BundesBonus

Stadt· Daten 2024

Dein Blick auf Stuttgart

Empfänger

12.628

Zuschuss · bis 563 €/Mt. Bund

Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) in Stuttgart

Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen mit Einkommen unter dem Existenzminimum — der Regelsatz beträgt 2026 bei Alleinstehenden 563 € pro Monat, für Paare 506 €, für Kinder je nach Alter 357 € bis 471 €. Zusätzlich zahlt das Jobcenter angemessene Miete und Heizkosten in voller Höhe. Anspruchsberechtigt sind Erwerbsfähige zwischen 15 und Renteneintrittsalter mit deutscher oder gleichgestellter EU-Staatsbürgerschaft, die bedürftig sind und nicht erwerbsunfähig.

Monatliche Zahlung
563 €
pro Monat
Zuständig
Bundesagentur für Arbeit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesagentur für Arbeit
Höhe pro Monat 357 € – 563 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Familie, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Bürgergeld ist seit 1. Januar 2023 Nachfolger des Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und sichert in Deutschland das soziokulturelle Existenzminimum für Erwerbsfähige. Seit der SGB-II-Reform vom 1. Juli 2026 lautet die amtliche Bezeichnung „Grundsicherungsgeld"; umgangssprachlich und in diesem Ratgeber wird weiterhin „Bürgergeld" verwendet. Die Leistung kommt vom Jobcenter und ist in zwei Komponenten geteilt: einem festen Regelbedarf (deckt Lebensunterhalt) und übernommenen Kosten der Unterkunft (KdU) — Miete plus Heizung in tatsächlicher angemessener Höhe.

Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist (mind. 3 h täglich arbeiten kann), sein Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder Unterhalt von Angehörigen sichern kann, und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Wichtig: Bürgergeld und Wohngeld schließen sich aus. Wer nahe der Wohngeld-Grenze ist, sollte beide Optionen vergleichen — siehe unser [Wohngeld-vs-Bürgergeld-Rechner](/rechner/buergergeld/wohngeld-vs-buergergeld).

Schnell-Check

Passt Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Alter (15 bis Renteneintritt)

15 € – 67 €

Erwerbsfähig (kannst mind. 3 h täglich arbeiten)

Größe der Bedarfsgemeinschaft

Alleinstehend · Paar · Paar + 1 Kind · Paar + 2 Kinder · Alleinerziehend + 1 Kind · Alleinerziehend + 2 Kinder · Mehrere Erwachsene

Monatliches Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder

0 € – 5.000 €

Vermögen (Sparbuch, Wertpapiere, Bargeld)

0 € – 100.000 €

Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Antrag online stellen über jobcenter.digital oder beim örtlichen Jobcenter. Vorab: Termin telefonisch vereinbaren wegen schnellerer Bearbeitung.

  2. 02

    Unterlagen mitbringen

    Personalausweis, Mietvertrag + letzte Mietzahlung, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Lohnabrechnungen oder Selbstständigen-Unterlagen, Krankenversicherungs-Nachweis, ggf. Vermögensnachweise.

  3. 03

    Bearbeitungsdauer

    1–4 Wochen für Erstbescheid. Auszahlung dann monatlich auf dein Konto, rückwirkend ab Antragstellungsmonat.

  4. 04

    Vorschuss bei Eilbedürftigkeit

    Wenn nichts auf dem Konto ist, kannst du Sofort-Zahlung beantragen — innerhalb von Tagen verfügbar.

  5. 05

    Verlängerung

    Bürgergeld-Bescheide gelten 12 Monate, danach Folgeantrag — vorausgefüllt vom Jobcenter, einfacher als Erstantrag.

Wo stellst du den Antrag in Stuttgart?

Als lokale Anlaufstelle ist für Stuttgart Stuttgart hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Stuttgart wird in Baden-Württemberg als Stadt geführt. In der Region leben 632.743 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 08111.

Für 2024 sind in Stuttgart 12.628 Kinder in Bedarfsgemeinschaften erfasst. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 20 Kinder in Bedarfsgemeinschaften.

Wer bekommt Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) in Stuttgart?

Daten aus 2024

Empfänger

12.628

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Wohngeld?
Bürgergeld ist eine umfassende Grundsicherung — Regelsatz plus volle KdU plus Krankenversicherung. Wohngeld ist nur ein Mietzuschuss; den Lebensunterhalt musst du selbst aus Einkommen decken. Faustregel: Wer aus eigenem Einkommen Essen und Strom bezahlen kann und nur bei der Miete Hilfe braucht → Wohngeld. Wer kein oder zu wenig Einkommen hat → Bürgergeld. Beides gleichzeitig geht NICHT.
Wie viel Bürgergeld bekommt eine Familie mit 2 Kindern?
Paar mit 2 Kindern (8 und 12 Jahre): 506 + 506 + 390 + 390 = 1.792 € Regelsatz, plus Bruttokaltmiete + Heizkosten in tatsächlicher angemessener Höhe (in Großstadt schnell 800–1.200 €). Gesamt typisch 2.600–3.000 €/Monat — abhängig von Region und Miete. Plus Kindergeld (259 €/Kind ab Januar 2026) wird angerechnet, reduziert aber den Bürgergeld-Anspruch nicht 1:1, da Kinder eigene Bedarfe haben.
Werden meine Ersparnisse angerechnet?
Seit dem 1. Juli 2026 gelten altersgestaffelte Freibeträge (§ 12 SGB II): 5.000 € bis zum 30. Lebensjahr, 10.000 € ab 31, 12.500 € ab 41 und 20.000 € ab 51 Jahren — pro Person der Bedarfsgemeinschaft, nicht ausgeschöpfte Freibeträge anderer Mitglieder sind übertragbar. Die frühere Karenzzeit mit 40.000 € Freibetrag ist abgeschafft. Außer Ansatz bleiben: selbstgenutztes Wohneigentum bis 140 m² (Eigentumswohnung 130 m²), angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto je erwerbsfähige Person und für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge.
Was passiert, wenn ich Termine beim Jobcenter verpasse?
Ein verpasster Termin ohne wichtigen Grund gilt als Meldeversäumnis. Seit der SGB-II-Reform vom 1. Juli 2026 mindert sich der Regelbedarf bei wiederholtem Nicht-Erscheinen um 30 % für einen Monat; auch bei mehreren Verstößen ist die Kürzung auf insgesamt 30 % begrenzt, und Miete sowie Heizung werden nie gekürzt. WICHTIG: Wenn du krank bist, einen wichtigen Termin hast oder einfach unsicher bist — melde dich VOR dem Termin beim Jobcenter und weise den Grund nach; bei nachgewiesenem wichtigem Grund entfällt die Minderung.
Bekomme ich Bürgergeld auch als Selbstständiger?
Ja, aufstockend. Wenn dein Selbstständigen-Einkommen unter dem Bedarf liegt, zahlt das Jobcenter die Differenz. Berechnungsgrundlage: tatsächlicher Gewinn der letzten Monate plus Hochrechnung. Bei stark schwankenden Einkommen kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen — daher Belege gut sammeln.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Antragstellung Berliner Jobcenter (12 Bezirks-Standorte)
    berlin.deRegionalBerliner Jobcenter
  2. [02]
    Antragstellung Jobcenter team.arbeit.hamburg
    team-arbeit-hamburg.deRegionalJobcenter team.arbeit.hamburg
  3. [03]
    Antragstellung Jobcenter München
    jobcenter-muenchen.deRegionalJobcenter München
  4. [04]
    Antragstellung Jobcenter Köln
    jobcenterkoeln.deRegionalJobcenter Köln
  5. [05]
    Antragstellung Jobcenter Stuttgart (Stadt Stuttgart)
    stuttgart.deRegionalJobcenter Stuttgart
  6. [06]
    BIAJ-Materialien: Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Stand Dezember 2024, Quelle BA-Statistik)
    biaj.deStatistikBremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)

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