 MW Nennleistung; Biomasse-KWK-Anlagen, Biogasanlagen und Biogasleitungen; Batteriespeicher für Solarstrom; sowie Wärme- und Kältenetze und -speicher auf Basis erneuerbarer Energien. Ebenfalls förderfähig sind Digitalisierungs- und Flexibilisierungsmassnahmen der Energiewende. Nicht förderfähig sind Balkonkraftwerke (Steckermodule), reine Kapitalbeteiligungen wie Bürgerwindpark-Modelle sowie der Einsatz fossiler Brennstoffe.
Wie unterscheidet sich KfW 270 von KfW 261 oder KfW 262?
KfW 270 ist ein reiner Investitionskredit für erneuerbare Energieanlagen ohne Tilgungszuschuss -- die Förderung liegt ausschliesslich im subventionierten Zinssatz. KfW 261 (Bundesförderung Effizientes Gebäude) dagegen bietet neben dem Kredit auch Tilgungszuschüsse von bis zu 45 Prozent und richtet sich auf energetische Gebäudesanierungen inklusive Heiztechnik. KfW 262 ist die Programmvariante für Nichtwohngebäude. Wer eine Wärmepumpe innerhalb einer umfassenden Gebäude-Sanierung zum Effizienzhaus finanziert, sollte KfW 261 prüfen. Wer hingegen eine PV-Anlage, einen Batteriespeicher oder eine größere EE-Anlage unabhängig von einer Gebäude-Sanierung finanziert, nutzt KfW 270.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 270 Erneuerbare Energien Standard -- Privatpersonen
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    KfW 270 Erneuerbare Energien Standard -- Unternehmen
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) -- Einspeisevergütung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    Erneuerbare Energien -- Förderpolitik des Bundes
    bmwk.deFachartikelBundesministerium für Wirtschaft und Energie

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