BundesBonus
Stadt Stuttgart · Stadt-Bonus Stapelbar mit KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard

Dein Stadt-Bonus in Stuttgart

bis 300 €/kWp Begleitkosten + 100 €/kWh Speicher

Stadt-Programm im Detail

Die Stuttgarter Solaroffensive in der Fassung ab 1. Mai 2026 (Anträge ab 5. Mai) zahlt pauschal 300 €/kWp installierter PV-Leistung bei Dachanlagen sowie 400 €/kWp bei Fassadenanlagen und Dachanlagen über einer Dachbegrünung. Der Förder-Cap liegt bei maximal 30.000 € pro Antrag und maximal 50 % der förderfähigen Kosten. Wichtige Einschränkung: die PV-Module selbst sind NICHT förderfähig — bezuschusst werden ausschließlich begleitende Maßnahmen (Elektrik, Gerüst, Statik, Blitzschutz, Bauteil-Verlegung, Funkrundsteuerempfänger). Inhaber der Stuttgarter FamilienCard oder Empfänger von Wohngeld inkl. Lastenzuschuss erhalten +10 % auf die Gesamtförderung.

Wer ist antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengemeinschaften (z. B. WEG, vertreten durch Hausverwaltung) sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in ihrer Eigenschaft als Gebäudeeigentümer oder als Mieter/Pächter und Anlagenbetreiber (z. B. Contractoren) — bei letzterem ist eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers Pflicht. Nicht gefördert sind Gebäude im alleinigen Eigentum der LH Stuttgart, des Landes BW, anderer Bundesländer oder des Bundes (sofern die Förderung wirtschaftlich unmittelbar zufließt) sowie Antragsteller mit Insolvenzantrag oder Vermögensauskunft. Förderung ist nur für bauaufsichtlich genehmigte Gebäude im Stadtgebiet Stuttgart möglich.

Was ist förderfähig

Gefördert werden begleitende Maßnahmen bei der Errichtung neuer PV-Anlagen an Wohn- und Nichtwohngebäuden: Ertüchtigung der elektrischen Installationen + Zählerschrank (alle AC-seitigen Kosten ab Wechselrichter bis Zähler), Gerüstarbeiten, Statik-Prüfung und -Ertüchtigung, Verlegung von Bauteilen (SAT-Schüssel, Schneefanggitter, Bestandsanlagen), Baumaßnahmen an der Dachhaut, Blitzschutz und Funkrundsteuerempfänger. Photovoltaikmodule, Montagesysteme und Wechselrichter inklusive deren Montage sind nicht förderfähig. Nicht förderfähig sind außerdem: Eigenleistung (nur Fachfirma), gesetzlich verpflichtende Anlagen (z. B. PV-Pflicht), Solarthermie (läuft über das städtische Heizungsprogramm) und Maßnahmen, die vor Antragstellung beauftragt wurden.

Stromspeicher-Förderung

Stromspeicher werden nur in Kombination mit neu errichteter PV-Anlage gefördert und müssen netzdienlich sein. Höchstfördersatz: 100 €/kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 15.000 € pro Antrag. Pro kWp installierter PV-Leistung wird maximal 1,0 kWh Speicherkapazität gefördert — Beispiel: bei 10 kWp PV werden bis zu 10 kWh Speicher bezuschusst (= max. 1.000 € Speicher-Bonus). Übersteigende Kapazität ist nicht förderfähig, die Förderhöhe wird anteilig reduziert.

Antragsweg pro Stadt

Antrag muss vor Beauftragung beim Amt für Umweltschutz (Bewilligungsstelle) erfolgen. Erforderliche Unterlagen: Angebote der Fachfirmen (Förderpositionen klar getrennt), aktuelle Fotos von Dach und Zählerschrank, Statik-Nachweis falls beantragt, Eigentümer-Zustimmung bei Mieter/Pächter, Speicher-Datenblatt, Kopie der FamilienCard oder Wohngeld-Nachweis. Bauliche Maßnahmen vor Antragstellung führen zum Förderausschluss. Auszahlungsantrag binnen 1 Jahr nach Bescheid mit Schlussrechnungen, Inbetriebsetzungsprotokoll, Anlagenfotos und MaStR-Registrierung mit Status „in Betrieb". Kostenerhöhungen führen nicht zu nachträglicher Förderanpassung. Die Stadt kann Stichprobenkontrollen vor Ort durchführen.

Stack-Logik mit KfW 270

KfW 270 ist ein zinsgünstiger Förderkredit (kein Zuschuss) der KfW über die Hausbank. Die Solaroffensive ist mit BAFA, KfW und L-Bank kombinierbar, sofern diese das zulassen — aber Fördermittel aus anderen Programmen werden bei der Stuttgart-Förderung ABGEZOGEN (keine freie Stapelung wie oft kommuniziert). Eine geplante oder bereits bewilligte andere Förderung muss bei Antragstellung angegeben und spätestens zur Auszahlung vorgelegt werden. EEG-Einspeisevergütung läuft separat über den Netzbetreiber und wird nicht angerechnet.

Häufige Fragen für Stuttgart

  • Was bekomme ich als Privatperson für eine 10-kWp-Anlage konkret? Die 300 €/kWp gelten nur für förderfähige Begleit-Kosten (Gerüst, Statik, Elektrik etc.) — nicht für Module/Wechselrichter. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage ergeben sich ggf. 1.500–3.000 € Stadt-Bonus, je nachdem wie hoch die förderfähigen Begleit-Kosten ausfallen (max 50 % davon).

  • Welche Wert hat der Speicher-Bonus bei 10 kWp + 10 kWh? Maximal 10 kWh Speicher förderfähig × 100 €/kWh = bis zu 1.000 €. Cap 15.000 € wird in der Praxis selten erreicht.

  • Wird die KfW-270-Förderung wirklich abgezogen? Ja — die Stadt zieht andere Förderungen ab. Stadt-Bonus minimiert sich entsprechend. Vorab Förderhöhe pro Programm vergleichen, nicht beide Beträge addieren.

  • Was wenn ich selbst mit anpacke (Eigenleistung)? Nicht förderfähig. Alle Arbeiten müssen durch eine Fachfirma erfolgen, mit nachvollziehbarer Rechnung.

  • Wie weise ich FamilienCard-Inhaberschaft nach? Kopie der gültigen FamilienCard zum Antrag — Bonus wird auf die Gesamtförderung (PV + Speicher) angerechnet.

Service · Anbieter-Vergleich

Empfehlung von BundesBonus

Festpreis-Angebote für deine PV-Anlage in Stuttgart

Für den Stadt-Bonus und KfW 270 brauchst du ein Angebot eines qualifizierten Installateurs. CHECK24 vermittelt dir kostenlos und unverbindlich drei lokale PV-Anbieter aus Stuttgart in 3–5 Tagen.

Lokale Anbieter vergleichen
VermittlungAnbieter-Vermittlung — wir bekommen Provision pro Anfrage, du zahlst nichts. Beratung bleibt unabhängig.Details

Plus: Bundes-Hebel zum Stapeln

Förderkredit Bund

KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard — Bundes-Stack zur Stadt-Förderung

Der KfW-Kredit 270 finanziert Erneuerbare-Energien-Anlagen -- Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Batteriespeicher -- zu kapitalmarktnahen Zinsen. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen und Freiberufler. Der Kreditbetrag betraegt bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben ohne Mindestbetrag, die Finanzierung deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ab.

Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe Regional unterschiedlich — siehe Stadt-Detail oben
Zielgruppe Unternehmen

Plus: KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard als Bundes-Stack

Zusätzlich zum Stadt-Programm in Stuttgart kannst du das Bundes-Programm nutzen — hier die Konditionen im Detail.

Mit dem Programm 'Erneuerbare Energien – Standard' (KfW 270) finanziert die KfW die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert werden u.a. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen; Wasserkraft bis 20 MW; Windkraft; Biomasse-KWK-Anlagen; Biogasanlagen und -leitungen; Batteriespeicher; Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf erneuerbarer Basis; Wärme-/Kältenetze und -speicher aus erneuerbaren Quellen; Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (Power-to-X, Lastmanagement); Contracting-Vorhaben; Modernisierungen mit Leistungssteigerung. Antragsberechtigt sind in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen jeder Größe, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Privatpersonen (mit Einspeisung), Freiberufler und gemeinnützige Antragsteller.

Schnell-Check

Passt KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, in- und auslaendische Unternehmen aller Grossenklassen, Koerperschaften, Stiftungen, kommunale Zweckverbande sowie Freiberufler. Privatpersonen muessen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der Waerme ins Netz einspeisen.

Kein Mindestbetrag. Maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Finanzierung kann bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten abdecken. Fuer eine Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim liegt der typische Kreditbetrag zwischen 10.000 und 50.000 Euro.

Gefördert werden Photovoltaikanlagen (Dach, Fassade, Freiflaeche), Windkraft, Wasserkraft bis 20 MW Leistung, Biomasse und Biogas einschliesslich Biogasleitungen, Kraft-Waerme-Kopplung aus Biomasse, Batteriespeicher sowie Waerme- und Kaeltenetze auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht foerderfaehig sind Balkonkraftwerke, Steckeranlagen und fossile Brennstoffe.

Privatpersonen muessen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Waerme in das oeffentliche Netz einspeisen. Eine vollstaendige Eigennutzung ohne Netzeinspeisung ergibt keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 270.

Der Kreditantrag muss bei der Hausbank gestellt und bewilligt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages. Eine rueckwirkende Foerderung ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, in- und auslaendische Unternehmen aller Grossenklassen, Koerperschaften, Stiftungen, kommunale Zweckverbande sowie Freiberufler. Privatpersonen muessen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der Waerme ins Netz einspeisen.

Foerderfaehige Technologien

Gefördert werden Photovoltaikanlagen (Dach, Fassade, Freiflaeche), Windkraft, Wasserkraft bis 20 MW Leistung, Biomasse und Biogas einschliesslich Biogasleitungen, Kraft-Waerme-Kopplung aus Biomasse, Batteriespeicher sowie Waerme- und Kaeltenetze auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht foerderfaehig sind Balkonkraftwerke, Steckeranlagen und fossile Brennstoffe.

Einspeisung Pflicht

Privatpersonen muessen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Waerme in das oeffentliche Netz einspeisen. Eine vollstaendige Eigennutzung ohne Netzeinspeisung ergibt keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 270.

Antrag vor Vorhabenbeginn

Der Kreditantrag muss bei der Hausbank gestellt und bewilligt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages. Eine rueckwirkende Foerderung ist ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Kosten ermitteln

    Holen Sie Angebote fuer die gewuenschte Anlage (z. B. PV-Anlage mit Speicher) ein und ermitteln Sie die gesamten Investitionskosten. Diese bilden die Grundlage fuer den Kreditbetrag -- KfW 270 finanziert bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Kosten.

  2. 02

    Hausbank kontaktieren und Antrag stellen

    Wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut, das KfW-Foerderkredite vermittelt. Der Antrag muss vor Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages (Vorhabenbeginn) eingereicht werden. Spaetere Antragstellung fuehrt zum Verlust des Foerderanspruchs.

  3. 03

    Bewilligung und Darlehensvertrag abschliessen

    Die Hausbank prueft den Antrag, bewertet die Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter. Nach Bewilligung schliessen Sie den Darlehensvertrag direkt mit der Hausbank ab. Die Zinskonditionen werden mit der Bewilligung festgeschrieben.

  4. 04

    Anlage installieren und Kredit abrufen

    Lassen Sie die Anlage von einem Fachbetrieb installieren. Den Kreditbetrag koennen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung in einer Summe oder in Teilbetraegen abrufen. Stellen Sie sicher, dass die Netzeinspeisung besteht, um die Foerderbedingungen zu erfuellen.

  5. 05

    Tilgungsfreie Phase nutzen und dann tilgen

    Waehrend der vereinbarten tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen. Danach beginnt die Tilgungsphase mit gleichhohen vierteljährlichen Raten aus Zinsen und Tilgung. Eine vorzeitige Rueckzahlung ist jederzeit gegen Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich.

  6. 06

    Kombination mit weiteren Foerdermitteln pruefen

    Pruefen Sie, ob Sie den KfW 270 mit weiteren Foerderprogrammen kombinieren koennen -- etwa mit der Einspeiseverguetung nach EEG, mit Landesprogrammen oder kommunalen Foerderungen. Die Summe aller Foerdermittel darf die Investitionskosten nicht uebersteigen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt -- koennen auch Privatpersonen den KfW 270 beantragen?
Ja, der KfW 270 steht ausdrücklich beiden Gruppen offen: Privatpersonen und Unternehmen. Privatpersonen, die eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher auf dem eigenen Dach installieren und mindestens einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen, koennen den Kredit ebenso beantragen wie Unternehmen, Kommunen, Genossenschaften oder Freiberufler. Damit ist KfW 270 eines der wenigen KfW-Programme, das ohne Beschraenkung auf eine bestimmte Zielgruppe alle Erzeuger erneuerbarer Energien einschließt.
Welche Konditionen und Zinsen gelten beim KfW-Kredit 270?
Die Zinsen orientieren sich am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Es gibt keine festgelegte Zinsuntergrenze -- die Konditionen haengen von Bonitaet, Laufzeit und individueller Risikoklasse ab und werden erst bei Antragsbewilligung festgeschrieben. Der Kredit wird zu 100 Prozent des Nennwerts ausgezahlt. Die Zinsbindung gilt fuer die gesamte vereinbarte Laufzeit. Aktuelle Richtwerte finden sich in der KfW-Konditionenuebersicht, die taeglich aktualisiert wird.
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Phasen gibt es?
Die Mindestlaufzeit betraegt 2 Jahre. Es sind verschiedene Laufzeitvarianten moeglich, waehrend derer eine tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbart werden kann -- in dieser Phase zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, keine Tilgung. Nach Ende der tilgungsfreien Zeit erfolgt die Rueckzahlung in gleichhohen vierteljährlichen Raten. Eine vorzeitige Rueckzahlung ist gegen eine Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich. Kreditabrufe sind innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung in Summe oder als Teilbetraege moeglich.
Wie lauft der Antragsweg fuer den KfW 270 ab?
Der KfW 270 wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern ausschliesslich ueber eine Hausbank (Geschaeftsbank, Sparkasse, Volksbank oder andere Kreditinstitute), die als Finanzierungspartner fungiert. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nach Erhalt der Zusage schliesst der Kreditnehmer den Darlehensvertrag mit der Hausbank ab. Die KfW refinanziert die Hausbank -- der Kreditnehmer hat keinen direkten Kontakt zur KfW waehrend der Antragsphase.
Ist KfW 270 kombinierbar mit BAFA-Foerderung oder anderen Programmen?
Ja, KfW 270 ist mit anderen oeffentlichen Foerdermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller Foerderungen die anrechenbaren Investitionskosten nicht ueberschreitet. Eine gleichzeitige Nutzung mit der Einspeiseverguetung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ausdruecklich moeglich. Fuer Waermepumpen oder Heiztechnik innerhalb einer Gebäudesanierung kann alternativ KfW 261 (Bundesfoerderung Effizientes Gebaeude) in Betracht kommen, der Investitionszuschuesse beziehungsweise Kredite mit Tilgungszuschuss bietet.
Was genau wird durch KfW 270 gefördert -- welche Technologien sind eingeschlossen?
Gefördert werden alle gängigen erneuerbaren Energieanlagen: Photovoltaikanlagen auf Daechern, Fassaden und Freiflächen; Windkraftanlagen; Wasserkraftwerke bis 20 MW Nennleistung; Biomasse-KWK-Anlagen, Biogasanlagen und Biogasleitungen; Batteriespeicher fuer Solarstrom; sowie Waerme- und Kaeltenetze und -speicher auf Basis erneuerbarer Energien. Ebenfalls foerderfaehig sind Digitalisierungs- und Flexibilisierungsmassnahmen der Energiewende. Nicht foerderfaehig sind Balkonkraftwerke (Steckermodule), reine Kapitalbeteiligungen wie Bürgerwindpark-Modelle sowie der Einsatz fossiler Brennstoffe.
Wie unterscheidet sich KfW 270 von KfW 261 oder KfW 262?
KfW 270 ist ein reiner Investitionskredit fuer erneuerbare Energieanlagen ohne Tilgungszuschuss -- die Foerderung liegt ausschliesslich im subventionierten Zinssatz. KfW 261 (Bundesfoerderung Effizientes Gebaeude) dagegen bietet neben dem Kredit auch Tilgungszuschüsse von bis zu 45 Prozent und richtet sich auf energetische Gebaeudesanierungen inklusive Heiztechnik. KfW 262 ist die Programmvariante fuer Nichtwohngebaeude. Wer eine Wärmepumpe innerhalb einer umfassenden Gebaeude-Sanierung zum Effizienzhaus finanziert, sollte KfW 261 prüfen. Wer hingegen eine PV-Anlage, einen Batteriespeicher oder eine groessere EE-Anlage unabhaengig von einer Gebaeude-Sanierung finanziert, nutzt KfW 270.

KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard auch in deiner Nähe

Regionen mit eigenen Daten — Antrags-Zahlen, Durchschnittsbeträge oder kuratierte Besonderheiten. Hilfreich wenn du Stuttgart mit Nachbar-Städten vergleichen willst.

Stadt

Mannheim

Mannheim hat seit 11.03.2026 seinen SolarBonus neu aufgelegt — mit Einschränkungen: Ein-/Zweifamilienhäuser werden NUR gefördert, wenn das Dach begrünt ist oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Mehrfamilienhäuser nur mit Eigenverbrauchs-Modell (Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung). Steckersolar-Förderung gestrichen. Klimafonds 2026 insgesamt 1 Mio. € für alle Programme zusammen. Antrag über Klimaschutzagentur Mannheim.

Stadt

Aachen

Aachen fördert seit Oktober 2025 PV-Anlagen mit Fokus auf Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien — Ein- und Zweifamilienhäuser sind NICHT förderfähig (KfW 270 als Hauptweg für EFH). MFH: 200 €/kWp PV (max. 10.000 €) + 100 €/kWh Speicher (max. 5.000 €). Gewerbe (KMU): Dachgutachten 90 % bis 4.000 € + 100 €/kWp PV (max. 10.000 €). Topf 2026 mit Aufstockung bei 500.000 €. Antrag online über aachen.de/solar.

Bundesland

Berlin

Berlin fördert PV-Dachanlagen über SolarPLUS (IBB Business Team) mit zwei Pauschalen-Stufen: 750 € Zählerschrank-Pauschale (bei Kosten ≥ 1.160 € brutto) plus PV+Speicher-Pauschale max 4.750 € ab 19 kWp — zusammen bis 5.500 € im Standard-EFH. Bei denkmalgerechter PV maximal 6.450 € (750 + 5.700 €). Programmvolumen 2026: 13 Mio. €. Aktiv seit 8. Januar 2026, läuft bis 31. Dezember 2026 oder bis Topf erschöpft. Antrag VOR Maßnahmenbeginn (Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein, Speicher ist Pflicht-Voraussetzung).

Stadt

Bielefeld

Bielefeld fördert PV-Dachanlagen über das Klimarats-Budget mit 125 €/kWp installierter Leistung, maximal 1.000 € pro Antrag. Topf 2026 bei rund 50.000 € — bei voller Cap-Auslastung etwa 50 Anträge pro Jahr. Frühzeitig beantragen empfohlen, Topfausschöpfung pausiert die Annahme bis Folgejahr. Antrag online über bielefeld.de/solaranlagen.

Stadt

Bonn

Bonn fördert PV-Dachanlagen über „Solares Bonn" mit 13 Modulen (M1–M13). 30–60 % Förderquote, Cap 25.000 € pro Objektadresse. M1/M2 PV-Dach 100 €/kWp + 100 €/kWp Voll-Dach-Bonus, M5 MFH ab 4 WE 300 €/kWp, Fassaden-PV 300 €/kWp, Solar-Gründach +100 €/kWp. M13 Balkonsolar mit Sozialstaffelung 100–800 €/kWp (Bonn-Ausweis/Bürgergeld). PV-ready-Dachgutachten 80 % bis 1.000 €. Antrag flexibel — vor ODER nach Beauftragung möglich, binnen 3 Monaten nach Schlussrechnung. Topf 1 Mio. €, im April zu 80 % bewilligt.

Mehr KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard-Inhalte für Stuttgart

Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 270 Erneuerbare Energien Standard -- Privatpersonen
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    KfW 270 Erneuerbare Energien Standard -- Unternehmen
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) -- Einspeiseverguetung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    Erneuerbare Energien -- Foerderpolitik des Bundes
    bmwk.deFachartikelBundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz

Diese Seite zeigt KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard mit Fokus auf Stuttgart. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.