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Klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen)

Die NBank fördert Investoren bei der klimagerechten Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen, die vor dem 8. Dezember 2004 fertiggestellt wurden. Gefördert werden Maßnahmen, durch die die Energieeffizienzklasse nach GEG um mindestens zwei Klassen verbessert wird. Es gibt Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse je nach Einkommensgruppe A, B oder C, auch für gemeinschaftliche Wohnformen.

Zuständig
NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der klimagerechten Modernisierung unterstützt die NBank Investoren, die Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen energetisch aufwerten wollen. Voraussetzung ist eine Verbesserung der Energieeffizienzklasse gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) um mindestens zwei Klassen. Antragsberechtigt sind Investoren mit Wohngebäuden, die vor dem 8. Dezember 2004 fertiggestellt wurden; gemeinschaftliche Wohnformen sind eingeschlossen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Investor, der Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern modernisiert

Gebäude vor dem 08.12.2004 fertiggestellt

Verbesserung der Energieeffizienzklasse (GEG) um mindestens zwei Klassen

Was bekommst du konkret?

Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse je nach Einkommensgruppe A, B oder C sowie nach Höhe der zuwendungsfähigen Herstellungs- und Grundstückskosten. Die konkreten Konditionen ergeben sich aus der Produktinformation der NBank.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt oder Gemeinde) gestellt. Dort sind auch die Antragsformulare und weitere Informationen erhältlich; eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen bietet die NBank.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Investoren, die Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen und deren Gebäude vor dem 8. Dezember 2004 fertiggestellt wurden. Gemeinschaftliche Wohnformen sind eingeschlossen.
Welche Anforderung gilt an die Energieeffizienz?
Gefördert werden klimagerechte Modernisierungsmaßnahmen, durch die eine Verbesserung der Energieeffizienzklasse gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder einer an seine Stelle tretenden Vorschrift um mindestens zwei Klassen erreicht wird.
Wie wird gefördert?
Es werden Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, gestaffelt nach Einkommensgruppe A, B oder C sowie nach Höhe der zuwendungsfähigen Kosten. Die konkreten Konditionen stehen in der Produktinformation der NBank.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt oder Gemeinde) gestellt, die auch die Antragsformulare bereitstellt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen) — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  2. [02]
    Produktinformation Modernisierung von Mietwohnraum
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
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